Gütetermin

 

Am Donnerstag, den 20. Mai, fand vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf der Gütetermin von Klaus Specht gegen die Mercedes-Benz Lenkungen GmbH statt. Der kleine Raum war gut mit interessierten Freunden gefüllt.

Klaus Specht war fristlos gekündigt worden, weil er bei der Vorstellung eines anderen Lohnsystems kurzzeitig ein Diktiergerät eingeschaltet hatte. Daß so etwas seit einigen Jahren als Straftat gewertet wird, war ihm dabei selbstverständlich nicht klar.

In der Verhandlung versuchte der Personalchef der Firma indessen diese Unbedachtheit als schwere Verfehlung hochzuspielen. Zu Beginn der Klausurtagung sei auf deren Vertraulichkeit hingewiesen worden. Denn es sollte vermieden werden, die Belegschaft mit diesem Thema zu beunruhigen (hört!, hört!). Vor allem sei die Kündigung deshalb gerechtfertigt, weil Vertraulichkeiten immer wieder in der - von ihm als "Schmierblatt" bezeichneten - Zeitung der Vereinigten Alternative, der Klaus angehört, der Belegschaft bekannt gemacht würden.

Rechtssekretärin Regine Windisch wies auf die Möglichkeit der Abmahnung hin, die in der Rechtsprechung auch bei schweren Vergehen vor einer Kündigung stehe. Die Handlungweise von Klaus Specht könne man aber nicht einmal als ein solches werten, die Kündigungsgründe seien nämlich ganz woanders zu suchen. Offenkundig wolle man ein stets engagiert für seine KollegInnen eintretendes Betriebratsmitglied mit einer derartig überzogenen Darstellung loswerden.

Der Einigungsvorschlag des Richters lautete: Umwandlung der fristlosen in eine fristgerechte Kündigung. Klaus lehnte dies selbstverständlich ab. Der nun fällige Kammertermin wird am 13. Juli 1999, 11.00 Uhr, im Saal 004 des Arbeitsgerichtes Düsseldorf stattfinden.