letzte Änderung am 30. April 2003

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Beschluss der Bundeskonferenz der ver.di Jugend vom Sonntag, den 26.04.03.

Ver.di Bundesjugendkongress beschließt:

ver.di muss gegen die Agenda 2010 kämpfen- Für einen eintägigen Generalstreik!

Antragsteller: Vivien und Kollegen

Thema/Titel: Nutzung aller gewerkschaftlichen Mittel im Kampf gegen den Sozialabbau

Mit Riester, Hartz, Rürup, der Agenda 2010 erleben wir zur Zeit die organisiertesten und konsequentesten Angriffe gegen ArbeitnehmerInnen, Erwerbslose, SchülerInnen und StudentInnen in der Geschichte der BRD.

Die ver.di Jugend sieht es deshalb als notwendig an, in Berufung auf §5 Abs. 4 der ver.di Satzung* und §20 Abs. 4 GG alle gewerkschaftlichen Mittel anzuwenden, um die derzeitigen Angriffe der rot-grünen Regierung abzuwehren.

Deshalb sind so schnell wie möglich alle notwendigen Maßnahmen zur Durchführung eines zunächst eintägigen Generalstreiks einzuleiten und die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die ver.di Jugend kämpft für dieses Ziel in der eigenen Organisation und in den anderen DGB Organisationen.

 

Begründung:

Hinter diesen verschiedenen Überschriften verbergen sich auch heftigste Angriffe gegen fundamentale gewerkschaftliche Rechte und Errungenschaften, so zum Beispiel die Aushöhlung des Flächentarifvertrags oder die Aufweichung des Kündigungsschutzes.

Auch der internationale Vergleich zeigt, dass in fast allen Ländern der Welt, unabhängig von Farbe oder Namen der Regierung vergleichbare Angriffe stattfinden.

Zudem ist in den letzten Jahren deutlich geworden, dass Verhandlungsbereitschaft und Zugeständnisse der Gewerkschaften nichts gebracht haben. Sie haben im Gegenteil die Gewerkschaften in die Defensive gebracht und Unternehmen und Regierung zu weiteren Angriffen ermutigt.

Den Streik als mächtigstes Kampfmittel der Gewerkschaften in dieser Situation nicht anzuwenden, würde eine weitere Schwächung der eigenen Positionen bedeuten, weitere Angriffe auf die Grundrechte der Menschen wären absehbar.

 

Anmerkung: Im Text steht fälschlicherweise §5 Abs. 4 der ver.di Satzung, es müsste heißen: Kapitel III, §5, Abs. 4 der ver.di Satzung!

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