letzte Änderung am 12. Nov. 2002

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Das Günstigkeitsprinzip soll auf den Kopf gestellt und bürgerliches Recht aufgehoben werden

Die Hartz-Kommission schlägt in ihrem Bericht vor:

"Anforderungen an die Gesetzgebung:
Die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt derzeit noch hohen Auflagen und Beschränkungen. Eine PersonalServiceAgentur kann – wie Zeitarbeitsfirmen auch – nur effektiv arbeiten, wenn Beschränkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nicht gelten. Daher ist eine gesetzliche Aufhebung - unter Vorbehalt, dass Tarifverträge abgeschlossen werden – vorzusehen. Insbesondere für:

Wie soll das geschehen? Der neue Gesetzentwurf von SPD/Grünen macht es deutlich. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz behält weiterhin die oben genannten Begrenzungen zur Leiharbeit. Dann aber folgt die Möglichkeit der Verschlechterung des Gesetzes durch einen Tarifvertrag. Hier ein Zitat aus der Begründung des Gesetzentwurfs zum §3 Abs.1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes:
"Die Änderung ermöglicht es Tarifvertragsparteien, durch einen Tarifvertrag eine längere Verleihdauer als 24 aufeinander folgende Monate zuzulassen. Der Tarifvertrag muß für den Verleiher und Entleiher gelten ....".

Im Gesetzentwurf heißt die vorgeschlagene Änderung lapidar:

In Nummer 6 werden nach dem Wort "überlässt" ein Komma und der Halbsatz "es sei denn, dass ein für den Verleiher geltender Tarifvertrag abweichende Vereinbarungen zulässt" eingefügt.

Gesetze sollen also durch Tarifverträge ausgehebelt werden können. Das ist bisher im Baugewerbe möglich und in geringem Maße bei Kündigungsfristen von Putzkräften. Im Prinzip widerspricht es jedoch dem bürgerlichen Recht, denn das Gesetz gilt für alle und kann nicht durch einen Vertrag einiger Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter außer Kraft gesetzt werden. Die Ausnahme soll jetzt zur Regel werden, auch in der Metallbranche. Das bedeutet den Anfang vom Ende bürgerlicher Rechtsverhältnisse. Wir wissen, wo es schon einmal endete.

Das Günstigkeitsprinzip läßt Verbesserungen vom Gesetz zu, nicht aber Verschlechterungen und wird somit real aufgehoben. Weiteren Verschlechterungen wird Tür und Tor geöffnet.

Neben der Aushebelung bürgerlicher Demokratie haben wir es von Seiten des Kapitals und der Regierung mit einem besonders hinterlistigen, gewerkschaftsfeindlichen Vorgehen zu tun. Denn mit einem tariflichen Abweichen vom Gesetz sind die Gewerkschaften immer die Buhmänner - und das zu Recht! Angenommen, ein Leiharbeiter geht nach 24 Monaten Leiharbeit im gleichen Betrieb in die Personalabteilung und verlangt seine Übernahme durch den Entleihbetrieb aufgrund der gesetzlichen Regelung, so wird ihm genüßlich gesagt werden: Gehen Sie zu Ihrer Gewerkschaft und beschweren sich dort, denn die hat zugestimmt, dass Sie die gesetzliche Regelung nicht in Anspruch nehmen dürfen und wir Sie auf Lebenszeit als Leiharbeiter beschäftigen können! Der Kollege wird nicht mehr lange Gewerkschaftsmitglied sein und wenn sich das rumspricht – wofür der Betriebsfunk und die bürgerlichen Medien schon sorgen werden – bekommen wir mehr Probleme, als wir uns in den kühnsten Alpträumen vorstellen können. Dieses Gesetzesvorhaben ist offensichtlich nicht nur ein Angriff auf das bürgerliche Recht, sondern auch auf die Gewerkschaften . Das Schlimmste ist: Gewerkschaftsfunktionäre machen hierbei kopfnickend mit. (Und andere verlangen zugleich differenzierte Tarifverträge, die unsere Kampfkraft weiter schwächen). Das dürfen wir nicht zulassen.

Diese Angriffe müssen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln abwehren!

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