letzte Änderung am 17. Dez. 2002

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Fordern und Fördern - für und nicht gegen die Arbeitslosen

Forderungen des DBSH zur Umsetzung des Hartz - Papier durch die Bundesregierung

Wir sagen ja zu dem Grundsatz: Fordern und Fördern. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass Forderungen nicht zu Überforderungen werden. Unter Fördern verstehen wir eine intensive Beschäftigung mit dem jeweiligen Erwerbslosen, den Ursachen seiner Erwerbslosigkeit, dem Erkennen seiner Ressourcen und Fähigkeiten und das Akzeptieren seiner persönlichen Grenzen.

Als positiv bewerten wir die Bemühungen, die Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit zu optimieren, den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern, von Arbeitslosen ein höheres Maß an Selbstverantwortung, Mobilität und Fortbildungsbereitschaft zu fordern.

Wir weisen darauf hin, dass es zahlreiche Menschen in unserer Gesellschaft gibt, die aufgrund ihrer gesundheitlichen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten auf Dauer nicht in der Lage sind, diesen Anforderungen zu entsprechen.

Für diese Personengruppen müssen entsprechende öffentlich geförderte Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden.

Außerdem erwarten wir, dass die Arbeitsverwaltung ausreichende Mobilitätshilfen für die Arbeitssuchenden bereitstellt (z. B. Übernahme der Umzugskosten bei Ortswechsel).

Wir lehnen die Absenkung des Arbeitslosengeldes für Familien mit Kindern ab. Stattdessen erwarten wir zum einen die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme durch ausreichende Kinderbetreuungsangebote und zum anderen eine Umstellung im gesamten Leistungs- und Steuerrecht auf das einzelne Kind bezogene Leistungen, die nicht von der Einkommenshöhe abhängig sind. Diese dürfen bei Gewährung von Sozialhilfeleistungen nicht mitherangezogen werden.

Die geplante Halbierung des Freibetrages bei Vermögen für Bezieher von Arbeitslosenhilfe insbesondere bei den Arbeitslosen lehnen wir ab, die aufgrund ihres Lebensalters keine Chance auf Arbeit haben und in diesem Betrag einen Beitrag zur Altersversorgung sehen. Damit ist eine zunehmende Altersarmut und Inanspruchnahme von Sozialhilfe/Grundsicherung vorprogrammiert.

Das Reduzieren des Freibetrages bei Einkommen des Partners wird von uns auf das heftigste abgelehnt. Dies ist eine Benachteiligung von Partnerschaften und Familie und fördert im Prinzip das Getrenntleben. Darüber hinaus trifft diese Regelung insbesondere Familien mit Kindern und ist zudem als Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu bewerten (insbes. in den neuen Bundesländern) . Mit einer solchen Regelung werden 27 % der langzeitarbeitslosen Hilfeempfänger aus der Statistik herausgedrängt. Hiermit wird ein überkommendes Modell gefördert, nachdem die Frauen am Besten ihren Platz am Herd haben.

Mit dem beabsichtigten Einstieg in den Niedriglohnbereich werden arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger nicht aus der Armut geholfen. Wir sehen die Gefahr, dass dies zu einer generellen Lohnabsenkung in allen Arbeitsbereichen führen wird.

Neben allen Vorschlägen der Hartz - Kommission muss beachtet werden, dass die größte Anzahl der Arbeitslosen durch Gruppen geprägt ist, die neben einer zusätzlichen Qualifikation intensiver sozialer Hilfen bedürfen, z. B.

Für diese Arbeitslose müssen Arbeitsplätze auf einem geschützten 1. Arbeitsmarkt (Integrationsfirmen) geschaffen werden. Es bedarf weiter einer zielgerichteten sozialprofessionellen Beratung und Unterstützung durch Fachkräfte der Profession Soziale Arbeit. Sanktionen und Kontrolle durch sozialprofessionelle Berater in einer Person schließen sich unserer Meinung nach aus.

Das Zusammenlegen der Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe halten wir für falsch und juristisch schwer durchsetzbar, da es sich hier um zwei unterschiedliche Hilfesysteme handelt, von dem jedes eine jeweilige eigene Funktion und Ziele hat.

Dagegen fordern wir die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger überzuleiten in die Arbeitslosenhilfe und somit in die Verantwortung der Arbeitsverwaltung. Damit werden Kommunen von systemfremden Aufgaben und Kosten entlastet. Die Sozialhilfe kommt dann wieder den Menschen zugute, für die sie ursprünglich geschaffen war.

Essen, den 5. November 2002
Hille Gosejacob-Rolf
Bundesvorsitzende

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