letzte Änderung am 05. Sept. 2002

LabourNet Germany ARCHIV! Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany

Home -> Branchen -> Auto -> Allgemein/Zulief -> JC-Anfecht1 Suchen

Pressemitteilung
Bochum, 5. Sept. 2002

Johnson Controls Bochum lehnt Betriebsrat ab. Gericht verhandelt Wahlanfechtung

Vor dem Arbeitsgericht Bochum wird am morgigen Freitag, 06.09.02 um 12.00 Uhr die Anfechtung der Betriebsratswahl durch den Arbeitgeber verhandelt.

Johnson Controls (JC), fertigt in Bochum mit über 750 Arbeitnehmern Autositze für Opel und Ford. Im April wurde der neue Betriebsrat gewählt. Es kam zur "Wachablösung". Es wurden neue Leute gewählt, deren Kandidatur der Geschäftsleitung von Anfang an quer im Magen lag. Unter anderem erhielt Dietmar Kupfer die meisten Stimmen, der von JCA viermal fristlos gekündigt und nach einer Reihe von Prozessen wieder eingestellt werden musste. Frank Endemann war im Oktober letzten Jahres unter fadenscheinigsten Vorwürfen des Sicherheitsdienstes bei JC gekündigt worden. Die Zeitung berichtete unter dem Titel: "Bespitzelung bis ins Schlafzimmer". Das Urteil des Arbeitsgerichts war eindeutig: Die Kündigung ist unwirksam, der Bericht des Sicherheitsdienstes unglaubwürdig. Der Arbeitgeber verweigert bis heute seine Weiterbeschäftigung. Am 09.10.2002, 10 Uhr verhandelt deshalb nochmals das Landesarbeitsgericht in Hamm, Az.: 3 Sa 798/02. Der Gekündigte wurde zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Um seine Kollegen vertreten zu können, hat er sich bereits den Zugang zum Betrieb vor Gericht erstritten. Bis zu den Werksferien mußte der Betriebsrat seine Arbeitsfähigkeit zäh erringen. Zunächst gab es nicht einmal mehr einen Raum für den Betriebsrat. Jetzt soll der ganze Betriebsrat weg. Also wurde die Wahl angefochten. Obwohl jede Betriebsratswahl nach dem gleichen Muster ablief, stürzt sich der Arbeitgeber nun auf formale Mängel, die niemanden zuvor interessierten. Für die Kollegen ist die Wahl in Ordnung. Ihre Stimme hat gezählt. Auch die frühere Betriebsratsspitze erkennt ihre Niederlage an. So wird es zur entscheidenden Frage vor Gericht, darf der Arbeitgeber bei den vorangegangenen Wahlen sämtliche Augen zudrücken und dann eine Wahl anfechten, obwohl der einzige Unterschied die gewählten Personen sind?

Rechtsanwalt Harry Herrmann stellt fest, so penibel wie durch das Betriebsverfassungsgesetz gefordert, wird nicht einmal die Bundestagswahl durchgeführt. Betriebsratswahlen werden aber von Laien geleitet. Damit sind Formfehler vorprogrammiert. Der morgige Gerichtstermin vor dem Arbeitsgericht, Az.: 1 BV 11/02 ist öffentlich!

Der Rechtsanwalt des Betriebsrats, Harry Herrmann und Willi Gröber von der IG Metall stellen sich mit dem Betriebsratsvorsitzenden nach der Verhandlung des Gerichts dort den Fragen der Medien. Der Unterzeichner steht auch darüber hinaus für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen
Harry Herrmann
Rechtsanwalt

LabourNet Germany Top ^