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Updated: 18.12.2012 15:51
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Presseerklärung der Redaktion des LabourNet Germany

Montag 23. März 2006

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen LabourNet endgültig ein
LabourNet: Der durch die Justiz verursachte Schaden ist kaum wieder gut zu machen

Die Staatsanwaltschaft Bochum hat sämtliche Ermittlungsverfahren gegen das gewerkschaftliche Internetportal LabourNet endgültig eingestellt. Sie zog damit die Konsequenz aus der Entscheidung des Landgerichts (LG) vom 10.1.2006. Die verantwortlichen Redakteurin von LabourNet, Mag Wompel hatte gegen die Hausdurchsuchung und Beschlagnahme Beschwerde eingelegt. Das LG gab ihr Recht und stellte fest: "Die Beschuldigte ist durch den Beschluss und dessen Vollzug möglicherweise in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 GG, mit Sicherheit aber in ihren Grundrechten aus Art. 2, 13 GG verletzt worden."

Der Justizübergriff auf die Redaktion von LabourNet hatte zu einer Vielzahl überregionaler und internationaler Proteste geführt. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie externer Link stellte z.B. fest: "Aufgrund eines vagen Verdachts gegen Journalisten berufsschädigend vorzugehen, verstößt gegen mehrere Grundrechte: das Grundrecht auf Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit (Art. 5 GG) an erster Stelle. Das maßlose Vorgehen [...] ohne einen annähernd geprüften und fundierten Verdacht ist skandalös."

In etlichen Stellungnahmen ist die Razzia bei Labournet als der schwerwiegendste Angriff der letzten Jahre auf die Pressefreiheit in Deutschland bewertet worden.

Zur Einstellung des Verfahrens erklärte Mag Wompel: "Die Entscheidung des Landgerichtes und die nun erfolgte Einstellung des Verfahrens sind für LabourNet ein schwacher Trost. Der materielle und ideelle Schaden, der durch den Justizübergriff verursacht wurde, ist kaum wieder gut zu machen." LabourNet war durch die Beschlagnahmeaktion der gesamten Infrastruktur und aller Unterlagen der Redaktion mehrere Tage gravierend in der Arbeit behindert. Mag Wompel: "Die Aktion hat uns mehrere Hundert Stunden zusätzliche Arbeit gekostet. Für Neuanschaffungen, Telefongebühren und Anwaltskosten sind uns mehre Tausend Euro an Kosten entstanden. Der Schaden durch den Vertrauensverlust unserer Informantinnen und Informanten lässt sich nicht in Zahlen erfassen."

LabourNet lässt nun durch seine Anwälte prüfen, in welchem Umfang die Justiz schadensersatzpflichtig ist.


Der Beschluss des Landgerichtes kann auf der Internetseite des Vereins im Original als pdf-Datei pdf-Datei heruntergeladen werden.

Den gesamten Vorgang haben wir auf der Internetseite des Vereins dokumentiert. Dort finden sich ebenfalls alle weiteren Dokumente, soweit sie veröffentlicht werden dürfen, entweder im Original oder als Zitat.

Die betroffenen Redakteure Mag Wompel und Ralf Pandorf stehen Ihnen unter der Rufnummer: 0234 - 34022 für Rückfragen zur Verfügung.

Schriftliche Anfragen per Email via: redaktion@labournet.de

Die Ansprechpartner für Pressevertreter beim Landgericht Bochum finden Sie auf der Seite des Landgerichtes http://www.lg-bochum.nrw.de/presse/dezern/intro.htm externer Link


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