Standorte extra 17.4.2000

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Betriebsräte als Vorkämpfer für "Kostensenkung" ???

Was soll das Gerede vom MSR/MOB-Leitfaden"?

Das hätte die Geschäftsleitung ja gerne: die Betriebsräte verbringen ihre Arbeitszeit damit, Vorschläge für Kostensenkung, also Profitsteigerung, zu erarbeiten. Noch dazu ermuntern sie die Kolleginnen und Kollegen in den einzelnen Abteilungen eifrig zum Mitmachen.

Aktuell läuft so ein Versuch, Betriebsräte zu missbrauchen, unter dem Schlagwort "Auslagerungsprüfung durch MSR/MOB- Studien" durch die ganze Bude. In fast jeder Info-Stunde wird den Vertrauensleuten vorgejammert: "Vor lauter MSR/MOB-Maßnahmen hat der Betriebsrat kaum noch Zeit, sich in den Abteilungen blicken zu lassen!" Oder : "Opel hält den sogenannten MSR/MOB-Leitfaden nicht ein!"

Was ist damit gemeint? In unserem ausführlichen Diskussionspapier "Auslagerung (Outsourcing)" (unter "www.labournet.de" im Internet abrufbar!) haben wir das beschrieben:

Seit 1996 gibt es in allen Opel-Werken einen mit dem Gesamtbetriebsrat ausgehandelten

"Leitfaden zur Handhabung von MSR/MOB-Verfahren"

Dabei bedeutet MSR = Manufacturing Strategy Review= Überprüfung der Herstellungsstrategie, und MOB=Make Or Buy= Überprüfung Selber Herstellen oder Kaufen.

Im Vorwort (Präambel) steht u.a. : "Es besteht Einigkeit darüber, daß die angestrebte Wettbewerbsfähigkeit zur Erhaltung der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeiten nur durch gemeinsam getragene Optimierungsmaßnahmen erreicht werden kann...." Sollen also knapp 14000 Arbeitsplätze bei Opel damit erhalten bleiben? Und können dabei Betriebsräte mit Hilfe des "Leitfadens" mithelfen? Da muss man sich diese Vereinbarung schon genauer angucken:

"Entscheidungen bei MSR-Studien erfolgen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen mit dem Ziel der Kostensenkung." (II.2) "Vor einer Entscheidung über die Fremdvergabe sollen Möglichkeiten der Kostensenkung bei Eigenfertigung geprüft werden, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Eigenfertigung langfristig zu sichern." (IV.2.4)

In Punkt III. heißt es: "Ist das intern abgegebene Angebot konkurrenzfähig, wird in der Regel dem betroffenen Fachbereich/Werk der Zuschlag erteilt. Wird der Auftrag gleichwohl an einen externen Anbieter vergeben, so sind die Gründe hierfür dem betroffenen lokalen Betriebsrat darzulegen."

Der BR hat nur das Recht, informiert zu werden und Entscheidungen "dargelegt" oder "erörtert" zu bekommen.

Mit anderen Worten: Wer meint, mittels Berufung auf diesen "Leitfaden" Arbeitsplätze sichern zu können, hat ihn nicht gelesen. Da können Betriebsräte oder auch die von Auslagerung bedrohten Kolleginnen und Kollegen sich noch so die Hacken abwetzen bei der Suche nach Einsparungsmöglichkeiten von Material, Arbeitszeiten und Arbeitsplätzen, -am Ende entscheidet Opel allein, ob der "Auftrag an einen externen Anbieter vergeben wird" oder nicht. Und Entscheidungskriterium sind eben nicht nur die unmittelbaren Kostenvergleiche, sondern oft ganz andere, außerhalb der Betriebsratsmitsprache stehende Entscheidungen aus Rüsselsheim, Zürich oder gar Detroit... Na wenigstens muss Opel dann laut "Leitfaden" darüber den Betriebsrat "informieren" und die Hintergründe "darlegen"... (Gleichzeitig hat Opel jede Menge guter Kostenspar-Ideen im Sack, die sie dann ja in anderen Buden umsetzen können...)

Also können wir gegen die Auslagerungsdrohung mittels derartiger Vereinbarungen nicht ankämpfen. Damit können wir nur besser verarscht werden. Das hat wohl auch das Beispiel CKD gut bewiesen

In unserem Arbeitspapier (das Ihr auch von den "Standorte"-Verteilern bekommen könnt) setzen wir uns mit möglichen Alternativen, den notwendigen Kampf zu organisieren, ausführlich auseinander. Ohne Anspruch, die Patentlösung zu haben. Aber mit der sicheren Gewissheit: wir müssen alle unseren Beitrag zur Gegenwehr leisten und dürfen dabei nicht engstirnig nur auf Opel-Bochum oder diese oder jene Einzelabteilung starren.

"Viele sind geschockt über Rentenabschlag"

So die Überschrift eines WAZ-Artikels am 20.4.00. Wichtigste Information: Die Rentenkürzung von bis zu 18% bei frühzeitigem Ausscheiden vor dem 65. Lebensjahr "gilt nicht nur bis zum 65. Lebensjahr, wie viele glauben, sondern bis zum Lebensende."

 


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