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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Stellungnahme zu den Durchsuchungen beim Labournet von Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt, Berlin 1. Juli 2007 Am 05.07.2007 jährt sich zum zweiten Mal der Jahrestag der Durchsuchungen der Büroräume von LabourNet sowie der Wohnräume der Verantwortlichen. Die Durchsuchungen waren vom Amtsgericht Bochum auf Initiative der Staatsanwaltschaft Bochum wegen des von Anfang an nicht haltbaren Tatverdachts der Urkundenfälschung angeordnet worden. Unter dem Briefkopf der Bundesagentur für Arbeit mit der Unterschrift eines vermeintlichen Sachbearbeiters wurden Briefe an mehrere Haushalte in Bochum zugestellt, in denen es um 1-Euro-Jobs ging. In den Briefen wird auf die Webseite von LabourNet www.labournet.de Bezug genommen. Dies alleine war der Staatsanwaltschaft und ihr folgend dem Amtsgericht Anlass genug, die Preisträger des Deutschen Alternativen Medienpreises 2001 für den Mediendienst, der monatlich von mehr als 300.000 Besuchern besucht wird, und der über 2.000 AbonnentInnen täglich mit einem aktuellen Newsletter versorgt, zu durchsuchen und durch die Beschlagnahme etlicher Datenträger und zwischenzeitlich der Computer den Medienbetrieb für mehrere Tage lahm zu legen. Dabei war von Anfang an absehbar, dass ein höherrangiges Gericht dem Treiben der grundrechtsblinden Staatsanwälte irgendwann ein Ende bereiten wird. Das Landgericht Bochum gab der Beschwerde der Redakteurin Wompel statt und erklärte den Durchsuchungsbeschluss als von Anfang an rechtswidrig. Später wurde auch das Ermittlungsverfahren - auch dies war keine Überraschung - ohne weitere Ermittlungen eingestellt. Doch diese Entscheidungen konnten den angerichteten Schaden für den Medienbetrieb LabourNet, aber auch für die betroffenen Redakteure und die Vorstandsmitglieder nicht wieder gutmachen. Vor allem aber - und dies ist in allen einschlägigen Fällen ähnlich - mussten sich die verantwortlichen Staatsanwälte, die die Medienfreiheit auf das schändlichste missachtet haben, weder straf- noch zivil- noch dienstrechtlich in irgendeiner Weise verantworten. Somit hält sich einmal mehr der erzieherische Effekt von richtigen Entscheidungen höherrangiger Gerichte in Grenzen. Damit wird die Gefahr, die Einleitung von Strafverfolgungs- und Ermittlungsmaßnahmen auch gegenüber missliebigen Medienbetrieben für die Zukunft leider nicht verringert, was im Übrigen auch bei den Durchsuchungsmaßnahmen gegen Medienbetriebe vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm im Mai 2007 deutlich erkennbar wurde. Es liegt also einmal mehr an einer kritischen Öffentlichkeit, für die Verteidigung von Grundrechten auch und gerade gegenüber Strafverfolgungsbehörden einzustehen. |