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Updated: 18.12.2012 15:51
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Apartheid-Klage gegen Daimler und Rheinmetall

Eigentlich schien doch alles geklärt - ein Daimlermensch als Ehrenkonsul, ein staatliches südafrikanisches Siegel auf die blütenweisse Daimlerweste. Die einzigen, die nicht mitspielten, waren - die Opfer. Die zogen vor Gericht - in den USA. Was die Bundesregierung in ihrer eilfertigen Verteidigung des Hauptsponsors des deutschen Fußballs bei der kommenden WM in Südafrika zum schäumen treibt: Keine Zuständigkeit. Allseits wird offensichtlich befürchtet, dass sich durch eine auch nur teilweise erfolgreiche Klage Geschäftsprobleme in Krisenregionen ergeben könnten - sei es im Kongo oder im Iran oder sonstwo. Unser kurzer Überblick "Apartheidsklage" vom 15. Januar 2010.

Apartheidsklage

In dem Berufungsverfahren in New York geht es für Daimler - ausgerechnet im Jahr der Fußball-Weltmeisterschaft - in erster Linie ums Image. Die Opfer der Apartheid hatten 2002 Klage eingereicht (nachdem eine südafrikanische staatliche Komission Daimler bestätigt hatte, nicht von der Apartheid profitiert zu haben) - auch gegen Rheinmetall, Ford, GM und IBM. Diese Klage war 2009 zugelassen worden, die betroffenen Konzerne legten Widerspruch ein.

"Daimler drohen hohe Schadensersatzzahlungen - und ein schwerer Imageschaden. Die Bedeutung des Falls geht aber weit über den Autohersteller hinaus. Sollte sich das Gericht für zuständig erklären, wäre dies eine folgenschwere Entscheidung: Europäische Konzerne, die in politisch heikle Länder liefern, müssten künftig stets mit juristischen Problemen in den USA rechnen, selbst wenn Amerikaner gar nicht betroffen sind" - das ist einer der Kernsätze in dem Artikel "Apartheid-Klage bedroht Daimler" externer Link von Matthias Ruch und Sabine Muscat in der Financial Times Deutschland vom 10. Januar 2010. dieser Beitrag gibt einen guten Überblick und macht auch deutlich, welche Verteidigungsstrategien zur Anwendung kommen - alles zielt auf die Nichtzuständigkeit eines US-Gerichts ab; ersatzweise werden die Genehmigungen der Bundesregierung ebenso angeführt, wie frühere Prüfungen.

"Weltweit war das südafrikanische Apartheidregime in den 70er und 80er Jahren geächtet - doch Geschäfte machen wollten multinationale Konzerne trotz Rassentrennung, Unterdrückung und Gewalt. Genau das macht ein Verband von Opfern diesen Unternehmen zum Vorwurf und verklagt unter anderem Daimler und Rheinmetall auf Schadenersatz" - so kündigt Dirk Bathe in dem Magazin Fokus Afrika der Deutschen Welle am 13. Januar 2010 den Beitrag "Apartheidklage gegen Daimler und Rheinmetall?" externer Link an, in dem ein Interview mit Bernd Eichner von medico international stattfindet, der die Hintergründe der Klage, sowie die Zusammenarbeit mit dem Opferverband und die Absichten einer internationalen Kampagne erläutert.

"Seit den neunziger Jahren unterstützt medico international die südafrikanische Selbsthilfegruppe Khulumani Support Group, die treibende Kraft hinter der Entschädigungsklage. Der Name der Organisation steht für ihr wichtigstes Anliegen und bedeutet in der südafrikanischen Sprache isiZulu "Sprich es aus!". Ihre Mitglieder wollen nicht länger schweigende Opfer sein. Mittlerweile haben sich ihnen über 30000 Überlebende der Apartheidgewalt angeschlossen, davon 90 Prozent Frauen, die aus den ärmsten Schichten der Gesellschaft stammen" - so fasst Romin Khan in seinem Beitrag "Eine unbeglichene Rechnung" externer Link im Oktober 2009 bei Publik seine Beschreibung des Opferverbandes und dessen Zusammenarbeit mit medico zusammen.

Medico international selbst hatte bereits am 27. November 2009 die Presseerklärung "Deutsche Kampagne unterstützt Entschädigungsklagen von südafrikanischen Apartheidopfern gegen Daimler und Rheinmetall" externer Link veröffentlicht, in der eingangs hervorgehoben wird: "Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), die Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA), die Koordination Südliches Afrika (KOSA) und medico international reichen zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen am 30.11.2009 ein Gutachten zur Unterstützung der Klage von Opfern des südafrikanischen Apartheidregimes beim Southern District Court of New York in den USA ein. In der so genannten Apartheid-Klage haben Opfer des südafrikanischen Apartheidregimes fünf Unternehmen auf Schadenersatz verklagt, darunter auch die deutschen Firmen Daimler und Rheinmetall. Die Kläger werfen den Unternehmen vor, entweder direkt völkergewohnheitsrechtlich anerkannte Menschenrechte in Südafrika verletzt oder staatliche Menschenrechtsverbrechen durch die Lieferung entsprechender Güter ermöglicht und unterstützt zu haben".

Eine ausführliche Dokumentation sowohl des konkreten Hintergrundes der Klage als auch ihre Einordnung in den Prozeß der Überwindung der Apartheidsfolgen hat die Koordination südliches Afrika zusammengestellt. In dem Dokumentationsteil "Hintergrundinformationen zur Klage von Apartheidopfern gegen internationale Konzerne" externer Link heisst es beispielsweise zu Daimler: "Der Konzern hat seit 1978 mindestens 2.500 Unimogs an die südafrikanische Armee geliefert und klassifizierte diese Exporte als nur für den nichtmilitärischen Gebrauch bestimmt. Tatsächlich wurde der Unimog zum Standard in der südafrikanischen Armee und wurde auch öffentlich in Armee-Paraden vorgeführt, zum Teil mit vielfachen Raketenwerfern bestückt. Das Unimog chassis wurde auch zum Ausgangspunkt des armierten Truppentransporters "Buffel" benutzt, ebenso wie für den Raketenwerfer "Valkiri". Militärlastwagen wurden in den Johannesburger Benz-Werkstätten repariert".

Zusammengestellt von hrw


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