Immerhin Informationsaustausch und gegenseitige kollegiale Beratung und die Nutzung der Erfahrung anderer Arbeitnehmer, das klappt. Als Rüdiger Etteldorf wegen seines vorbildlichen betriebsratlichen Engagements im Dienste von Kollegen eine Abmahnung bekam, fand man keine anderen Vorwürfe, als ein Gespräch mit der Sozialberatung wegen Fragen die ein Infoblatt der Firma hervorgerufen hatte und einen Anruf beim Verpflegungsbetrieb wegen aktueller Fragen zum Küchen- und Versorgungsbetrieb. Damit, so Herr Drewes schriftlich, habe Rüdiger "in grober Art und Weise gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, sowie gegen die Arbeitsordnung verstoßen". Er fordert Rüdiger auf "solche Aktivitäten während seiner Arbeitszeit zu unterlassen" und droht "andernfalls habe er mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen".
Wir danken den vielen BR-Kollegen von überall, die mit Rat und Tat ihre Solidarität bewiesen haben und veröffentlichen hier einen Teil ihrer Korrespondenz.
Ihr Düsseldorfer-Lenkungsbauer können jetzt mit Stolz bekennen, einen der bekanntesten Personalchefs landauf, landab zu besitzen.
Dieses Vorgehen ist leider symptomatisch! Alle Werkleitungen (WL) im Daimler-Konzern fordern in Leitbildern und ähnlichen Propagandapamphleten den "offenen Dialog". In Wahrheit sammeln sie nur Munition um uns abzuservieren. Uns, von der alternative DAMM (deutsch-ausländische Metallerinnen und Metaller), wird von der WL und den Betriebsräten der "IGM-Liste" oft vorgeworfen, daß wir unsere Artikel nicht persönlich Unterzeichnen. Was sie eigentlich wirklich wollen zeigt die Abmahnung an den Kollegen Rüdiger Etteldorf.
Wir verurteilen dieses unreife Verhalten der WL, die hiermit der Belegschaft demonstriert, daß sie ihren Anspruch nach einer offenen Kommunikation selbst nicht gerecht werden.
Wir fordern die WL der Mercedes-Benz-Lenkungen GmbH auf, die Abmahnung sofort zurückzunehmen. Das wäre wohl auch nötig, wenn sie jemals der Belegschaft glaubhaft machen wollen, daß sie "offenen Dialog" wirklich wollen.
Gruß von der alternativen DAMM aus dem DaimlerChrysler-Werk Hamburg
Ulf Wittkowski Hamburg
Liebe Kollegen der "Vereinigten Alternativen"-BR-Liste, ein Personalmanagement, daß für sich das Hilfskonstrukt einer Abmahnung, in einer unglaublichen, perfiden und haltlosen Weise, zur Disziplinierung eines kritischen Denkens benutzt, zeigt das ihr eine wirkungsvolle Arbeit leistet. WEITER SO !!!!!!
Manfred Stöter BR-Mitglied Volkswagen Hannover
Liebe Kollegen der VAZ, wird jetzt jede Information ganz klein geschrieben?
Mein Eindruck ist jedenfalls so, weil schon der Versuch einer Information mit der "Abmahnungskeule" geahndet wird.
Ein Tip an Rüdiger: Wenn Dich Kollegen um Rat oder Hilfe bitten, laß Dir die Hilfestellung vom Personalleiter vorher schriftlich genehmigen............! Hierzu entwickelt Ihr am besten direkt ein Formblatt - so etwas scheint ja bei Euch öfters vorzukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrè Wendt BR-Mitglied Siemens Düsseldorf
Liebe Kollegen von der VAZ! Laßt Euch bloß nicht entmutigen, Eure Meinungen und Informationen durch schriftliche Verbreitung möglichst vielen Belegschaftsmitgliedern zur Diskussion zu stellen! Wir sind als Betriebsräte, nicht als Geheimräte gewählt. Naturgemäß paßt den um Kostensenkung (gleich Profitsteigerung) besorgten Managern nicht in den Kram, wenn die Belegschaft besser informiert wird und kritische Meinungen diskutiert. Die seltsame "mündliche Abmahnung" als schließlich doch schriftlich, nämlich in der Personalakte festgehaltene Abmahnung disqualifiziert ja wohl eher ihren Verfasser.
Viel Erfolg für Eure nächsten VAZ -Ausgaben! Eure Aktivität macht auch uns Mut. Information und Diskussion in der Belegschaft weiter voranzubringen!
Mit solidarischen Grüßen
Wolfgang Schaumberg BR-Mitglied A.Opel AG - Werk Bochum
Ihre Zeitung habe ich mit Interesse und Vergnügen gelesen. Zum Fall "Telefonat" läßt sich eigentlich nur hoffen, daß die Lenkung von DaimlerChrysler-Fahrzeugen nicht genauso empfindlich und kleinlich reagieren wie die Leitung (=Lenkung) der Firma.
Reinhard Storch BR-Mitglied Siemens Services Untermeitingen
In meiner 2-jährigen Betriebsratstätigkeit bei Siemens Business Services in München konnte ich erfahren, was unter einer vom Betriebsverfassungsgesetz geforderten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu verstehen ist. Geradezu schockiert war ich, als ich von der Abmahnung Eures Kollegen hörte. Daß ein Telefongespräch, noch dazu geführt in Ausübung des Betriebsratsjobs, Anlaß einer solchen Maßnahme sein soll, ist für mich ein Hohn.
Heinz Scherern BR-Mitglied SBS München
Liebe Kollegen der VAZ! Ist es jetzt schon verboten, Kollegen zu helfen?
Diese Frage drängt sich mir auf, als ich Euren Artikel "Arbeiten-Anrufen-Abmahnung" in der Februar-Ausgabe von der "Vaz" gelesen habe. Die Drohung mit der Abmahnung finde ich erschreckend. Ich kann Euch nur empfehlen, in Zukunft alle Bitten um Hilfe direkt "nach oben" weiterzuleiten (am besten wohl direkt unter Angabe der Telefonnummer des Personalleiters).
Mit freundlichen Grüßen
Frank Winterfeld BR-Mitglied Siemens Düsseldorf
Eine Abmahnung ist im Juristenjargon eine "zu rügende Pflichtwidrigkeit". Mir ist schleierhaft, wie Eure Betriebsleitung in einem Telefongespräch eines Betriebsrates, das er in Ausübung seiner Betriebsratspflicht geführt hat, eine Pflichtverletzung sehen kann. Vielleicht wäre ein Kommentar zum Arbeitsrecht ein hübsches und praktisches Geschenk für Eure Betriebsleitung.
Jeannette Türk Betriebsrätin Siemens München
Zum Thema Betriebsratsarbeit und Abmahnung
Was ist denn dem Rüdiger Etteldorf passiert? Sehen wir das richtig: Er arbeitet bei einer Weltfirma, er engagiert sich als Betriebsrat (ehrenamtlich versteht sich), er setzt sich für Kollegen ein, telefoniert, erkundigt sich, macht Betriebsratsarbeit. Jetzt kommts dick: Er bekommt eine Abmahnung wegen privaten telefonierens! Wir hoffen, daß Ihr in der nächsten Ausgabe Eurer gut gemachten und interessanten VAZ einen Erfolg in der Sache zu vermelden habt.
Mit kollegialen Grüßen
Ralf Puley GBR-Vorsitzender und Johannes Otto stellvertr. GBR Vors. Hornbach Baumarkt AG