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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Kann denn Flugblatt Sünde sein: Zum Stand der Ermittlungen gegen das LabourNet am 20. Juni 2005 Gestern, am 19.07.2005, hatten wir einen neuen Termin mit unserem Anwalt Lutz Eisel. Wir haben jetzt eine Kopie sämtlicher Akten der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei. Bestimmte Dinge daraus dürfen wir nicht im Original veröffentlichen. Daher müssen wir in einer Zusammenfassung daraus zitieren. Das Verfahren wurde eingeleitet von der Bundesagentur für Arbeit Bochum. Diese erstattete am 23.12.2005 Strafantrag gegen Unbekannt. In dem Dokument heißt es: "(.) In letzter Zeit sind in Bochum Schriftstücke mit dem Betreff "Arbeitsgelegenheiten in Privathaushalten" aufgetaucht, die nicht von der Agentur für Arbeit Bochum veranlasst und verteilt wurden. In diesem Schriftstück sind neben fachlich unhaltbaren Inhalt mehrere Formfehler zu bemerken." Jetzt kommt eine Auflistung der Punkte warum das Flugblatt nicht von der Agentur sein kann (falsche Schriftart; Adresse falsch etc.) "Ich stelle Strafantrag wegen aller sich rechtlich aus der Tat ergebenden Aspekte und Straftatbestände.", heißt es dann weiter. Angefügt sind das gefälschte Flugblatt und das Bekennerschreiben des "Kommandos Paul Lafargue" mit dem Verweis auf die Agenturschluß-Kampagnen-Seite im LabourNet. So weit, so gut. Ein Staatsanwalt (Herr Bachmann) schaut sich daraufhin am 28.01.2005 die Seiten der "Aktion Agenturschluß" und die Seite "Über uns" auf unserer Homepage an, druckt diese aus, denkt lange nach, liest sich den Text genau durch, sieht die Bilder von uns, zögert nicht und verfügt dann: "Ermittlungsverfahren gegen Ralf Pandorf (.), Mag Wompel (.), Helmut Weiss (.), Verantwortliche des Vereins labournet.de e.V." einzuleiten. (.) Das Verbreiten des Schreibens stellt nach hiesiger Ansicht eine Urkundenfälschung dar. Es soll festgestellt werden, wer das Schreiben verfasst und verbreitet hat. Aus diesem Grund bitte ich die Beschuldigten zu ermitteln. Ggf. sollen dann Durchsuchungen in den Vereinsräumen und bei den Beschuldigten stattfinden. (.)" Dem Kriminalkommissariat Bochum gelingt es daraufhin am 17.02.2005 das Vereinsregister zu kopieren, eine Denic-Abfrage über den verantwortlichen Besitzer der Homepage zu starten und allen Verdächtigen "Rufnummern zuzuordnen". Nachdem die Kripo also unsere Telefonnummern hatte, erfolgte keineswegs eine Rücksprache mit uns, sondern es war klar, was kommen musste: Am 21.02.2005 schreibt dann das Kriminalkommissariat "Vermerk: Gemäß (.) wird der Vorgang zur Prüfung/Auswertung und ggf. zur weiteren Bearbeitung dem Staatsschutz übersandt." Was unsere Staatsschützer so alles mit der Sache anstellen geht aus den Unterlagen nicht hervor, aber es gelingt ihnen 1 ½ Monate später, am 08.04.2005 festzustellen: "Nach eingehender Prüfung und Abwägung des hier vorliegenden Sachverhaltes durch die hiesige Dienststelle ist nicht von einem Staatsschutzdelikt auszugehen. Der Vorgang wird dem KK Altenbochum zur weiteren Bearbeitung zurückgesandt". Das Kriminalkommissariat Bochum wird jetzt schwer aktiv und ermittelt Adressen und legt diese der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Der zuständige Staatsanwalt Bachmann stellt daraufhin am 18.04.05 einen Antrag auf Durchsuchung. Dieser wird am 27.04.05 durch das Amtsgericht (Richter Gerkau) bestätigt. Darin heißt es: "Die angeordneten Maßnahmen sind erforderlich und verhältnismäßig, da zu erwarten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung der bezeichneten Gegenstände führt, die als Beweismittel in Betracht kommen und die der Einziehung unterliegen." Alle Beteiligten legen jetzt eine schöpferische Pause von zwei Monaten ein, vermutlich um nachzudenken, ihr Tun zu hinterfragen, in sich zu gehen, nochmals alles durchzuarbeiten, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen und das Grundgesetz zu verstecken. Es gelingt dann am 28.06.2005 einen schriftlichen Beschluß zu verfassen, die Hausdurchsuchung durchzuführen. Dies wird am 05.07.2005 um 6:30 Uhr auch zur Zufriedenheit aller Beteiligten - außer der der Betroffenen natürlich - erledigt. Bereits am 07.07.08 vermerkt dann die jetzt neu für den Fall zuständige Staatsanwältin Frau Bußmann: "Im Rahmen einer Untersuchung wurden sämtliche Computer des Vereins "Labournet.de" sichergestellt und der Betrieb des Vereins so weitgehend lahmgelegt. Diese Maßnahme erscheint angesichts des Tatvorwurfes und des gegen die Beschuldigten bestehenden Verdachtgrades unverhältnismäßig. Ich habe daher Rücksprache gehalten mit den Ermittlungsführenden Polizeibeamten sowie dem zuständigen Ermittlungsrichter, die diese Auffassung teilten. Ich ordne an, dass sämtliche Computer an die Beschuldigten herauszugeben sind. Die sichergestellten CD-ROMS, Disketten und Unterlagen sollen jedoch zur Durchsicht einbehalten werden. Deren Durchsicht ist zur Prüfung des Sachverhaltes geboten (.)" Am 08.07.2005 durften wir die Rechner dann wieder abholen. Geliefert wird nicht! Der Rest ist an anderer Stelle hier dokumentiert. Nachzutragen bleibt noch eine Datei: Der Beschluß des Landgerichtes, warum die Rechtsmittel gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung "leider" abgewiesen werden muß. Mehr ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Man kann wirklich nur hoffen, dass sich die Beteiligten Institutionen der Bochumer-Justiz einen Ruck geben, einsehen, dass sie die Falschen erwischt haben, jetzt auch endlich alle Unterlagen rausgeben, Kopien vernichten und einfach nur entscheiden: Ermittlung eingestellt. Man wird sehen, ob die Bochumer Justiz dazu in der Lage ist. Mag Wompel und Ralf Pandorf |