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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Bayern

Beschluß des Landesbezirksvorstandes vom 27. November 2001

Krieg in Afghanistan und die Folgen

 

Der ver.di-Landesbezirksvorstand stellt zu dem gegenwärtig in Afghanistan stattfindenden Krieg und zu den Entscheidungen von Bundestag und Bundesregierung über die Entsendung deutscher Soldaten in einem nicht genau definierten Krisenraum fest:

  1. Diese Maßnahmen sind aus Sicht des Völkerrechts und aus Sicht des Grundgesetzes mindestens fragwürdig. Weder die Charta der UN, noch der NATO-Vertrag, noch das Grundgesetz ermöglichen eine zweifelsfreie Rechtsgrundlage für die bereits praktizierten und weiter geplanten militärischen Interventionen.
  2. Die Bombenangriffe, die bereits erhebliche Opfer unter der afghanischen Bevölkerung zur Folge hatten und die zur weiteren Zerstörung eines durch einen mehr als 20jährigen Krieg verwüsteten Landes führen, sind aus humanitären Gesichtspunkten abzulehnen. Sie vergrößern die bereits enormen ökologischen und sozialen Probleme und potenzieren das Flüchtlingselend in dieser Region.
  3. Der fundamentalistisch-islamisch verkleidete Terror markiert in erster Linie einen innerarabischen Konflikt. Dabei geht es auch um die Verfügungsgewalt über Erdöl, Erdgas und andere Ressourcen. In Afghanistan selbst findet seit 1979 ein Bürgerkrieg zwischen verschiedenen ethnisch und religiös motivierten Volksgruppen und Clans statt, der zu einer massiven Verletzung grundlegender Menschenrechte geführt hat. Dieser Bürgerkrieg ist von einer Reihe von benachbarten Staaten – der ehemaligen Sowjetunion, Pakistan, Saudi-Arabien, Iran – aber auch von den USA und Großbritannien geführt und militärisch unterstützt worden.
  4. Die militärische Bekämpfung der offen terroristischen Folgen, sowohl des Bürgerkriegs, wie des Konflikts um die Verfügung über wichtige Ressourcen in dieser Region durch eine massive militärische Intervention wird die soziale Basis für terroristische Aktionen eher befördern als eindämmen. Krieg ist kein geeignetes Mittel der Lösung politischer, ethnischer oder religiöser Konflikte.
  5. Die Bundesregierung tritt in diesem Zusammenhang für den Abbau von Bürgerrechten, für den Abbau von Datenschutz und für die Einschränkung von informationeller Selbstbestimmung in Deutschland und Europa ein. Sie setzt sich für neue Ermittlungsbefugnisse der Polizei und der Geheimdienste ein, ohne die Verfassungsmäßig garantierten Bürgerrechte ausreichend zu berücksichtigen. Und sie mißachtet in besonderer Weise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von ausländischen Bürgerinnen und Bürgern.
  6. Die Beteiligung Deutschlands in "uneingeschränkter Solidarität" mit den USA an diesem Krieg und die damit begründete Einschränkung rechtsstaatlicher Freiheiten nach innen machen zwei für Gewerkschaften alarmierende Tendenzen deutlich: Es kann sich ein autoritärer Staat nach innen und zugleich ein autoritärer Kapitalismus nach außen entwickeln. Mit dem sozialen und internationalistischen Grundverständnis der Gewerkschaften ist die Tolerierung oder sogar politische Unterstützung dieser Tendenzen nicht vereinbar.

 


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