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Gewerkschaft ver.di Ostthüringen
Nicolaistraße 1
07545 Gera

17. 4. 2002

An alle Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute
DGB & Einzelgewerkschaften
aktive GewerkschafterInnen

Fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden bei Globus Baumarkt Hermsdorf, Thüringen

Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Zusammenhang mit nachfolgendem Sachstand benötigen wir dringend Euren solidarischen Beistand und Unterstützung.

 

Sachstand:

Der bisherige Betriebsrat des Globus-Baumarktes Hermsdorf hat sich in seiner vergangenen Wahlperiode sehr stark für die Interessen "seiner" Kolleginnen und Kollegen eingesetzt.
Durch die Marktleitung wurde er immer wieder übergangen und in seinen gesetzlichen Rechten eingeschränkt. 

Im Herbst vergangenen Jahres bekam der Betriebsrat den Antrag auf fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden Simone Kupfer mit Betrugsvorwurf. Gleichzeitig wurde sie unter Weiterbezahlung ihres Lohnes von der Arbeit freigestellt.
Dieser Betrugsvorwurf begründete sich darauf, dass sie für die Renovierung ihres Wohnhauses im Markt entsprechendes Baumaterial gekauft hat. Dafür hat sie sich, wie allgemein üblich, Rabatte mit der Marktleitung ausgehandelt. Für sämtliche Artikel, auch die Naturalrabatte, hatte sie entsprechende, von der jeweiligen Marktleitung abgesegnete und unterschriebene Kassen­quittungen, auf welchen die Waren und Rabatte auch angeführt waren.
Im allgemeinen ist im Markt ein Mitarbeiterrabatt von 10% vorgesehen. Allerdings wurde das auf Grund des derzeit massiv laufenden Preiskrieges unter den Märkten oftmals auf höhere Rabatte erweitert. In den Genuss solcher erweiterten Rabatte kamen auch andere Beschäftigte.

Die Personalleitung von Globus beantragte am 24.09.2001 die Zustimmung des BR zur fristlosen Kündigung der BR Vorsitzenden. Der BR verweigerte die Zustimmung.
Daraufhin ging Globus in ein Zustimmungsersetzungsverfahren, um über das Arbeitsgericht Jena die verweigerte Zustimmung des Betriebsrates zersetzen zu lassen.
Ein in diesem Zusammenhang erteiltes Hausverbot durch die Marktleiterin wurde in der vorgelagerten Güteverhandlung am 10.Januar 2002 durch Globus bestritten (aktenkundig).

Das Arbeitsgericht folgte den Ausführungen von Globus zu den angeführten Kündigungsgründen allerdings nicht und wies den Antrag von Globus zurück.
Die Beurlaubung von S. Kupfer blieb allerdings weiter bestehen und Globus ging vor dem Landesarbeitsgericht in Revision.

Inzwischen hat sie am 10.4.2002 ohne sachliche Begründung und ohne jede vorherige Anhörung des neuen Betriebsrates eine erneute fristlose Kündigung erhalten.
Des weiteren bekam sie, nachdem sie am 8.4.2002 den Markt besucht hatte, am 10.04.2002 die Androhung einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch auf Grund eines Hausverbotes, welches Globus in der Güteverhandlung ja bestritten hatte.

Mit miserablen Mitteln wird versucht, eine Kollegin, die über viele Jahre sich für ihre KollegInnen als Betriebsratsmitglied  engagiert hat und dem Haus Globus eine ordentliche Arbeitsleistung erbracht hat, zu diskriminieren und zu mobben.

Der Betriebsrat hatte im Herbst 2001 ein Verfahren gegen Globus anhängig gemacht, um die befristete Einstellung einer Kollegin ohne vorherige Anhörung des Betriebsrates rückgängig zu machen.
Da im Vorfeld der Betriebsrat von den jeweiligen Marktleitungen in vielen Fällen missachtet und in seinen gesetzlichen Rechten beschränkt worden war, hat er diesmal auf die Einhaltung der Vorgaben für eine ordentliche Information nach dem Betriebsverfassungsgesetz beharrt und wollte sich über das Arbeitsgericht sein Recht holen.

Dieses Verfahren sollte am 11.04.2002 vor dem Arbeitsgericht Jena verhandelt werden. Die Güteverhandlung hatte im Vorfeld bereits stattgefunden und die Chancen des Betriebsrates, diesen Prozess zu gewinnen, waren als gut bis sehr gut einzuschätzen.
Am Abend des 10. April hat der neu gewählte Betriebsratsvorsitzende ohne vorherige ordnungsgemäße Anhörung des gesamten Betriebsrates eigenmächtig die Klage zurückgezogen.
Da ein Betriebsratsvorsitzender unterschriftsberechtigt ist, wurde dem Begehren stattgegeben, allerdings mit dem Hinweis des Richters, dass er sich jetzt wohl mit seinem Betriebsrat auf Grund seiner Eigenmächtigkeit auseinandersetzen muss.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten Euch, die jeweiligen Anschreiben zu unterschreiben und an die entsprechenden Adressen zu schicken. Die Unterschriften können und sollten auch von Beschäftigten aus den Betrieben vor allem von den Mandatsträgern, den gewählten Gremien und Tarifkommissionsmitgliedern erfolgen.

Es darf nicht hingenommen werden, dass Kolleginnen und Kollegen, die sich für ihre Rechte engagieren, schikaniert und sogar fristlos entlassen werden.

Bei Rückfragen stehen Euch die folgenden Sekretäre zur Verfügung

Mit solidarischen Grüßen                                                
gez. Bettina Penz
Bezirksgeschäftsführerin ver.di-Ostthüringen 


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