Klaus Specht Solidaritätsinfo Nr. 11

22.3.2000

 

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat sich am 14.3. 2000 dem Antrag des Arbeitgebers Mercedes Benz Lenkungen GmbH angeschlossen, das Betriebsratsmitglied Klaus Specht seines Amtes zu entheben. Dies Ergebnis ist indessen noch nicht rechtskräftig.

Als Vorwand für das Ausschlußverfahren diente derselbe Vorgang, der schon für die Kündigung herhalten mußte. Die Geschäftsleitung hatte den Betriebsrat im April 1999 über ein neues Entgeltkonzept informiert. In der Absicht, seine Protokollnotizen zu ergänzen, und durch einen leichten Hörschaden beeinträchtigt, beging Klaus Specht den Fehler, zeitweise ein Tonbandgerät einzuschalten, ohne die Anwesenden darüber zu informieren. Das Gerät lag offen auf dem Tisch, wurde bemerkt und die Sitzung sogleich abgebrochen.

Nachdem das Landesarbeitsgericht im November 1999 zu dem Ergebnis gekommen war, daß dieses Verhalten von Klaus Specht kein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann, mußte Klaus weiter beschäftigt werden.

In den letzten Monaten und Wochen mehrten sich nun die Anzeichen, daß auf die Belegschaft des Betriebes erhebliche soziale Belastungen und existentielle Bedrohungen zukommen. Klaus hatte schon in den Jahren zuvor unsoziale Pläne aufgedeckt und Hinweise auf Gefahren für die Düsseldorfer Arbeitsplätze gegeben. Wie sich unterdessen zeigt, hatte Klaus also durchaus eine realistische Sicht.

Offenkundig gibt es einen Zusammenhang zwischen den immer weiter gehenden Angriffen der Geschäftsleitung auf Lohn, soziale Standards und Arbeitsplätze und der Einleitung dieses Amtsenthebungsverfahren gegen Klaus. Denn nur durch diesen Zusammenhang wird verständlich, daß es erst zehn Monate nach dem Vorfall von der Geschäftsleitung betrieben wurde. Der Arbeitgeber hat jetzt in erster Instanz gegen ihn obsiegt.

Am Dienstag, den 21. 3. wurde Klaus vom Personalchef Drewes angewiesen, ab sofort sein Betriebsratstätigkeit zu unterlassen und stattdessen seine Tätigkeit in der Montage aufzunehmen. Das diesbezügliche Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Insofern handelt es sich um eine Willkürmaßnahme, gegen die Klaus wiederum Rechtsmittel einlegen wird.

Klaus Specht, Listenführer der "Vereinigten Alternativen" bei den letzten Betriebsratswahlen, hatte mit dieser Liste über ein Drittel aller Stimmen im Arbeiterbereich bekommen. Würde die Amtsenthebung in der zweiten Instanz rechtskräftig, bedeutete das eine erhebliche Schwächung der von Abbau bedrohten Belegschaft. Vor allem aber widerspräche es dem erklärten Willen eines großen Teils der Belegschaft, die eines ihrer konsequentesten Sprecher beraubt würde.

Solidaritätskreis der Freunde von Klaus Specht

V.i.S.d.P.: Hartmut Lohse, Arbeitslosen-Initiative, Flurstr. 45, 40235 Düsseldorf, Fax 0211 6911736

 


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