letzte Änderung am 02.Mai.2002

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Verfügt IGM-Vorstand über hellseherische Fähigkeiten?

 

Auf der Suche nach den "schwerwiegenden Umständen", mit denen die illegale zweite Absetzung der VKL begründet werden könnte, ist der IGM-Vorstand scheinbar fündig geworden.

Aber eben nur scheinbar.

Was da jetzt - ein viertel Jahr nach Beschlussfassung im Ortsvorstand Ludwigsburg - zusammengebastelt wurde, wird sicherlich in die Satzungsgeschichte der IGM als "vorbeugende Absetzung" eingehen.

Und das liest sich dann so:

"Das Ziel, die angeschuldigten Mitglieder bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens zeitweise von den Funktionen zu entbinden, und von den Versammlungen auszuschließen, ist vor allem, das Untersuchungsverfahren ohne äußere Einwirkungen durchführen zu können". (Brief IGM-Vorstand Abteilung Organisation vom 19. 4. 2002)

Und das schreiben die selben Leute, die durch zweimalige Absetzung die VKL-Kollegen in einem Maß vorverurteilt hatten, dass eine objektive Durchführung des Untersuchungsverfahrens überhaupt nicht mehr möglich war.

Weiter heißt es:

"Leider müssen wir bei Teilnahme der Angeschuldigten an Vertrauensleutesitzungen damit mit rechnen, dass die Erörterung des Untersuchungsverfahrens Hauptbestandteil ist und die anstehende Tarifrunde und die bevorstehende Betriebsratswahl nicht oder nicht ausreichend diskutiert wird." (Quelle s.o.)

Hier wird also nicht mit realen Tatbeständen gearbeitet, sondern mit düsteren Prophezeiungen über angebliche zukünftige Aktivitäten der Angeklagten hantiert. Aber mit den hellseherischen Fähigkeiten des IGM-Vorstands ist es nicht weit her: seine düsteren Prophezeiungen haben sich noch nicht einmal erfüllt: so nahmen die Angeschuldigten an den VK-Sitzungen am 5. und 8.2. teil (nach Aufhebung der ersten illegalen Absetzung waren sie da wieder vorübergehend im Amt).

Tagesordnung war am 5.2. Tarifrunde und am 8.3. Betriebsratswahl und beide Punkte wurden - oh Wunder - ausreichend diskutiert.

Da es aber nur mit dem Vorgriff auf die Zukunft nicht geht, muss noch ein bisschen Substanz an die Sache.

"Im Betrieb wurde am 19.12.2001 die Begründung der angeschuldigten Mitglieder gegenüber dem Ortsvorstand vervielfältigt und verteilt mit dem Ziel, eine Diskussion zu beginnen und das Verfahren zu verhindern".

Weder wurde die Begründung der drei VKL-Kollegen im Betrieb vervielfältigt, noch wurde sie verteilt. Tatsächlich wurde sie Kollegen, die als mögliche Beisitzer beim Untersuchungsverfahren in Frage kamen, zur Verfügung gestellt, die ja schließlich wissen mussten, auf was sie sich da einlassen. Außerdem wurde sie auf ausdrückliche Nachfrage einzelnen Vertrauensleuten zur persönlichen Information überlassen.

Auch diese Begründung erweist sich als substanzlos.

Aber der Vorstand hat noch ein Ass im Ärmel:

"Am 14. 1. 2002 wurde im Internet - www. Labournet.de - eine Darstellung der Auseinandersetzung sowie ein Aufruf zur Unterschriftensammlung an den Vorstand und an den Ortsvorstand veröffentlicht." Und wieder eine Prophezeiung: "eine weitere Verbreitung in öffentlichen Medien ist zu befürchten".(Quelle s.o.)

Gegenstand der Veröffentlichung am 14.2.2002 war aber gar nicht das Untersuchungsverfahren, sondern die erste illegale Absetzung. Und ironischerweise war es aber gerade diese Veröffentlichung im Labournet und die darauf folgenden Proteste, die den Vorstand dazu bewogen, den ersten illegalen Absetzungsbeschluss aufzuheben, nachdem er ihn kurz vorher ausdrücklich bestätigt hatte!

Insgesamt ist diese sogenannte "Begründung" ein Dokument der Sabotage der innergewerkschaftlichen Demokratie, der permanenten Verletzung der Rechte der Mitglieder.

Man muss sich nur mal vorstellen, dass hier Kollegen gleich zweimal abgesetzt wurden,

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