Am 26.10. hat der zuständige Bundesrichter William Yohn am Bundesgericht in Philadelphia den Hinrichtungsbefehl für Mumia ausgesetzt. Der Richter hat diese Entscheidung getroffen, um mehr Zeit zu haben, um über Mumias Antrag auf ein neues Verfahren entscheiden zu können.
Was passiert jetzt?
Die Aussetzung des Hinrichtungsbefehls ist erstmal natürlich prima, sie ist aber keinerlei Hinweis darauf, wie der Richter über Mumias Antrag auf ein neues Verfahren entscheiden wird. Es gibt keine zeitliche Richtlinie für den Richter; der Entscheidungsprozeß kann mehrere Wochen oder auch mehrere Monate dauern. Bei Telefonaten mit Len Weinglass und Ramona Africa von International Concerned Family and Friends of Mumia Abu-Jamal wurden mehrere Punkte genannt, die für die internationale Solidaritätsarbeit wichtig sind:
a) Die momentane Instanz - als Bundesrichter Yohn - ist die Instanz, bei der Mumia die besten Chancen hat, ein neues Verfahren zu bekommen. Danach gibt es nur noch das Bundesberufungsgericht, das sich an Yohns Entscheidung orientieren wird. Es gibt also gar keinen Grund, jetzt die Soliarbeit wieder auf Eis zu legen. Im Gegenteil: Gerade jetzt sollte soviel Öffentlichkeitsarbeit wie möglich laufen, um deutlich zu machen, daß die Forderung nach einem neuen Verfahren breit getragen wird.
b) Ganz wichtig für die juristischen Möglichkeiten von Mumia ist es, daß Richter Yohn ein sogenanntes "evidentiary hearing" anberaumt. Bei dieser Anhörung könnte das Anwaltsteam um Len Weinglass all die ZeugInnen und Beweise einführen, die von dem erstinstanzlichen Richter Alber Sabo abgelehnt und von der Staatsanwaltschaft unterdrückt wurden. Gewährt Richter Yohn dieses "evidentiary hearing" nicht, entscheidet er nach Aktenlage und auf der Basis von Richter Sabos Beurteilung der ZeugInnen und Beweise – die bekanntermaßen für Mumia denkbar schlecht ausfällt. Darüber hinaus bestimmt die Beweisaufnahme vor Bundesrichter Yohn die Beweislage für die Bundesberufungsinstanz. Deshalb rufen die us-amerikanischen Soligruppen dazu auf, die Faxkampagne an Richter Yohn weiterzuführen, mit einer Betonung darauf, daß er dieses "evidentiary hearing" anberaumen und anschließend Mumia ein neues Verfahren gewähren soll. (Einen Fax-Vorschlag an den Richter findet Ihr im Anhang). Im Dezember wird der Richter eine erste Anhörung beider Seiten - also Mumias Anwaltsteam, eventuell Mumia selber, und die Staatsanwaltschaft - anberaumen, um dann über das evidentiary hearing zu entscheiden.
Die Faxe an den Gouverneur sollen auch weiter geschickt werden, denn für den Fall, daß Yohn ein neues Verfahren ablehnt, wiederholt sich, was wir in den letzten Wochen erlebt haben: Ridge wird einen dritten Hinrichtungsbefehl unterzeichnen. (Fax-Vorschlag ist auch im Anhang).
Das Mumia Solibüro Berlin
c/o ARI
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Fax: 030/7869984