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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Presseerklärung der Redaktion des LabourNet Germany Sperrfrist Montag 23. Januar 2006 12:00 Uhr Landgericht Bochum: Durchsuchung beim LabourNet und Beschlagnahme waren rechtswidrig und verstießen gegen das Grundgesetz Mit Beschluss vom 10.01.2006 hat die 6. Strafkammer des Landgerichts Bochum festgestellt, dass die Durchsuchung bei LabourNet am 05.07.2005 rechtswidrig war. Das Landgericht gab damit den Beschwerden der beschuldigten Redakteurin Mag Wompel gegen den Durchsuchungsbeschluss und den Beschlagnahmebeschluss des Amtgerichts Bochum statt und schreibt in seiner Begründung: "Die Beschuldigte ist durch den Beschluss und dessen Vollzug möglicherweise in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 GG, mit Sicherheit aber in ihren Grundrechten aus Art. 2, 13 GG verletzt worden." Es wich damit auch im Übrigen von der bisherigen Rechtssprechung der 10. Strafkammer des Landgerichts Bochum ab. Ausschlaggebend für das Landgericht war jetzt, dass kein bestimmter auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützter konkreter Tatverdacht für eine Urkundenfälschung gegen die Beschuldigte Mag Wompel vorlag. Es erscheine "abwegig, annehmen zu wollen, der Verfasser des Bekennerschreibens, der erkennbar anonym bleiben wollte, habe mit diesem Hinweis (auf die Kampagne Agenturschluss des Vereins Labournet e. V.) seine Identität offen legen wollen". Darüber hinaus sprach nach Auffassung des Landgerichts einiges dafür, dass "der labournet.de e.V. unter dem durch Art. 5 Grundgesetz garantierten Schutz der Pressefreiheit stand, auch wenn seine Tätigkeiten nicht dem herkömmlichen Begriff von Presse entsprachen". "Demzufolge hätte im angefochtenen Beschluss eine inhaltliche Abwägung zwischen der Schwere des Tatvorwurfes und den Beeinträchtigungen der Pressefreiheit vorgenommen werden müssen, was nicht geschehen ist". Der Beschluss sei aber auch aus anderen Gründen rechtswidrig, da keine bestimmten tatsächlichen Anhaltspunkte für einen konkreten Verdacht bestanden hätten, dass eine Straftat begangen worden ist und die Redakteurin als Täterin oder Teilnehmerin in Betracht kommt. "Die Verdachtsgründe müssen aber über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehen; es müssen sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung vorliegen. Daran fehlte es hier." Der Rechtsanwalt der Beschuldigten, Wolfgang Kaleck aus Berlin, kommentierte den Beschluss des Landgerichts Bochum: "Der enorme Schaden für die Pressefreiheit und für den Verein Labournet, der durch die Durchsuchung der Staatsanwaltschaft Bochum am 05.07.2005 angerichtet wurde, kann natürlich durch den Beschluss des Landgerichts nur teilweise wieder gutgemacht werden. Auf der anderen Seite ist es der Bochumer Justiz hoch anzurechnen, dass sie ihre Rechtsauffassung geändert und dem pressefeindlichen Vorgehen der Bochumer Staatsanwaltschaft eine deutliche Grenze gesetzt hat, die in Zukunft hoffentlich von der Staatsanwaltschaft akzeptiert wird." Im Übrigen kündigte er an, die Stellung von Dienstaufsichtsbeschwerden sowie von Entschädigungsansprüchen zu prüfen. Die verantwortliche Redakteurin, Mag Wompel aus Bochum, erklärt: "Es ist erfreulich, nach über 6 Monaten bestätigt zu bekommen, was uns und vielen unserer LeserInnen klar war! Ich hoffe, dass dieser unglaubliche Vorgang breite Beachtung bei Richtern und Staatsanwaltschaften in der ganzen Republik finden wird und sie vor weiteren Hausdurchsuchungen und Datenschnüffeleien bei linken Medien - wie dies in der letzten Zeit in Mode zu kommen schien - absehen werden. Ansonsten fordere ich von der Staatsanwaltschaft Bochum, diesen Beschluss umgehend zur Kenntnis zu nehmen, das Verfahren sofort einzustellen sowie alle rechtswidrig erlangten Daten zu vernichten." Der Beschluss des Landgerichtes kann auf der Internetseite des Vereins im Original als pdf-Datei heruntergeladen werden. Den gesamten Vorgang haben wir auf der Internetseite des Vereins dokumentiert. Dort finden sich ebenfalls alle weiteren Dokumente, soweit sie veröffentlicht werden dürfen entweder im Original oder als Zitat. Die betroffenen Redakteure Mag Wompel und Ralf Pandorf stehen Ihnen am Montag ab 12:00 Uhr unter der Rufnummer: 0234 - 34022 für Rückfragen zur Verfügung. Schriftliche Anfragen per Email via: redaktion@labournet.de Die Ansprechpartner für Pressevertreter beim Landgericht Bochum finden Sie auf der Seite des Landgerichtes http://www.lg-bochum.nrw.de/presse/dezern/intro.htm |