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Gewerkschaft ver.di Ostthüringen
Nicolaistraße 1
07545 Gera
17. 4. 2002
An alle Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute
DGB & Einzelgewerkschaften
aktive GewerkschafterInnen
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Zusammenhang mit nachfolgendem Sachstand benötigen wir dringend Euren solidarischen Beistand und Unterstützung.
Der bisherige Betriebsrat des Globus-Baumarktes Hermsdorf hat sich in seiner
vergangenen Wahlperiode sehr stark für die Interessen "seiner" Kolleginnen
und Kollegen eingesetzt.
Durch die Marktleitung wurde er immer wieder übergangen und in seinen gesetzlichen
Rechten eingeschränkt.
Im Herbst vergangenen Jahres bekam der Betriebsrat den Antrag auf fristlose
Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden Simone Kupfer mit Betrugsvorwurf.
Gleichzeitig wurde sie unter Weiterbezahlung ihres Lohnes von der Arbeit freigestellt.
Dieser Betrugsvorwurf begründete sich darauf, dass sie für die Renovierung
ihres Wohnhauses im Markt entsprechendes Baumaterial gekauft hat. Dafür
hat sie sich, wie allgemein üblich, Rabatte mit der Marktleitung ausgehandelt.
Für sämtliche Artikel, auch die Naturalrabatte, hatte sie entsprechende,
von der jeweiligen Marktleitung abgesegnete und unterschriebene Kassen­quittungen,
auf welchen die Waren und Rabatte auch angeführt waren.
Im allgemeinen ist im Markt ein Mitarbeiterrabatt von 10% vorgesehen. Allerdings
wurde das auf Grund des derzeit massiv laufenden Preiskrieges unter den Märkten
oftmals auf höhere Rabatte erweitert. In den Genuss solcher erweiterten
Rabatte kamen auch andere Beschäftigte.
Die Personalleitung von Globus beantragte am 24.09.2001 die Zustimmung des
BR zur fristlosen Kündigung der BR Vorsitzenden. Der BR verweigerte die
Zustimmung.
Daraufhin ging Globus in ein Zustimmungsersetzungsverfahren, um über das
Arbeitsgericht Jena die verweigerte Zustimmung des Betriebsrates zersetzen zu
lassen.
Ein in diesem Zusammenhang erteiltes Hausverbot durch die Marktleiterin wurde
in der vorgelagerten Güteverhandlung am 10.Januar 2002 durch Globus bestritten
(aktenkundig).
Das Arbeitsgericht folgte den Ausführungen von Globus zu den angeführten
Kündigungsgründen allerdings nicht und wies den Antrag von Globus
zurück.
Die Beurlaubung von S. Kupfer blieb allerdings weiter bestehen und Globus ging
vor dem Landesarbeitsgericht in Revision.
Inzwischen hat sie am 10.4.2002 ohne sachliche Begründung und ohne jede
vorherige Anhörung des neuen Betriebsrates eine erneute fristlose Kündigung
erhalten.
Des weiteren bekam sie, nachdem sie am 8.4.2002 den Markt besucht hatte, am
10.04.2002 die Androhung einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch auf Grund
eines Hausverbotes, welches Globus in der Güteverhandlung ja bestritten
hatte.
Mit miserablen Mitteln wird versucht, eine Kollegin, die über viele Jahre sich für ihre KollegInnen als Betriebsratsmitglied engagiert hat und dem Haus Globus eine ordentliche Arbeitsleistung erbracht hat, zu diskriminieren und zu mobben.
Der Betriebsrat hatte im Herbst 2001 ein Verfahren gegen Globus anhängig
gemacht, um die befristete Einstellung einer Kollegin ohne vorherige Anhörung
des Betriebsrates rückgängig zu machen.
Da im Vorfeld der Betriebsrat von den jeweiligen Marktleitungen in vielen Fällen
missachtet und in seinen gesetzlichen Rechten beschränkt worden war, hat
er diesmal auf die Einhaltung der Vorgaben für eine ordentliche Information
nach dem Betriebsverfassungsgesetz beharrt und wollte sich über das Arbeitsgericht
sein Recht holen.
Dieses Verfahren sollte am 11.04.2002 vor dem Arbeitsgericht Jena verhandelt
werden. Die Güteverhandlung hatte im Vorfeld bereits stattgefunden und
die Chancen des Betriebsrates, diesen Prozess zu gewinnen, waren als gut bis
sehr gut einzuschätzen.
Am Abend des 10. April hat der neu gewählte Betriebsratsvorsitzende ohne
vorherige ordnungsgemäße Anhörung des gesamten Betriebsrates
eigenmächtig die Klage zurückgezogen.
Da ein Betriebsratsvorsitzender unterschriftsberechtigt ist, wurde dem Begehren
stattgegeben, allerdings mit dem Hinweis des Richters, dass er sich jetzt wohl
mit seinem Betriebsrat auf Grund seiner Eigenmächtigkeit auseinandersetzen
muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir bitten Euch, die jeweiligen Anschreiben zu unterschreiben und an die entsprechenden Adressen zu schicken. Die Unterschriften können und sollten auch von Beschäftigten aus den Betrieben vor allem von den Mandatsträgern, den gewählten Gremien und Tarifkommissionsmitgliedern erfolgen.
Es darf nicht hingenommen werden, dass Kolleginnen und Kollegen, die sich für ihre Rechte engagieren, schikaniert und sogar fristlos entlassen werden.
Bei Rückfragen stehen Euch die folgenden Sekretäre zur Verfügung
Mit solidarischen Grüßen
gez. Bettina Penz
Bezirksgeschäftsführerin ver.di-Ostthüringen
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