Solidaritätskreis der Freunde von Klaus Specht
c/o Arbeitslosen-Initiative, Flurstr. 45, 40235 Düsseldorf, Fax 0211 6911736

Düsseldorf, den 19. November 1999

Liebe Freunde,

am 30. November, um 10.30 Uhr, wird im Saal 103 des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21 (direkt am Berta-von-Suttner-Platz hinter dem Hauptbahnhof) die Klage von Klaus Specht in der zweiten Instanz verhandelt. Klaus klagt gegen seine fristlose Kündigung vom 16. April durch seinen Arbeitgeber, die Mercedes Lenkungen GmbH. Wichtig ist, daß dieser Termin bekannt wird und viele Freunde ihr Interesse an diesem Prozess durch ihre Anwesenheit dokumentieren.

Wir erwarten Euch!

An 8. und 9. April hatte die Geschäftsleitung den Betriebsrat in einer Tagungsstätte im Westerwald über ein neues Entgeltkonzept informiert. Ein Konzept, das so neu nicht ist. Im Kasseler Werk des Konzerns wird es schon angewandt. Klaus Specht, der einen leichten Hörschaden hat, beging den Fehler, am zweiten Tag zeitweise ein Tonbandgerät einzuschalten, ohne die Anwesenden darüber zu informieren. Es lag offen auf dem Tisch. Das wurde bemerkt und die Sitzung sogleich abgebrochen. Am 16. April erhielt Klaus Specht mit Zustimmung der Mehrheit des Betriebsrats die fristlose Kündigung. Der angegebene Grund: er habe eine Straftat nach § 201 StGB ("Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt") begangen. Seine Klage gegen diese Kündigung wurde in der ersten Instanz vom Arbeitsgericht am 13. Juli abschlägig beschieden. Richter Schmitz-Schoelemann in der mündlichen Urteilsbegründung: Der Tatbestand sei ebenso zu werten und seine Strafbarkeit bekannt wie bei Diebstahl, Urkundenfälschung oder Betrug. Auch ein Diebstahl rechtfertige in der Regel eine Kündigung und müsse nicht erst abgemahnt werden.

Nun war von Anfang an erkennbar, daß es sich bei dieser angeblich schwerwiegenden Verfehlung um einen Vorwand handelt. Die Geschäftsleitung ist auf einigen Betriebsversammlungen zu häufig von Klaus Specht in Verlegenheit gebracht worden, wenn er die Frage stellte, ob denn die Errichtung neuer Betriebs-teile in Mülheim und anderswo nicht den Düsseldorfer Standort gefährde. Da die Geschäftsleitung offenbar auch über die Mehrheit im Betriebsrat verfügt, wurde meist auch diese Mehrheit blamiert, wenn ein Vertreter der "Vereinigten Alternativen", und dazu zählt Klaus Specht, auf Betriebsversammlungen in die Bütt stieg. Häufige Konfliktthemen waren Überstunden und Samstagsarbeit, gegen die die Mehrheit des Betriebsrats keine Einwände hatte.

Wir danken für Eure Spenden. Es werden aber weitere benötigt. Spendenkonto: BfG Düsseldorf, BLZ 300 101 11, Konto Nr. 25 62 15 29 01, Helmut Born "Solidarität mit Klaus Specht"

Wichtig sind neue Protestschreiben an die Geschäftsleitung: Mercedes Lenkungen GmbH, Rather Str. 51, 40476 Düsseldorf, auch an den Betriebsrat unter derselben Adresse.
E-Mail: info@mblenkungen.com

Schickt ein Kopie und Solidaritätsschreiben an Klaus Specht an den Freundeskreis über die Arbeitsloseninitiative (Adresse im Briefkopf) oder per E-Mail an KlausStein@t-online.de

Aktuelle Informationen stehen im Internet www.labournet.de.

Mit freundlichen Grüßen