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Zum Untersuchungsverfahren vom 30.1.02 

 

Mit der Empfehlung der Untersuchungskommission "Ausschluß von allen gewerkschaftlichen Funktionen und Versammlungen bis zum 31.10.2004" wurde bestätigt:

Das Ergebnis des Verfahrens stand schon vor dessen Beginn fest.

Daraus machte der Vorsitzende der Untersuchungskommission auch gar kein Geheimnis :

Für ihn "sei der Fall klar", er wundere sich nur, "warum der Ortsvorstand nicht schon früher gegen uns vorgegangen" sei.

Einen Antrag der 3 VKL-Kollegen, das Verfahren einzustellen bzw. auszusetzen, ließ er erst gar nicht zur Beratung und Abstimmung in der Untersuchungskommission zu, sondern entschied selbstherrlich, die Einwände abzulehnen.

Er machte aus seiner Befangenheit auch gar kein Hehl, sondern erzählte freimütig, dass er sich mit dem zuständigen Abteilungsleiter beim Vorstand, dem Justitiar der IGM und dem 1. Bevollmächtigten der Verwaltungsstelle Ludwigsburg vorher schon abgestimmt habe.

Da das Ergebnis des Untersuchungsverfahrens schon im vorraus feststand, war der Vorsitzende auch nicht an den Tatsachen und Hintergründen der Auseinandersetzung interessiert:

Die Probleme bei Mann+Hummel, die Arbeit der Vertrauensleute, unsere Forderungen interessierten nicht.

Mehrmals machte sich der Vorsitzende über die Forderung lustig, dass der Ortsvorstand die Beschlüsse des Vertrauenskörpers respektieren soll.

Dazu erklärten die 3 VKL-Kollegen:

"Der Vertrauenskörper ist die Gewerkschaft im Betrieb. Und die Vertrauensleute setzen sich für die Interessen ihrer Kollegen ein, fassen dazu Beschlüsse und machen Aktionen. Die Vertrauensleute und die Vertrauenskörperleitung sind keine Briefträger des Ortsvorstands !"

Wurde ausnahmsweise einmal über Inhalte gesprochen, dann  wie folgt :

Zum Thema "Leistungsbeurteilungssystem für Zeitlöhner" wurde vom Vorsitzenden nicht auf die Lohnkürzungen von 300 - 500 DM eingegangen und die ungerechte Einstufung für die gleiche Arbeit - sondern hier spielte nur eine Rolle: es gibt einen Tarifvertrag  und der wird korrekt angewendet.

Die 3 Kollegen begründeten die Ablehnung des Leistungsbeurteilungssystems so: "Es spaltet die Kollegen, das widerspricht dem gewerkschaftlichen Grundgedanken, die Konkurrenz der Arbeiter untereinander zu bekämpfen - dagegen treten wir für gemeinsames, solidarisches Handeln ein."

Wer das - wie der Vorsitzende - als "Rasenmäherpolitik" bezeichnet, der hat die gewerkschaftliche Grundforderung "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" zu den Akten gelegt.

Neu war der Vorwurf an die 3 Kollegen, dass sie an die Öffentlichkeit, z.B. das LabourNet gegangen sind. Dazu die Erklärung der 3 Kollegen: "Das LabourNet ist ein Forum, wo sich Gewerkschafter austauschen können, wo Solidarität organisiert wird, wo unterschiedliche Meinungen diskutiert werden. Wären wir nicht an die Öffentlichkeit gegangen, hätte der Vorstand den illegalen Beschluß zu unsrer Absetzung bis heute nicht aufgehoben."

Dies ist  nur eine vorläufige Bewertung. Die Ursache dafür ist, dass uns bis jetzt weder eine mündliche noch eine schriftliche Begründung für die Empfehlung der Untersuchungskommission vorliegt.


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