letzte Änderung am 24.März 2004

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Solidaritätskreis "Erhalt aller Arbeitsplätze bei VOGT electronic Witten"
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Pressemitteilung 22.03.04

Solidaritätskreis bleibt am Ball

Der Solidaritätskreis "Für den Erhalt der Arbeitsplätze bei Vogt electronic Witten" trifft sich wieder am Mittwoch, 24.03.04 ab 18 Uhr im Hotel Specht, Westfalenstraße 104. Thema ist die empörenden Vorgänge um die Entlassung der halben Vogtbelegschaft weiter bekannt zu machen und dazu auch die Demonstration am 3.4. gegen die Agenda 2010 in Köln zu nutzen. Der Solidaritätskreis ruft nicht nur Vogtmitarbeiter zur Teilnahme auf. Die Busabfahrt ist um 9 Uhr vor dem Gewerkschaftshaus in der Hans Böckler Straße, Anmeldung bei der IG Metall: 02302/281290

Finanzieller Druck bewegte zur Annahme der Abfindung

Übereinstimmend berichten gekündigte Vogtmitarbeiter, dass die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Papiere von der Vogt-Personalverwaltung nur schleppend ausgestellt wurden. Damit wurde der finanzielle Druck auf die Betroffenen erhöht, vor dem Arbeitgericht die Abfindung anzunehmen, wo Ihnen eine umgehende Überweisung innerhalb weniger Tage zugesichert wurde. Außerdem wird das Gerücht verbreitet, Vogt sei zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zahlungsfähig. Der verspätete Eingang der Arbeitbescheinigung des Arbeitgebers führt dazu, dass 6 Wochen bis zum Erhalt von Arbeitslosengeld überbrückt werden müssen. Der Solidaritätskreis sieht auch in diesem Vorgang den Beweis dafür, dass Vogt und im Hintergrund Siemens mit allen Mitteln versuchen, die Kollegen zur Aufgabe zu bringen, weil sie befürchten, dass ihre Begründungen für die Kündigung vor dem Arbeitsgericht im Hauptverfahren nicht Bestand haben könnten. Die Tatsache, dass Produktion ins Ausland verlagert wird, um noch mehr Profit zu machen, kann angesichts der katastrophalen Lage kein Verständnis hervorrufen. Es darf nicht vergessen werden, dass Siemens über Jahre jede Vergünstigung und Subvention durch den Bund und die Stadt Witten mitgenommen hat ­ ohne jegliche Gegenleistung wie sich jetzt zeigt.

Abweisung der einstweilige Verfügung berücksichtigte wichtige Tatsachen nicht

Die Tatsache, dass bei Vogt Überstunden und Mehrarbeit angeordnet wurde und dass sogar Prämien ausgesetzt werden für Leistungssteigerungen, hat das Bochumer Arbeitsgericht nicht als Grund für die Berechtigung einer einstweiligen Verfügung anerkannt. Obwohl nach Auffassung des Solidaritätskreises damit erwiesen ist, dass die laufende Produktion wegen der Entlassungen nicht im erforderlichen Umfange aufrecht erhalten werden kann. Der Arbeitsrichter scheute wohl davor zurück, einen Präzedenzfall zu schaffen, wonach alle noch nicht entschiedenen Entlassungen ­ rund 200 ­ hätten wieder bis zum Hauptverfahren hätten zurück an ihren Arbeitsplatz zurück kehren können. Vogt hat wohl das Recht, Alleinerziehende mit Kindern zu entlassen, diese aber haben nicht das Recht, solange weiterbeschäftigt zu werden, bis das Gericht das endgültig entschieden hat. Der Grundsatz, dass man solange als unschuldig anzusehen ist, bis das Gegenteil bewiesen ist, gilt im Arbeitsrecht wohl nicht.

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