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Verurteilung nach Paragraph 129a
"Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte am 22. November 2005 den Antifaschisten Daniel W. zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung nach Paragraph 129a und folgte damit dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft." Meldung der Soligruppe vom 27.11.05 beim Gegeninformationsbüro. Siehe dazu auch:
- Nachdem der Solidaritätsaufruf von vielen (fast 300) Gruppen, Parteien und Einzelpersonen unterzeichnet worden ist, wird die Sammlung der Unterschriften erst am 1. November 2005 beendet:
- "Außerdem bitten wir Euch, am nächsten Verhandlungstag am 1. November 2005 gegen Daniel W. im Justizzentrum Halle (Thüringer Str. 16, 06112 Halle/Saale) teilzunehmen, da zu befürchten ist, dass das Gericht seine Politik der Rechtsbrüche weiter fortsetzen wird. Wir mobilisieren daher für den 1. November 2005 zu einer Kundgebung direkt vor dem Justizzentrum Halle, die pünktlich (!) um 8.30 Uhr beginnt. Direkt im Anschluss werden wir gemeinsam die Verhandlung gegen Daniel besuchen. Der Prozess beginnt um 9.30 Uhr."
- Die Soligruppe bittet weiterhin, Partys, Konzerte oder auch Veranstaltungen (mit Hilfe der Soligruppe Magdeburg) zu veranstalten und die entstehenden Einnahmen zu spenden. Dann wendet Euch bitte an soligruppe@web.de.
Da sehr hohe Prozeßkosten entstanden sind bzw. noch entstehen werden, bitten wir um Spenden für die kriminalisierten Antifaschisten auf folgendes Konto: Rote Hilfe Magdeburg Stadtsparkasse Magdeburg, Kontonr.: 371 519 49, BLZ. : 810 532 72, Verwendungszweck: Soligruppe
- Richter verschleppt Verfahren. Prozeß gegen Magdeburger Antifaschisten am Dienstag nach zehn Minuten vertagt. Beugehaft dauert an. Bundestagsabgeordneter Ströbele kritisiert Prozeßverlauf. Artikel von Markus Bernhardt in junge Welt vom 05.10.2005 . Aus dem Text: ".Nach nur knapp zehn Minuten wurde die Verhandlung jedoch vom Vorsitzenden Richter Braun ohne jedwede Begründung auf den 1. November vertagt. Bereits in der Vergangenheit war dem Richter von unabhängigen Beobachtern vorgeworfen worden, das Verfahren zu verschleppen, um zwei frühere Mitangeklagte von W. weiter in Beugehaft schmoren lassen zu können.
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