Pressespiegel zum Gerichtsurteil am 13.7.1999

 

Rheinische Post, Lokalteil Düsseldorf, vom 14.7.1999

Urteil zum Fall Specht - Rausschmiß war rechtens

Gespraeche des Personalleiters einer Firma heimlich auf Tonband aufzunehmen, ist "kein Kavaliersdelikt", sondern Grund genug für einen fristlosen Rausschmiss. So entschied gestern das Arbeitsgericht ueber die Entlassung des Betriebsrates Klaus Specht bei der "Mercedes Lenkungen GmbH". Wie es im Urteil hiess, sei "das offene und vertraulich gesprochene Wort" zu schuetzen.

Das Betriebsratsmitglied hatte bei einer Klausurtagung heimlich ein Diktiergerät mitlaufen lassen. Von der Firma prompt vor die Tür gesetzt, hatte ein "Solidaritaetskreis" noch vor einer Woche oeffentlich seine Wieder-Einstellung gefordert.

Dem erteilte das Arbeitsgericht aber eine Absage: Weil der Verstoss gegen die Vertraulichkeit des Wortes "gerade mit den heutigen technischen Moeglichkeiten so einfach" sei, handele es sich um "eine schwerwiegende Pflichtverletzung".

 

Neue Rheinische Zeitung 14.7.99

Betriebsrat nach Tagung auf Band auf - gefeuert

Die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen der Tonbandaufnahme einer Tagung mit dem Arbeitgeber ist berechtigt. Das Arbeitsgericht wies gestern die Klage eines ehemaligen Angestellten der Mercedes-Benz-Lenkungen GmbH auf Wiedereinstellung ab (Az: 6 Ca 2528/99).

Es hatte die Ausführungen des Personalleiters mit einem Diktiergerät aufgenommen, ohne zuvor dessen Einverständnis einzuholen. Der Betriebsrat hatte der außerordentlichen Kündigung zugestimmt.

Das Gericht begründete, der Kläger habe sich der "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" strafbar gemacht: "Es handelt sich nicht um eine Kavaliersdelikt, sondern weil der Verstoß gerade mit den heutigen technischen Möglichkeiten so einfach ist, um eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Das offene und vertraulich gesprochene Wort muß geschützt werden." Einer Abmahnung habe es vor der Kündigung nicht bedurft, weil jedem klar sein müsse, daß er nicht berechtigt ist, heimlich Aufnahmen von solchen Gesprächen zu machen.

 

Westdeutsche Zeitung 14.7.99

Kündigung nach Mitschnitt

Die 6. Kammer des Düsseldorfer Arbeitsgerichts hat gestern die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei einer Daimler-Chrysler-Tochter bestätigt. Der Mann war entlassen worden, weil er auf einer Tagung Ausführungen des Personalleiters auf einem Tonband mitgeschnitten hatte, ohne zuvor dessen Einverständnis einzuholen.

Damit, so der Vorsitzende Richter Christoph Schmitz-Schoelemann in seiner Urteilsbegründung, habe sich der Betriebsrat strafbar gemacht. Es handele sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine schwerwiegende Pflichtverletzung.

 

BILD 14.7.99

Tonband in der Sitzung: Betriebsrat flog raus

Es war ein gemeinsame Tagung von Betriebsrat und Geschäftsleitung der Mercedes-Benz-Lenkungen GmbH in Düsseldorf. Heimlich, ohne Einverständnis, ließ Betriebsrat Klaus S. ein Tonband mitlaufen. Aufgeflogen, fristlose Kündigung für den Betriebsrat!

Dagegen klagte er gestern vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht. Seine Begründung für das mitlaufende Tonband: "Ich bin schwerhörig."

Das Gericht wies die Klage ab. Der Richter: "Kein Kavaliers-Delikt, sondern eine schwerwiegende Pflicht-Verletzung. Das offene und vertraulich gesprochene Wort muß geschützt werden. Der Kläger war nicht berechtigt, heimlich Aufnahmen zu machen. Jo