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Sonderausgabe Nr. 3 vom 18.08.2000

Klaus Specht siegt vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf!

ES GIBT DOCH NOCH GERECHTIGKEIT!

Bericht von der LAG- Verhandlung vom 16.08.2000

Am 16.08.2000 fand vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf das zweitinstanzliche Beschlussverfahren (Amtsenthebungsverfahren) gegen Klaus Specht statt. Um 10 Uhr 30 eröffnete Richter Grigo die Verhandlung. Über 50 Zuschauer waren anwesend, darunter eine Schulklasse.

Der Richter gab eine Zusammenfassung der Ereignisse, die sich am 08.04. und 09.04.1999 in Obersteinebach zugetragen haben. Ferner berichtete er von der fristlosen Kündigung des Arbeitgebers an Klaus Specht die vom LAG Düsseldorf im November 1999 als ungerechtfertigt angesehen worden war. Für den Richter stellt das Mitlaufenlassen eines Diktiergerätes eine Pflichtverletzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz dar, allerdings keine "grobe", die zur Folge haben könnte, Klaus Specht aus dem Betriebsrat auszuschließen. Er fragte die Arbeitgeberseite (vertreten durch den Assessor Linden und den Personalchef der MBL Herrn Drewes), ob sie noch weitere Pflichtverstöße von Klaus nennen könnten, und man möge ihm die Situation in der MBL zwischen Geschäftsleitung, IGM-Betriebsrat und den Vereinigten Alternativen erklären. Er sei da nicht so auf dem laufenden, wisse aber, von anderen Richtern hier in Düsseldorf um die Probleme dort.

Die Arbeitgebervertreter gaben ihre Darstellung der Ereignisse wieder und betonten, dass alles geheim gewesen wäre und dass ein BR-Mitglied nachgefragt hätte, ob es Unterlagen gäbe oder man mitschreiben könne. Man habe dies verneint. Der Richter fragte nach, ob denn den Arbeitgebervertretern das Betriebsverfassungsgesetz vertraut sei, da ein Betriebsrat doch verpflichtet sei, die Belegschaft darüber zu unterrichten, was auf den Betriebsratssitzungen besprochen wurde. Die Arbeitgebervertreter erklärten daraufhin, daß die Vereinigten Alternativen eine Zeitung Namens VAZ herausgäben, wo sie allerdings heute nicht mehr als Herausgeber und Verantwortliche zeichneten, und dass man Befürchtungen hatte, in der nächsten Ausgabe könne etwas über das neue Vergütungssystem erscheinen und eventuell Unruhe innerhalb der Belegschaft auslösen.

Der Richter betonte, daß dieses doch wohl alles nur Mutmaßungen seien, und ob man ihm eine der Ausgaben der VAZ vorlegen könne, die nach der Sitzung in Obersteinebach erschienen sei, gleichfalls interessierte ihn, ob denn der Text des mitlaufenden Bandes greifbar sei. Die Arbeitgebervertreter verneinten und erklärten, dass mit Klaus Specht keine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich sei. Der Richter fragte nochmals, ob es denn keine weiteren Pflichtverletzungen seitens Klaus Specht gäbe und stellte fest, daß Klaus ja schon wieder 7 Monate arbeite, auch als Betriebsratsmitglied. Ferner schlug er als Kompromiss vor, der Arbeitgeber möge seinen Antrag zurückziehen. Die Arbeitgebervertreter blieben dabei, es läge eine grobe Pflichtverletzung vor. Der Richter erklärte darauf hin, er gebe es auf mit ihnen, sie wollten wohl ein Urteil und das könnten sie haben. Um 14 Uhr fällten er und die ehrenamtlichen Richter das Urteil: Klaus Specht bleibt Betriebsratsmitglied. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht ist nicht zugelassen.......

Damit sollte dieses leidige Thema wohl endlich vom Tisch sein. Mittlerweile sind dem Arbeitgeber über 100000.- DM Kosten entstanden. Geld, was man sinnvoller hätte einsetzen können. Ein positives Fazit gibt es allerdings: Wehren lohnt sich. In Kürze erscheint die VAZ wieder im gewohnten Umfang.

Impressum: Herausgeber Sympathie Zirkel der Vereinigten Alternativen, V.i.s.d.P Helmut Born, Am Stock 3, 40472 Düsseldorf


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