letzte Änderung am 5. Nov. 2002

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"Leiharbeiter werden teurer. Durchbruch für Gewerkschaften ?"

Die BAG-Sozialinitativen haben auf ihrer Fachtagung in Bielefeld am Wochenende den Gesetzentwurf von SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen in einer Arbeitsgruppe, in der ich mitgearbeitet habe, unter die Lupe genommen.

Richtig ist, dass nur Tarifverträge gelten, wenn Entleihbetriebe ein Tarifvertrag haben.

Wenn die Gewerkschaften hier meinen einen grossen Durchbruch erziehlt zu haben, so bedeutet das noch lange nicht die Abkehr von der Niedriglohnpolitik.

Im Gegenteil. Entleihbetriebe die keinen Tarifvertrag haben, werden hiervon provitieren und die Arbeitslosen, die durch eine Personal Service Agentur in diese Betriebe vermittelt werden, sind die gelackmeierten. Es wird dann nicht nur zwei Klassen von Arbeitnehmern geben, sondern dank der Gewerkschaften auch zwei Klassen von Leiharbeitnehmern. Die einen, die zu Tariflöhnen arbeiten und die anderen, das dürfte die Mehrzahl sein, die keinen existensicherden Lohn mehr bekommen. Es ist deshalb auch bemerkenswert, wie die Gewerkschaften an ihrem eigenen Untergang arbeiten, indem sie einer Entsolidarisierung in der Arbeitnehmerschaft Vorschub leisten.

Die Gewerkschaften würden gut daran tun, für eine Allgemeinverbindlich von Tarifverträgen für Leiharbeit zu kämpfen; wenn sie denn schon Sklavenarbeit zulassen; wie es auch, will man Leiharbeit überhaupt als positiv ansehen, jetzt im Gesetzentwurf für den Baubereich vorgesehen ist.

Denn dieser Gesetzentwurf sieht eben nur vor, dass Leiharbeitnehmer die in einem Entleihbetrieb mit Tarifverträgen arbeiten, auch diesen Tarif bekommen. Für alle anderen Leiharbeitnehmer gelten die bisherigen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassunggesetzes (AÜG). Lediglich für den Baubereich, wo bisher Leiharbeit verboten war, wird die Allgemeinverbindlichkeit festgeschrieben.

Ebenso bleibt abzuwarten, was am Ende des Gesetzgebungsverfahrens vom Streit zwischen Gewerkschaften und SPD übrigbleibt. Nach allen Erfahrungen im Umgang mit Arbeitslosen bestimmt keine Umkehr in der Arbeitmarktpolitik.

Jürgen Habich
stellv. Vorsitzender
ver.di Bezirkserwerbslosenausschuss Südholstein
4. November 2002

Siehe dazu auch: Übersicht der Gesetzesänderungen

Das Hartz-Papier ist an vielen Stellen absichtlich sehr vage formuliert. Die Bundesregierung hat nun zur Umsetzung der Vorschläge den ersten Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Wie diese Vorschläge nun in Gesetze gegossen werden, ist für den Widerstand gegen das Hartzpaket von besonderer Bedeutung. Eine AG der BAG-SHI hat den 65seitigen Entwurf durchgesehen und auf die Änderungen/Verschärfungen überprüft (pdf-Datei)

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