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Initiative gegen den Gewerkschaftsausschluß von Josef Lutz

c/o Winfried Fleischmann, Anna-Rosenthal-Weg 44, 91052 Erlangen
Email: Winfried.Fleischmann@t-online.de

16.9. 01

Info Nr. 4

Inhalt:

Nachrichten

Dokumentiert


Nachrichten

Jürgen Peters unterschreibt Ausschluß gegen Josef

Den Ausschluß gegen Josef unterschrieb Jürgen Peters. Klaus Zwickel, der ja die Gelder an den Mannesmann-Vorstandsvorsitzenden mitzuverantworten hat, wogegen viele IGM Mitglieder protestieren und gegen den jetzt in der Sache die Staatsanwaltschaft ermittelt - der Klaus Zwickel hielt das jetzt vielleicht nicht für den richtigen Moment.

Der Vorstand hat entschieden und macht damit die Anwendung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse zu einem bundesweiten Problem. Immer wieder wurde behauptet, z. B. in der Verwaltungsstelle Esslingen, daß die Abschaffung nicht notwendig sei, weil diese Beiratsbeschlüsse von 1982 ja eh nicht mehr zum Einsatz kommen. Und was in Nürnberg mit Josef passierte, das sei eine lokale Besonderheit. Tatsächlich werden die Unvereinbarkeitsbeschlüsse hervorgezogen, um Gegner der Kapitulationspolitik aus der Gewerkschaft zu drängen. Der Kampf gegen die Unvereinbarkeitsbeschlüsse wird daher bundesweit aktuell.

Aber auch Jürgen Peters hat ein Problem. Erklärte er doch in der Metall 1/2000 anläßlich der Vereinigung mit Kollegen der Gewerkschaft Holz und Kunststoff:

"‘Schafft die Einheit‘ mit diesen Worten mahnte der große Holzarbeiterführer Wilhelm Leuschner 1949 zur Gründung der Einheitsgewerkschaft. Keine Spalterei in sozialistische, christliche oder kommunistische Gewerkschaften. Starke und durchsetzungsfähige Einheitsgewerkschaften sollten entstehen. (...) Klar ist, dass nur große und schlagkräftige Gewerkschaften sich gegen die Angriffe der Unternehmer wehren können..."

Wir wollen keine Doppelzüngigkeit! Es ist notwendig auch bei Jürgen Peters persönlich zu protestieren.

Willkür im Umgang mit der Satzung der IGM

Betrachtet man den Brief des IGM-Vorstands zum Ausschluß von Josef näher, so fällt ein weiterer Akt der Willkür auf. Es heißt:

”Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 10. 7. 2001 beschlossen, sie wegen Mitgliedschaft in einer gegnerischen Organisation gemäß §11 Ziffer 1 Absatz 2 der IG Metall Satzung aus der IG Metall auszuschließen.”

§ 11 der Satzung trägt die Überschrift: ”§11 Ausschluss ohne Untersuchungsverfahren”. Nun wurde aber gegen Josef ein Untersuchungsverfahren nach §10 der Satzung durchgeführt.

§10 der Satzung trägt die Überschrift: ”§10 Untersuchungsverfahren zur Feststellung von gewerkschaftsschädigendem Verhalten”

Nun wurde so ein Verhalten selbst in dem Verfahren, das mehrere Mitglieder unserer Initiative als Gesinnungsschnüffelei, inquisitorisch zurecht verurteilt haben, trotzdem kein gewerkschaftsschädigendes Verhalten von Josef festgestellt. Damit war also kein Ausschluß zu rechtfertigen.

§10 enthält ferner die Regularien, wie umzugehen ist. Demnach gibt die Untersuchungskommission eine Empfehlung ab. Sie kann Einstellung des Verfahrens, oder schriftliche Rüge, oder Entzug der Funktionen etc., oder Ausschluß sein. Der Ortsvorstand hätte danach zu entscheiden ”ob er dem Beschluß der Untersuchungskommission beitritt” oder andere Maßnahmen aus den vorgenannten vorschlägt. Diesen Beschluß hat der Ortsvorstand über die Bezirksleitung an den Vorstand zu senden, und der Vorstand entscheidet.

Nun war bei Josef diese Empfehlung der Kommission zwar der Ausschluß, aber mit einer sehr dünnen Begründung (sinngemäß):

Nun wird sich aber gar nicht auf diese Empfehlung berufen, sondern ein Ausschluß nach §11 durchgeführt - Ausschluß ohne Verfahren. Das Verfahrensergebnis wird ignoriert.

Das heißt aber, damit wird zugegeben, daß Josef dieses Verfahren trotz all seiner Willkür gewonnen hat.

Und dann wird im Brief des Vorstands wahrheitswidrig behauptet:

”In einem vom Ortsvorstand Nürnberg durchgeführten Untersuchungsverfahren wurde festgestellt, daß Sie als Aktivist der MLPD innerbetrieblich und ausserbetrieblich in Erscheinung getreten sind...”

Also: Haut es mit dem einen Paragraph nicht hin, dann nimmt man eben den nächsten Und sind die Untersuchungsergebnisse nicht ausreichend, dann werden sie eben umgedichtet.

Wer ist Spezialist im Umgang mit der Satzung? Bitte an oben genannte Adresse wenden.

Weg mit den Unvereinbarkeitsbeschlüssen

Am 14.12.1982 hat der Vorstand der IGM das Rundschreiben Nr.7/82 über die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) an die Bezirksleitungen und Ortsverwaltungen herausgegeben.

Darin heißt es:

“Der Beirat hat am 14.12.1982 beschlossen:

  1. Die “Marxistisch- Leninistische Partei Deutschlands” (MLPD) ist eine gewerkschaftsfeindliche Organisation

  2. Die MLPD fällt unter den Beschluß des Beirats über linksextremistische Gruppen vom 16.April 1973 und vom 14.September 1976 und ist als gegnerische Organisation anzusehen.

  3. Mitglieder der IGM, die der MLPD angehören oder sich an deren gewerkschaftsfeindlichen Aktivitäten beteiligen oder diese unterstützen, müssen mit dem Ausschluß rechnen.”

Das wird in dem Rundschreiben folgendermaßen begründet:

“Die MLPD versteht sich der KABD – Linie folgend und an Marx, Lenin und Mao Tse-tung orientiert als revolutionäre Partei der Arbeiterklasse. Nahziel ist die Vorbereitung der Revolution und der Sturz des staatsmonopolitischen Kapitalismus. Über die Diktatur des Proletariats und die Liquidierung der kapitalistischen Klasse sollen Sozialismus und Kommunismus aufgebaut werden.”

Es hätte den Beirat wenig Mühe gekostet, im Programm der MLPD vom August 1982 nachzulesen. Dort heißt es:

“Es ist die Pflicht eines jeden Kommunisten, in Betrieb und Gewerkschaft aktiv für die Vorbereitung und Entfaltung der Kämpfe der Arbeiterklasse um Tagesforderungen zu wirken und sich für ihre Weiterentwicklung zum Klassenkampf einzusetzen.”

So kann der Beirat auch keine Gewerkschaftsfeindlichkeit nachweisen. Stattdessen benutzt er Begriffe des Programms, die aus dem wissenschaftlichen Sozialismus stammen wie Revolution, Diktatur des Proletariats, usw., um mit einem primitiven Antikommunismus zu operieren, wie er in der Zeit der Adenauer – Regierung entstanden ist und üblich war.

Kollegen, die über den Kapitalismus hinausdenken, die sich für eine Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung einsetzen, sollen so in den Geruch der Gewerkschaftsfeindlichkeit kommen.

Der Gedanke der Einheitsgewerkschaft bedeutet nicht nur die Einheit von Kollegen verschiedener Branchen und Industriezweige, sondern auch verschiedener Weltanschauung.

Die sozialistische Weltanschauung ist seit ihrer Entstehung ein wesentlicher Bestandteil echter Gewerkschaften – das wird jedenfalls in der IGM- Kursen Geschichte der Arbeiterbewegung‘ gelehrt.

Der 19. IGM - Gewerkschaftstag 1999 hatte die Überprüfung gefordert. Die IGM muß auf antifaschistischer Grundlage ohne Ausgrenzung von Mitgliedern bestimmter Organisationen arbeiten. Bisher wurde dieser Beschluß vom Beirat der IGM mißachtet. Dagegen protestieren wir. Für den nächsten Gewerkschaftstag müssen wir Anträge zur Abschaffung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse vorbereiten.


Dokumentiert

Josef erhebt Beschwerde gegen den Ausschluß beim Kontrollausschuß Beschwerde

Am 19. 8. 01 erhob Josef schriftlich beim Kontrollausschuß Beschwerde gegen den Ausschluß. Wir dokumentieren:

--------

An den Vorsitzenden des Kontrollausschusses der IG Metall

IG Metall

- Kontrollausschuss -

60519 Frankfurt am Main

Beschwerde

Hiermit erhebe ich nach §11 Ziffer 4 sowie §10 Ziffer 14 der Satzung der IG Metall Beschwerde gegen den Beschluß des Vorstands, mich aus der IG Metall auszuschließen. Denn:

1. Es fand kein gewerkschaftsschädigendes Verhalten meinerseits statt, im Gegenteil

2. Der Ausschluß ist rein aufgrund von vermuteter Gesinnung. Der zugrunde liegende Beschluß ist spalterisch, seine Anwendung ist ein Rückfall in die Zeit Adenauers, das ist einer Gewerkschaft unwürdig und muß im Interesse des gemeinsamen Kampfs für Arbeiterinteressen und demokratische Rechte rückgängig gemacht werden.

3. Der Ausschluß widerspricht den Beschlüssen des Gewerkschaftstags.

4. Während des diesem Beschluß zugrunde liegenden Verfahrens wurde mehrfach von Mitgliedern des Ortsvorstands Nürnberg gegen die Satzung verstoßen.

5. Der Höhepunkt ist, daß auch noch das eigene Untersuchungsergebniss verfälscht wiedergegeben wird.

6. Der mir mitgeteilte Beschluß ist nicht einheitlich, in sich selbst widersprüchlich und übergeht mir nach Satzung zustehende Rechte.

Im Einzelnen:

1. Im Oktober 2000 wurde gegen mich vom Ortsvorstand Nürnberg ein Verfahren eingeleitet mit den Vorwürfen

- ich hätte eine Solidaritätsadresse unserer VK-Leitung mit den Beschäftigten von ADtranz im Internet auf den Seiten von ”Solidarität International” veröffentlicht bzw. dies veranlaßt,

- ich hätte einen Protestbrief unseres Vertrauenskörpers gegen den Jugoslawienkrieg im Internet veröffentlicht bzw. an die ”Rote Fahne” gegeben,

- ich sei Mitglied oder Unterstützer der MLPD.

Zeitgleich und mit inhaltlich gleicher Begründung leitete meine Geschäftsleitung ein Kündigungsverfahren gegen mich ein. Dieser Gleichklang und Schulterschluß hat viele Menschen entsetzt. Das Kündigungsverfahren habe ich gegen die Geschäftsleitung gewonnen. Aber auch zu diesen Anschuldigungen des Ortsvorstands war einiges richtig zu stellen.

Zu den ersten beiden Vorwürfen hat sich ergeben, daß es ein unmöglicher Vorgang ist, wenn Solidarität mit einer von Entlassung bedrohten Belegschaft oder Protest gegen den Krieg Gegenstand eines Verfahrens zum Gewerkschaftsausschluß sind. Im ”Untersuchungsergebniss” wurde eindeutig festgehalten, ein gewerkschaftsschädigendes Verhalten meinerseits in diesem Zusammenhang fand nicht statt. In der Begründung des Vorstands tauchen diese Dinge auch nicht mehr auf. Ich stelle fest, daß der Vorwurf der Schädigung der IGM damit vom Tisch ist. Es ist auch gegenüber meiner Person ausgesprochen unmöglich. Seit 18 Jahren bin ich aktiv für die IGM, als Vertrauensmann bzw. Mitglied der VK-Leitung, und habe auch noch nach dem Antrag des Ortsvorstands Nürnberg auf meinen Ausschluß 5 neue Mitglieder in die IGM aufgenommen.

Zum Dritten Vorwurf habe ich eine Aussage, ob ich Mitglied der MLPD bin, abgelehnt, weil ich solche Nachforschungen als Gesinnungsschnüffelei mißbillige. Am Ende des Verfahrens wurde festgestellt, daß eine Mitgliedschaft in der MLPD nicht nachgewiesen werden konnte.

2. Der jetzt erfolgte Ausschluß ist allein aufgrund der Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen die MLPD. Dieser Beschluß aus dem Jahre 1982 ist rein darauf begründet, daß diese Partei eine andere, sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaft anstrebt und unterstellt das per se als gewerkschaftsfeindlich. Die in diesem Beschluß ausgeführten Begriffe wie Revolution, Diktatur des Proletariats stammen schon aus dem Kommunistischen Manifest und sind eben Begriffe des wissenschaftlichen Sozialismus.

Es ist aber gerade heute ein unerhörtes Unterfangen, die sozialistische Richtung auszugrenzen. Haben denn nicht die Parteispenden- und Schwarzgeldskandale der jüngsten Zeit gezeigt, daß an der bestehenden Gesellschaftsordnung einiges faul ist? Das unterstreicht doch, daß die Suche nach einer Alternative ihre Berechtigung hat.

Und haben nicht gerade im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgipfel in Genua zigtausende junger Menschen sich gegen die bestehende Wirtschafts-, Gesellschafts- und Weltordnung empört? Eine Gesellschaft, in der wenige, die immer reicher werden, die Macht besitzen, während die Masse der Menschen in elendere Verhältnisse gedrückt wird, steht in der Kritik. Viele der aktivsten Menschen heute Beschäftigen sich mit der Suche nach einer Alternative. Diese Richtungen müssen zulässig sein, alles andere ist undemokratisch.

In Deutschland wurde beim Neuaufbau der Gewerkschaften nach Zerschlagung des Hitlerfaschismus eine Einheitsgewerkschaft angestrebt, gerade nach der Erfahrung der Spaltung der Arbeiterbewegung in Sozialdemokraten und Kommunisten. So ein Beschluß wie der Unvereinbarkeitsbeschluß ist spalterisch, denn die Arbeiterbewegung braucht eine Einheit.

McCarthy und Adenauer betrieben Verfolgung von Menschen rein aufgrund ihrer Gesinnung. Diese Zeiten wollen wir heute nicht wiederhaben.

Die genannten Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen linke Organisationen stammen aus derselben Zeit wie die Berufsverbote im öffentlichen Dienst. Die Berufsverbote in der BRD hat der europäische Gerichtshof gerügt. Sie sind undemokratisch. Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse sind es auch. Das Koalitionsrecht ist ein demokratisches Recht, das im Grundgesetz steht. Das beinhaltet das Recht, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren. Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse schließen Menschen aus diesem Recht aus.

3. Der Ausschluß gegen mich ist zuwider dem Beschluß des 19. ordentliche Gewerkschaftstags in Hamburg, der beschloß (Antrag 176 ):

"Zur Stärkung der Gewerkschaftsbewegung und der IG Metall ist es notwendig, daß die IGM auf antifaschistischer Grundlage arbeitet. Die Ausgrenzung von Mitgliedern bestimmter Organisationen widerspricht diesem Gedanken.

Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse sind zu überprüfen."

Aus der Formulierung ”auf antifaschistischer Grundlage” ergibt sich das Anliegen, die Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen linke bzw. sozialistische Organisationen aufzuheben, während eine Unvereinbarkeit gegen Faschisten auf jeden Fall notwendig ist. Die Anwendung dieser Beschlüsse gegen mich widerspricht damit dem Auftrag des ordentlichen Gewerkschaftstags. Es ist zu beanstanden, daß der Beirat nach fast 2 Jahren diesen Auftrag der Mitgliedschaft noch nicht umgesetzt hat und auch das wirft wieder die Frage nach Demokratie auf.

4. So undemokratisch und willkürlich wie die Unvereinbarkeitsbeschlüsse, so war auch bei dem gegen mich geführten Verfahren der Umgang von Mitgliedern des Ortsvorstands Nürnberg mit der Satzung der IG Metall.

- Der 2. Bevollmächtigte der IGM Nürnberg , Jürgen Wechsler, hat auf der Betriebsversammlung Semikron am 16. 11. 00 öffentlich zu dem Untersuchungsverfahren Stellung genommen, obwohl die Satzung vorschreibt:

”Während des Untersuchungsverfahrens haben die Beteiligten jegliche öffentliche Erörterung über das Verfahren zu unterlassen”. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Satzung. Während mir jede öffentliche Stellungnahme untersagt ist, setzte sich Jürgen Wechsler frech über die Satzung hinweg und verbreitete unwahre Aussagen über mich, und mir war durch die Satzung die Möglichkeit zur Verteidigung genommen. Ich habe auf dieser Versammlung die Kollegen aufgefordert, nicht deswegen aus der IG Metall auszutreten. Wir brauchen eine starke IG Metall. Jürgen Wechsler hat aber dennoch auf der folgenden Delegiertenkonferenz gegen mich in der Sache des Verfahrens polemisiert, sowie auf der folgenden VKL-Info.

- Ferner hat Jürgen Wechsler bereits vor Durchführung des Verfahrens eine Vorverurteilung vorgenommen, auf der VKL-Info am 7. 11. fuhr er mich an: ”Was willst denn Du hier!” Ich entgegnete, daß ich hier als gewähltes Mitglied der Vertrauenskörperleitung bin. Er: ”Aber nicht mehr lange”. Damit griff er einem Ergebnis des Verfahrens vor und setzte sich damit über die Satzung hinweg, die erst eine Untersuchung verlangt.

- Aus diesen Gründen hatte ich gegen Jürgen Wechsler den Antrag gestellt, daß er für befangen erklärt wird und wegen Voreingenommenheit nicht an der Abstimmung teilnehmen darf. Darauf erhielt ich nicht einmal eine Antwort.

- Obwohl ich meine Stellungnahme fristgemäß am 9.11. abgegeben hatte, erfolgte eine Beschlußfassung des Ortsvorstands erst auf der Sitzung am 18. 12. 00. Die Satzung verlangt eine unverzügliche Entscheidung.

5. Der Höhepunkt dieser Willkür ist schließlich, daß die Begründung des Ausschlusses sogar das eigene Untersuchungsergebnis verfälscht. Am Ende des Verfahrens nach Beratung der Untersuchungskommission wurde mir mündlich verlesen (sinngemäß):

Obwohl mir nur verlesen, läßt sich die Richtigkeit beweisen, es waren Zeugen anwesend.

Jetzt wird im Beschluß des Vorstands einfach die Behauptung aufgestellt, ich sei Mitglied der MLPD. Offenbar war das Ergebnis der Verfahrens zu kläglich, um einen Ausschluß zu begründen, jetzt wird einfach dick aufgetragen und eine Parteimitgliedschaft behauptet ohne einen Beweis dafür. Und es wird einfach wahrheitswidrig behauptet, das Verfahren habe das ergeben. Solche Methoden sind unehrlich.

Ich verlange daher Einsicht in die Unterlagen, um herauszufinden, an welcher Stelle die Verfälschungen bzw. Falschinformationen vorgenommen wurden.

6. Schließlich ist sogar der mir vom Vorstand zugestellte Beschluß uneinheitlich und widersprüchlich. Ausgeschlossen soll ich sein gemäß Satzung §11 Ziffer 1 Absatz 2. Dieser Paragraph behandelt ”Ausschluß ohne Untersuchungsverfahren”, während gegen mich ein Untersuchungverfahren durchgeführt wurde. Gleichzeitig ist vom Ergebnis des Verfahrens, aber verfälscht, die Rede.

Im Beschluß wird wiederum nicht auf eine Empfehlung der Kommission und einen Beitritt des Ortsvorstands dazu Bezug genommen. Der Beschluß entspricht demnach nicht der von der Kommission vorgelegten Empfehlung. Und nach Satzung §10 ”Untersuchungsverfahren zur Feststellung von gewerkschaftsschädigendem Verhalten” kann ich nicht ausgeschlossen werden, da dieses Verhalten meinerseits ja nicht vorliegt, was die Kommission selbst feststellte.

Oder, wäre §11 angebracht, hätte das Verfahren gar nicht stattfinden dürfen. Nach was geht es nun. Das Vorgehen ist widersprüchlich, uneinheitlich und kein korrekter Umgang mit der Satzung.

Oder wird, nachdem das Verfahren nach §10 selbst mit allen willkürlichen Maßnahmen zu meinen Gunsten sprach, ein weiteres Verfahren nach §11 eingeleitet. Dann hätte der Ortsvorstand mir nach §11 Ziffer 2 Absatz 1 Gelegenheit zur Stellungnahme diesen Vorwürfen geben müssen. Das hat er nicht gemacht und mir demnach nach der Satzung zustehende Rechte verweigert. Auch die Anwendung von §11 Ziffer 2 Abs 2 – ”steht ... nachweislich fest” – kam nicht in Betracht, da der Ortsvorstand ja keine Beweise für die behauptete Mitgliedschaft in der MLPD hat.

Daher erhebe ich Beschwerde gegen den Verfahrensablauf und Beschluß. Der Beschluß muß aufgehoben werden.

Zum Ende möchte ich auf Zusammenhang verweisen mit meiner Rolle, wo jetzt Nürnberg zu einem Brennpunkt der Arbeiterkämpfe wird. Durch die gewonnene Auseinandersetzung um die politische Kündigung und die vielen Berichte in der Presse bin ich sehr bekannt. So war ich maßgeblich an der Gründung des Solidaritätskreis mit den kämpfenden Grundig-Kollegen beteiligt, ich verteilte mit den Grundig-Vertrauensleuten Flugblätter und habe ein gutes Verhältnis zur VKL. Ich nahm auf dem Südstadtfest auf Einladung der U33 in der IGM am Informationsstand der IGM teil. Wir gaben eine von mir unterschriebene Solidaritätsadresse an die Kollegen der Bahn und erhielten die Einladung zur nächsten VK-Sitzung. Seither sind wir bei jeder Aktion der Bahn-Kollegen dabei. Wir sind mitten im Aufbau einer breiten Arbeiter- und Bürgerinitiative ”Nürnberg steht auf - für jeden Arbeits- und Ausbildungsplatz”, wo sich auch Kollegen von Grundig und der Bahn beteiligen. Der Gedanke des gemeinsamen Kampfs greift um sich. Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Horst Schmidtbauer und die Grünen-Stadträtin Elke Winter haben sich in die Arbeiter- und Bürgerinitiative eingeschrieben. Mitten in dieser Aktion erreicht mich der Beschluß des Vorstands. Da fällt doch jemand den ganzen kämpfenden Kollegen in den Rücken und betreibt Spaltung, jetzt wo gemeinsamer Kampf gefragt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Lutz

Was ist zu tun?

Christian Jooss schreibt: ”habe davon gehört, dass der Auschluss verfügt wurde. Das ist ja ne Riesen Schweinerei ! Kannst Du mir sagen, wo ich am sinnvollsten dagegen protestieren kann ? Wird etwas dazu organisiert ?”

Im folgenden einige Vorschläge

1. Machen wir eine weitere Protestwelle auf der IGM Homepage

Jeder der Initiative sollte nochmals in einem Beitrag auf der IGM – Homepage gegen den Ausschluß protestieren. Wir sollten das als konzentrierte Protestwoche zwischen dem 23. 9. und 30. 9. machen. Dann auf die Reaktionen uns beziehen. Wichtig: Jeder von uns sollte den Beitrag mit seinem Namen, ev. auch seiner Funktion reinsetzen. Wir grenzen uns von der teilweise auf niedrigem Niveau geführten anonymen Diskussion ab.

Auch immer wieder einen neuen Beitrag zu beginnen, Beiträge zu beantworten die sehr weit “unten” stehen geht unter.

2. Protestiert direkt beim Vorstand

Anschrift: Jürgen Peters, IGM Vorstand, 60519 Frankfurt am Main

Email: vorstand@igmetall.de

3. Unterschriftensammlung

Rolf Matthies hat uns inzwischen 16 Unterschriften geschickt. Wir haben damit zur Zeit 268 Unterschriften gesammelt.

Der vom Vorstand erfolgte Ausschluß macht eine Aktualisierung notwendig. Diese wurde vorgenommen, ohne den Inhalt von seinem Sinn zu ändern. Wir gehen von Euren Einverständnis dazu aus. Die neue Liste (inklusive der neuen Erstunterzeichner) ist im Anhang.

Wir sollten das jetzt aber auch zügig durchführen, das heißt jeder könnte dazu ca. 15 -20 Unterschriften sammeln und bis 20. Oktober an unsere Initiative schicken, damit sie beim Kontrollrat eingereicht werden können.

4. Protestiert gegen die Untätigkeit des Beirats

Wie oben erwähnt, hat der Beirat den Beschluß des Gewerkschaftstags zur Überprüfung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse nicht umgesetzt. Das ist ein Verstoß gegen die innergewerkschaftliche Demokratie. Der Beirat ist untätig. Es ist deshalb auch richtig beim Beirat zu protestieren. Adresse:

IG Metall

- Beirat -

60519 Frankfurt am Main

5. IGM-Mitglieder: Für den nächsten Gewerkschaftstag Anträge gegen die Unvereinbarkeitsbeschlüsse vorbereiten

Da der Gewerkschaftstag ordentlich alle 4 Jahre stattfindet, ist im Jahr 2003 die nächste Gelegenheit. Damit Anträge gegen die Unvereinbarkeitsbeschlüsse aber durchkommen, ist es notwendig das auch längerfristig vorzubereiten. Also bereits jetzt Beschlüsse in Vertrauenskörpern und Delegiertenversammlungen herbeiführen, damit der aktuelle Fall genutzt wird grundsätzlich gegen die Unvereinbarkeitsbeschlüsse vorzugehen.

6. Teilt uns dazu eure Meinung mit und schickt uns weitere Vorschläge was zu machen ist

Diskussionsveranstaltungen des Arbeiterbildungszentrums (ABZ) zur Zukunftsdebatte‘ in den Gewerkschaften:
Wohin gehen die Gewerkschaften?

Mitglieder unserer Initiative wollen auf diesen Diskussionsveranstaltungen den Fall Josef Lutz darstellen und es soll eine Diskussion darum stattfinden, wie gegen den Gewerkschaftsausschluß vorzugehen ist. Termine:

Freitag 21.9. um 19 Uhr im Arbeiterbildungszentrum Süd in Stuttgart, Bruckwiesenweg 10.

Am Freitag, 12.10. um 19 Uhr im Arbeiterbildungszentrum Gelsenkirchen, Koststr. 8

Am Samstag, 1.12. um 16 Uhr in Berlin (Ort wird noch bekanntgegeben).

Neue Erstunterzeichner:

Bodo Schulz, Wuppertal
Andreas Grünwaldt, Ortsvorstand IG Bau, Nürnberg
Carlos Ovieda, Delegierter IGM, Nürnberg

Herzlich willkommen!


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