letzte Änderung am 10. Juli 2003

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Pressemitteilung
Herne/Berlin, 10. Juli 2003

Conti unterliegt erneut vor mexikanischem Gericht Neue Verhandlungen zum OECD-Beschwerdefall Euzkadi begrüßt

Der deutsche Reifenkonzern Continental AG hat im Konflikt um die Schließung der Euzkadi-Fabrik in Mexiko erneut eine juristische Niederlage erlitten. "Dies ist bereits das dritte Urteil der mexikanischen Justiz, das belegt, dass Conti in diesem Fall nationales Recht verletzt hat", sagt Cornelia Heydenreich von der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch. Gegenüber die Öffentlichkeit hat Continental bislang immer behauptet, im Einklang mit dem mexikanischen Recht agiert zu haben. "Jetzt kommt Conti in Erklärungsnot", sagt Martin Wolpold-Bosien von der Menschenrechtsorganisation FIAN. Auf Anweisung des übergeordneten Gerichts muss die Schiedsstelle den Streik nun qualifizieren.

Das Unternehmen hatte bislang versucht, eine solche Anerkennung des Streiks zu vermeiden. "Denn die Anerkennung der Streikbewegung bedeutet die Anerkennung der geltenden Arbeitsverträge", sagt Wolpold-Bosien. "Selbst wenn der Streik im für die Arbeiter ungünstigsten aller Fälle für "inexistent" erklärt würde, wäre es ein Sieg für die Arbeiter: Sie müssten binnen 24 Stunden an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Genau das wollen sie ja".

Aus den Urteilen der mexikanischen Justiz geht hervor, dass die von Continental behauptete Beendigung der Arbeitsverträge mit den Euzkadi-Arbeitern von den Gerichten als gegenstandslos betrachtet wird. In dem 88-seitigen Urteil wird die gegenläufige Argumentation ausdrücklich abgelehnt. Der Grundsatz, dass nur streiken kann, wer in einem Arbeitsverhältnis steht, wird von allen an diesem Konflikt Beteiligten anerkannt. Aber die mexikanischen Gerichte haben entgegen der Argumentation der Unternehmensanwälte daraus gefolgert, dass die Euzkadi-Arbeiter zum Streik berechtigt sind und die Bundesschiedsstelle nun zur Qualifizierung des Streiks verpflichtet. "Die letztliche Anerkennung der Arbeitsverträge bedeutet für das Unternehmen u.a. die Bezahlung der seit über 18 Monaten ausstehenden Gehälter", fügt Cornelia Heydenreich von Germanwatch.

FIAN und Germanwatch begrüßen das Urteil und die Tatsache, dass es inzwischen zu neuen Verhandlungen in Mexiko gekommen ist. Allerdings ist noch keine einvernehmliche Lösung in Sicht. Die vom Unternehmen vorgeschlagene Übernahme des Werkes ist zwar Gegenstand der Gespräche. Doch bislang hat Continental keine Angaben für einen möglichen Gesamtpreis gemacht. "Ohne diese Daten ist es schwierig für die Gewerkschaft, mit anderen interessierten Investoren über ein Engagement zu verhandeln", erläutert Heydenreich.

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