letzte Änderung am 10. Februar 2004

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Gegen einen laizistischen Etatismus – über Kopftücher und andere Zumutungen

Martin Dieckmann

Die Debatte ums „Kopftuch“ sei ihm „zu blöde“, hat Martin Dieckmann (Mitglied des Beirats von Labournet e.V.) zur Antwort gegeben, als er von der Redaktion um eine Stellungnahme gebeten wurde. Aber im selben Brief führt er aus, weshalb ihm diese Debatte „zu blöde“ sei. Diese Ausführungen reichen uns als Stellungnahme, die wir hier veröffentlichen.

 

Ein weiser Spruch sagt, man müsse nicht über jedes Stöckchen, das einem hin gehalten wird, springen. Zu solchen Stöckchen zählt auch die unselige Kopftuch-Debatte, die sachlich – im Kern – keine Kopftuchdebatte ist, aber als solche geführt wird. Der Kern handelt von dem, was in der Schule von LehrerInnen gezeigt und getragen werden darf – damit auch von dem, was man von der Eigenständigkeit der Kinder hält. Weil nämlich die Rechtskonservativen der Auffassung sind, eine uniforme symbolische Umgebung würde die Kinder uniformieren, wollen sie eben das Kreuz und den Nonnen-Habit, aber keine Alternative. Und es geht ferner darum, in wie weit der Staat bei Beibehaltung seiner „Neutralität“ in religiösen Angelegenheiten ein bestimmtes Symbol einer bestimmten religiösen Lebensweise diskriminieren darf. Das streiten Rechtskonservative wie einige Linke ab, indem sie darauf verweisen, es handele sich nicht um ein religiöses Symbol, sondern um Artikulation einer frauen- und damit menschenfeindlichen Repression. Kurz, das Dilemma beginnt damit, dass die linke Kritik sich an die Stelle eines Staates setzt, der von seiner Verfassung her – anders als in der französischen Variante eines etatistischen Laizismus – Religionen durchaus als integratives Moment sozialen und auch politischen Lebens annimmt, dabei aber keine bestimmte privilegieren oder diskriminieren darf.

Der Staat und die Religion(en)

Die Behauptung, das Tragen des Kopftuchs sei keine religiöse Artikulation der Persönlichkeit, sondern Zeichen von Unterdrückung und Zwang, mag für die Mehrzahl der Fälle stimmen. Für eine Minderzahl ist das aber nicht zwangsläufig so. In wie weit mindert nun ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen (und darum geht es!) deren Unterdrückung als Frau in der Familie oder community? Und wie naiv muss man sein, um sich diese Unterscheidung von religiöser Artikulation von an-deren Symbolen sozialer und kultureller Repression anzumuten? Ich stelle mir vor, die Bundesrepublik Deutschland würde streng orthodox gläubigen Jüdinnen nach ihrer Heirat[1] untersagen, in öffentlichen Funktionen des öffentlichen Dienstes Perücken oder Kopftücher zu tragen. Ach so, man erkennt nicht, dass es Perücken sind? Diese Kopftücher sind nicht diese Kopftücher? Oder, man weiß gar nicht, warum Perücken oder Kopftücher getragen werden? Ist dann vielleicht der Unterschied so zu machen, dass streng orthodox gläubige Jüdinnen nach ihrer Heirat in der Öffentlichkeit ihr Haupthaar bedecken müssen-dürfen, wenn erstens nicht bekannt ist, dass dies eine religiös-kulturelle Artikulation ist, und zweitens in anderen Fällen gewährleistet wird, dass die Perücken so echt aussehen, dass sie nicht für Perücken und die Kopftücher nicht für Kopftücher gehalten werden? Es geht – um dies in aller Deutlichkeit allen, die das Thema verfehlt haben, vorzuhalten – in dieser Debatte um die Sichtbarkeit sozialer Verhältnisse, nicht deren Verwerflichkeit. Und darum, wie weit dieser Staat diese Verhältnisse unsichtbar machen, nicht abschaffen soll. Nichts anderes ist das Verbot oder die Erlaubnis für Lehrerinnen, Kopftücher oder Perücken zu tragen. Ist das Nonnen-Habit, ist die Perücke ein Symbol von Repression? Die Einen bejahen die Frage, die Anderen verneinen sie. Warum also das Kopftuch? Weil es eine Debatte entweder über die Politisierung des Islam oder die Islamisierung der Politik gibt und man sich dieser Debatte ausgerechnet dort stellt, wo sie gar nicht stattfinden sollte. Dass sie aber an der Verfassungsfrage staatlicher Neutralität geführt wird, bringt die abstrusen Koalitionen von Rechtskonservativen mit einigen Linken hervor. In diesem Fall – und das muss man bedauern – steht die bürgerliche Verfassung über der Verfassung solcher Debattenverhältnisse. Wenn eine Trennung von Staat und Kirche beziehungsweise Religionen gefordert wird, ist dies eine müßige Forderungen – es sei denn in Bezug auf längst fällige Eingriffe in die staatliche Praxis. Denn diese Trennung ist in der Verfassung fest geschrieben, es gibt das definitive Kirchenstaatsverbot. Und in Hinblick darauf ist längst eine Aufkündigung diverser Sonderzuwendungen des Staates – insbesondere einzelner Bundesländer – an die Kirchen fällig.[2] Man braucht keine „französische Lösung“, man braucht keinen laizistischen Etatismus, um der „Neutralität“ des Staates Genüge zu tun. Das Kruzifix-Urteil hat das gezeigt.

Anflüge autoritärer Pädagogik

Bedrückend an der Debatte ist aber vor allem, dass hier übers Subjekt hinweg gegangen wird. Um wen geht es denn eigentlich? Geht es um den Staat? Um „die Schule“? Oder geht es vielleicht um die Kinder, die SchülerInnen? Nur noch mit äußerstem Ingrimm kann man verfolgen, wie widerspruchslos hingenommen wird, dass Kinder angeblich all das übernehmen, was LehrerInnen symbolisieren. Hunderttausende von Frauen tragen auf den Straßen Kopftücher. In der Schule sollen LehrerInnen dies nicht tun dürfen? Warum? Damit Kinder nicht einmal danach fragen dürfen, warum sie es tun? Die Idiotie beginnt erst so richtig zu wirken, wenn man sich den ganzen Alltag vorstellt. Da wird – sollte ein Kopftuchverbot durchgesetzt werden – eine Lehrerin barhäuptig jeden Tag erfahren. Ich lasse mal beiseite, was dies in ihr auslöst, wenn sie – wie jüdische Männer in Synagogen oder früher katholische Frauen im Innern von Kirchen – gegen eigenes Empfinden dem Staatsverbot Folge leisten. Sie werden natürlich, so oder so, das Kopftuch außerhalb der Schule tragen. Dürfen sie so gesehen werden? Muss man Kindern verbieten, diese Lehrerinnen außerhalb der Schule zu sehen? Oder erstreckt sich die beamtenrechtlich vorgeschriebene „Hingabe“ deutscher BeamtInnen an den Staat auch auf die sonstige öffentliche und private Sphäre? Viel Spaß beim Suchen, verehrte FreundInnen und GenossInnen aus der Kopftuchverbot-Fraktion!
Ich schrieb über das Subjekt – die Kinder, die SchülerInnen. Tatsächlich geht es in einem Streit, der sich um Regeln von Unterricht geht, vordringlich um diese. Er sollte es jedenfalls und leider tut er es nicht. So wird die Debatte verräterisch in doppelter Weise: Zum Einen offenbart sie einen bemerkenswert autoritären Zug in pädagogischer Hinsicht – was Kindern und Jugendlichen gezeigt wird, das übernehmen sie auch? Das Sagen spielt weniger eine Rolle, die Lehre gar nichts, das Maß an Zuwendung, an Erlaubnis, an Fähigkeit, Raum für Eigenentwicklung zu geben auch nichts? Einer türkische Kemalistin, die das Wort „Kurden“ systematisch aus ihrer Sprache ausgesperrt hat, droht weniger Sanktion als der Frau im Kopftuch, die einer multinationalen Gruppe die Infinitesimalrechnung besser erklärt als ihre nationalistische Kollegin?
All das ruft Erinnerungen hervor an Zeiten, in denen Kollegien und SchülerInnen zusammen mit allen möglichen Linken darum kämpften, LehrerInnen im Schuldienst zu behalten, auch wenn diese Mitglieder einer Kommunistischen Partei waren. Sage jetzt keiner, man habe damals argumentiert, die DKP oder der KBW sei besser als dieser Staat. Argumentiert wurde – zu Recht – dass die vorgebliche „Gesinnung“ gleichgültig sei. Es zähle die Praxis. Und das sollte heute nicht anders sein.

Ein Fall für Herrn Eschweiler?

Wer die französischen Zustände herbei wünscht, sollte sich in der deutschen Fuß-ballgeschichte kundig machen. Als Werbung auf Trikots noch verboten war, ließ der Präsident und Sponsor der Braunschweiger Mannschaft aber das Jägermeister-Symbol auf die Trikots nähen. Der DFB hatte seinerzeit die maximale Größe solcher Symbole vorgeschrieben. Und es war niemand anderes als der legendäre Schiedsrichter Eschweiler, der beim Antritt der Mannschaft jedem Einzelnen Maß anlegte, um die Maßverhältnisse zu überprüfen. Dasselbe dürfte demnächst in französischen Schulen anstehen, dann nämlich, wenn strittig ist, ob das jeweilige Symbol („Kreuz“, „Fatima“ usw.) dem gesetzlichen Maß entspricht. Die „Hingabe“ der BeamtInnen gilt dem Staat, so sagen es die Vorschriften. Warum wird diese Erotisierung eines Zwangsverhältnisses nicht skandalisiert? Warum soll ausgerechnet die französische Lösung, die zudem einen kompletten Kahlschlag aller religiösen Symbole in allen staatlichen Räumen beinhaltet, angemessen sein? Man tauscht den Grundrechte-Konflikt ein gegen eine Pflicht-Existenz als entleertes Staats-Subjekt, körper- und kleidungslos. So nackt wie das Gesetz.
Nachgerade idiotisch ist doch, dass wir jetzt einen Herrn Eschweiler an Schulen und in Schulbehörden in Deutschland bräuchten, würde das Zeigen religiöser Sym-bole in staatlichen Schulen unter Auflage gestellt. Und nicht weniger idiotisch ist die Anmaßung, diesen Symbolen ihren religiösen Charakter abzusprechen, ihr Zeigen also vom Grundrecht auf Entfaltung der Persönlichkeit und das der Religionsfreiheit nicht schützen zu lassen, weil wir dieses Symbol als Zeichen einer besonders verachtenswerten Praxis interpretieren. Wer hat hier die „Definitionsmacht“? Der Staat, der Gesetzgeber? Herr Eschweiler wird sich nicht beteiligen an Kampagnen und praktischen Projekten, die – so hoffe ich – von betroffenen Frauen aus den communities angestrengt werden, er wird seine Maßverhältnisse nicht finden in der Insubordination islamischer oder katholischer oder protestantischer oder jüdischer Frauen. Herr Eschweiler mag in Frankreich demnächst Maß nehmen am Ausmaß der Symbole und Beschneidungen. Mir dagegen würde es völlig ausreichen, die Entfaltungsrechte so durchzusetzen, dass Frauen, die sich – endlich – des Kopftuchs oder sogar des Schleiers entledigen, hier zu Lande Schutz und Solidarität finden. Leider diskutiert darüber kaum jemand, aber jede/jeder weiß besser als die/der Andere, warum irgend eine islamisch gläubige Frau auch als Mathematiklehrerin ein Kopftuch tragen will.

Was tun – was lassen?

Noch einmal: es geht um das Kopftuch im Staatsdienst, insbesondere in der Schule. Was Letztere betrifft, ist das Urteil des Bundesverfassungsgericht so hilfreich wie auch nicht. Zum Einen ist es sehr hilfreich, weil es im aktuellen Fall den Grundrechte-Verstoß festgestellt hat. Zum Anderen ist es abwegig, wenn es das Ganze – freilich mit weit reichenden Auflagen in Sachen „Neutralität“ – an die Länder verweist. Denen soll demnach die Definitionsmacht in Bezug auf besondere „Traditionen“ zufallen. Wahrscheinlich hebt sich alles wieder auf im Gefolge von Verfassungsgerichtsverfahren – die gegen Ländergesetze, wie das in Niedersachsen, si-cherlich angestrengt werden – aber wenigstens im Ansatz verweist das Urteil richtig auf den zuständigen Ort: Aushandlung, Konfliktdebatte dort, wo der Konflikt überhaupt entsteht. In den linken Gazetten wie den rechtskonservativen Staatsabteilungen ist er ganz gewiss miserabel aufgehoben.
Im konkreten Konflikt ist es meines Erachtens völlig ausreichend, jenen Lösungsvorschlag aufzugreifen, den gleichermaßen GEW wie Grüne favorisieren: In den Schulen soll geklärt werden, was geht und was nicht gehen soll. Dabei ist aber mit zu berücksichtigen, dass nicht nur LehrerInnen und Eltern das letzte Wort haben dürfen. Einwände dagegen führen auf ein ganz anderes Feld – nämlich das des Selbstbestimmungsrechtes der Kinder und Jugendlichen – dürfen hier aber mal wenigstens mal erwähnt werden. Dieser Lösungsvorschlag ist nicht mehr als ein Kompromiss, in der Praxis dürfte er sich aber als haltbar erweisen – und mehr als nur ein Kompromiss sein. Von Angesicht zu Angesicht einigen sich Menschen in der Regel nämlich erheblich besser als im Streit von Doktrin gegen Doktrin. Sie verzichten dann auf „Definitionsmacht“. Sie haben sie nicht nötig.

Anmerkungen

1) Darauf aufmerksam gemacht, dass ja mit dem Kopftuchverbot in einer laizistischen Lösung nicht nur – wie in Frankreich es jetzt der Fall sein soll – die jüdische Kipa der Männer, sondern auch die Perücke oder das Kopftuch einer verheirateten, streng orthodoxen jüdischen Frau betroffen wäre, gab ein Bekannter in bemerkenswerter Dialektik zur Antwort, „wahrscheinlich“ würden diese Frauen gar keinen Lehrerinnenberuf in einer staatlichen Schule in Deutschland ausüben.

2) Vor einiger Zeit hat die „Frankfurter Rundschau“ dokumentiert, in welchem Ausmaß heute noch Staatsbürger, die aus der Kirche ausgetreten sind, zusammen mit allen anderen Bürgern Subventionen für den christlichen Klerus aufbringen müssen.

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