| LabourNet Germany Dies ist das LabourNet Archiv!!! Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany | ||||
| Home | Über uns | Suchen | Termine | |
Die Einführung der 35-Stunden-Woche stellt in Frankreich bereits eine 
  ältere Forderung dar. In den Jahren zwischen 1997 und 2002 hat die, sozialdemokratisch 
  geführte, Jospin-Regierung nunmehr eine Durchschnitts-Arbeitszeit von 35 
  Stunden wöchentlich - oder 1.600 Stunden im Jahr - zur gesetzlichen Norm 
  erhoben. Seit dem 1. Februar 2000 gilt diese gesetzliche "Regelarbeitszeit" 
  für die mittleren und größeren Betriebe. Nunmehr gilt sie, seit 
  dem 1. Januar dieses Jahres, auch für die kleineren Unternehmen - jene 
  mit weniger als 20 Beschäftigten waren bis dahin noch von der Reform ausgeklammert 
  gewesen.
  
  Doch zunächst ein kurzer Rückblick auf die Geschichte dieser Idee. 
  Die französischen Gewerkschaften, vor allem die beiden größten 
  Gewerkschaftsbünde  - die (bis vor wenigen Jahren kommunistisch orientierte) 
  CGT und die (in den Siebzigern linksalternative, heute sozialdemokratische) 
  CFDT -, hatten die 35 heures seit Ende der 60er Jahre gefordert. Die 
   "Linksunion" aus Sozialistischer und Kommunistischer Partei, die 1972 
  geschlossen wurde, nahm sie damals in ihr "Gemeinsames Programm" auf. Zu jener 
  Zeit war die Arbeitszeitverkürzung vor allem als Maßnahme zur Verbesserung 
  der Lebensqualität sowie zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze 
  gedacht. Im Mai/ Juni 1981 kamen die beiden Linksparteien, unter der Führung 
  von François Mitterrand - dem frisch gewählten sozialistischen Staatspräsidenten 
  - und Georges Marchais, dann an die Regierung. Sie stellten die Einführung 
  der 35-Stunden-Woche damals bis zum Jahr 1985 in Aussicht. Doch es blieb bei 
  einer einmaligen Herabsetzung der Arbeitswoche von 40 auf 39 Stunden im Jahre 
  1982. Und diese blieb oft ohne Auswirkungen, da die Unternehmen häufig 
  einfach die Wochenarbeitszeit neu berechneten, indem sie die Pausen ausklammerten. 
  In den kommenden Jahren wurde das Versprechen dann - zusammen mit anderen Reformideen 
  aus der Anfangsphase der Linksregierung - in die Mottenkiste geräumt. Die 
  internationalen wirtschaftlichen Realitäten, der Konkurrenzdruck und die 
  notwendige Wettbewerbsfähigkeit ließen es leider nicht zu, so hieß 
  es. Zuvor war die Regierung durch Kapitalflucht und Zwang zur Abwertung der 
  französischen Wertung unter erheblichen Druck geraten - daher riss sie 
  das wirtschaftspolitische Ruder ab dem Jahreswechsel 1982/83 herum. Und die 
  KP verließ 1984 dann die Regierung.
  
  Die Koalition der "pluralen Linken" unter Lionel Jospin - obwohl mit deutlich 
  weniger Versprechen einer tiefgreifenden Gesellschaftsveränderung angetreten 
  als ihre Vorgänger 1981 - versprach nunmehr, mit der 35-Stunden-Reform 
  Ernst zu machen. Nachdem sie im Juni 1997 die Regierung übernommen hatte, 
  berief sie für den 10. Oktober 1997 eine "Nationale Konferenz über 
  die Löhne, die Arbeitszeit und die Beschäftigung" am Amtssitz des 
  neuen Premierministers ein. An ihr sollten Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeber-Verbände 
  teilnehmen. Doch die Reformidee hatte mittlerweile eine andere Natur angenommen. 
  Ursprünglich war an eine rein beschäftigtenfreundliche, soziale Maßnahme 
  gedacht gewesen. Vordenker der "neuen Version" der 35-Stunden-Woche war nun 
  der sozialliberal orientierte Wirtschaftsminister der Jahre 1997 bis 1999, Dominique 
  Strauss-Kahn - der ansonsten nicht unbedingt als Vorkämpfer antikapitalistischer 
  Ideen, sondern eher als "Freund der Bosse" gilt. (Er hatte 1993 einen Lobbyclub 
  der französischen Arbeitgeber bei der EU in Brüssel ins Leben gerufen, 
  den Cercle de l¹industrie.) Strauss-Kahn hatte die 35 Stunden vor der 
  Wahl in das Programm der Sozialisten aufnehmen lassen. Dagegen war die spätere 
  Arbeits- und Sozialministerin Martine Aubry - ihren Namen tragen die beide Gesetze 
  zur Reform heute - eher dagegen gewesen, weil sie die Reformidee für unrealistisch 
  hielt. 
   
  Strauss-Kahn hingegen plädierte für eine neue Methode. Ein Deal sollte 
  zwischen den modernisierungsfreundlichen Teilen der Arbeitgeber und den kompromisswilligen 
  Gewerkschaften geschlossen werden. Dessen Kernpunkt sollte lauten : Arbeitszeitverkürzung 
  ja - aber im Gegenzug müssen die Beschäftigten mehr "Flexibilität" 
  akzeptieren, etwa in Gestalt variabler Arbeitszeiten, die je nach den Bedürfnissen 
  des Betriebs von Woche zu Woche schwanken.
  
  Entsprechend verkündete Regierungschef Lionel Jospin auf der Konferenz 
  im Oktober 1997 zwei Dinge. Einerseits, dass die regierende Koalition einen 
  gesetzlichen Rahmen für die Festschreibung der 35-Stunden-Woche als "Regelarbeitszeit" 
  fest schreiben werde. Aber andererseits fügte er wörtlich hinzu : 
  "Die Beschäftigten müssen Gegenleistungen für diesen sozialen 
  Fortschritt akzeptieren, sowohl was die künftige Entwicklung der Löhne 
  betrifft, als auch die Organisationsformen der Arbeitszeit". Zweiter Punkt spielt 
  klar auf die Möglichkeit flexibler Arbeitszeiten, etwa in Form jährlicher 
  Arbeitszeitkonten, an. Das hinderte einen Teil des Arbeitgeberlagers nicht daran, 
  dennoch Zeter und Mordio zu schreien. In seinen Augen ist jegliche "Einmischung 
  der Politik", wie sie in diesem Fall erfolgte, ein verwerflicher Eingriff in 
  die Freiheit der Wirtschaft.
   
  Die Einführung der RTT (réduction du temps de travail, also 
  Arbeitszeit-Verkürzung), wie die Reform allgemein genannt wird, erfolgte 
  dann durch zwei Gesetze, die den Namen der damaligen Arbeits- und Sozialministerin 
  tragen. Man kann von einer Art Sandwich-Technik sprechen. Die erste Loi Aubry 
  vom 13. Juni 1998 - gewissermaßen die untere Scheibe des Sandwichs - legt 
  selbst noch keine Regeln fest, sondern erteilt Arbeitgebern und Gewerkschaftern 
  den Auftrag, auf dezentralisierter Ebene - in den einzelnen Betrieben - zu verhandeln. 
  Dies unter der Vorgabe, sich auf eine Arbeitszeit von maximal 1.600 Stunden 
  im Jahr (das entspricht einem Durchschnitt von 35 Stunden wöchentlich) 
  zu einigen. Die Auflage des Sandwichs, die ihm dann den Geschmack verleihen 
  soll, besteht aus den "sozialpartnershaftlich" geschlossenen Kollektivverträgen, 
  die dann dabei herauskommen. Und die zweite Loi Aubry - die im Dezember 
  1999 vom französischen Parlament verabschiedet wurde und, nach einer teilweisen 
  Zensur durch das Verfassungsgericht, am 19. Januar 2000 im Gesetzblatt erschien 
  - sollte dann ausgearbeitet werden, indem man eine Bilanz der vorher angenommenen 
  kollektivvertraglichen Regelungen zog. Sie bildet dann sozusagen die obere Hälfte 
  des Sandwichs. Nur, was zwischen Arbeitgeberlager und Gewerkschaften konsensfähig 
  war, konnte so im Prinzip in das zweite Gesetz einfließen. Diese Technik 
  des Gesetzgebers bricht mit den ansonsten in Frankreich üblichen politischen 
  Methoden, in denen das - auf politischer Ebene verabschiedete - Gesetz eine 
  zentrale Rolle in der Sozial- und Wirtschaftspolitik spielt, nämlich als 
  Mimimalsockel, auf dem die Kollektivverträge dann aufbauen. Unter dem Druck 
  des Neoliberalismus ist dies nun aber zunehmend vorbei.
  
  Die Rolle des Gesetzgebers bestand dabei im Wesentlichen darin, den Betrieben 
  Subventionen zufließen zu lassen. Das erste Gesetz vom 13. Juni 1998 stellte 
  so den Arbeitgebern Zuschüsse (2.500 Schweizerfranken pro Beschäftigten 
  und pro Jahr) in Aussicht, für den Fall, dass sie Kollektivverträge 
  zur 35-Stunden-Wochen abschlössen. Unter der Bedingung, bei 10 Prozent 
  Verkürzung der Arbeitszeit 6 Prozent zusätzliche Beschäftigte 
  einzustellen - und die zusätzlichen Arbeitnehmer für mindestens zwei 
  Jahre zu behalten. In diesem Falle flossen die Subventionen 5 Jahre lang, wobei 
  nichts betriebsbedingte Entlassungen ab dem dritten Jahr ausschloss. Das zweite 
  Aubry-Gesetz sieht erneute, kräftige Subventionen für die Betriebe 
  vor - aber dieses Mal unter einer anderen Bedingung.
  
  Um an die neuen Zuschüsse gelangen zu können, muss der Arbeitgeber 
  seinen Kollektivvertrag mit einer oder mehreren Gewerkschaften abgeschlossen 
  haben, die - nach den Ergebnissen der Betriebsratswahlen - die Mehrheit der 
  Beschäftigten vertreten. (Oder aber die Beschäftigten sollen dem Kollektivabkommen, 
  per Urabstimmung, zustimmen.) Damit soll eines der größten Probleme, 
  die die französische Arbeitsgesetzgebung aufwirft, gelöst werden. 
  Nach geltendem Gesetz kann nämlich jede einzelne Gewerkschaft, die an einen 
  der großen Gewerkschaftsbünde angegliedert (und damit représentatif) 
  ist - auf nationaler Ebene existieren fünf Dachverbände parallel zueinander 
  - einen Kollektivvertrag abschließen. Und dieser ist dann für alle 
  Beschäftigten rechtsverbindlich -  auch wenn die Gewerkschaft selbst 
  noch so wenige Beschäftigte repräsentiert. In der Vergangenheit warf 
  dies kaum Probleme auf, weil das Gesetz ein Minimum an Garantien vorgab und 
  die Kollektivverhandlungen nur dazu dienten, von diesem Sockel aus die Lage 
  der Beschäftigten noch zu verbessern. Die Gewerkschaften konnten ruhig 
  um diese Verbesserungen wetteifern. Doch die Lage stellt sich heute anders dar, 
  wenn das Gesetz selbst keine Garantien mehr gibt, sondern die Tür dafür 
  öffnet, dass "Gegenleistungen" der Lohnabhängigen erbracht werden 
  müssen. Etwa in Form verstärkt "flexibler" Arbeitszeiten. Das zweite 
  Aubry-Gesetz wollte daher allzu krassen Missbräuchen einen Riegel vorschieben, 
  die daraus entstehen könnten, dass Arbeitgeber mit kaum repräsentativen 
  (also kaum die Beschäftigten vertretenden), kleinen Gewerkschaften - die 
  etwa einem der eher rechten Dachverbände angegliedert sind - Vereinbarungen 
  schließen.
  
  Doch in der Realität trifft man heute auf eine doppelte Praxis : Große 
  Betriebe, die es sich leisten können, auf die Aubry-Subventionen zu verzichten, 
  schließen dennoch Kollektivverträge mit weniger repräsentativen, 
  kleinen Gewerkschaften. Diese sehen dann sehr weitgehende Zwänge für 
  die abhängig Beschäftigte vor, etwa in Gestalt variabler Arbeitszeiten 
  und über mehrere Jahre hinweg gebremster Lohnentwicklung als "Ausgleich" 
  für die RTT. Hingegen streben kleinere Betriebe häufig danach, doch 
  noch an die Subventionen heran zu kommen, und machen mitunter einige Zugeständnisse 
  an die Beschäftigten ; hier gibt es aber auch weniger Gewerkschaften... 
  Ein Sonderproblem bilden die öffentlichen Unternehmen : Hier darf die Regierung 
  keine Subventionen geben, da sie befürchtet, andernfalls durch die EU aus 
  Brüssel bestraft zu werden. Und das wegen Vertoßes gegen EU-Bestimmungen 
  zum Konkurrenzrecht. Diese verbieten die Subventionierung öffentlicher 
  Betriebe. Daher muss die RTT hier meistens ohne zusätzliche Mittel auskommen, 
  und daher oft auch ohne Einstellungen zusätzlichen Personals. Bei der Post 
  bspw. hat dies zu gewissen Engpässen in der Versorgung der Bevölkerung 
  geführt, zeitweise auch zu schweren Konflikten zwischen Direktion und Beschäftigten. 
  Im Januar 2000, auf dem Höhepunkt, wurden 200 Streikbewegungen in einem 
  Monat gezählt. Doch nur in einigen Fällen konnte die Einstellung zusätzlichen 
  Personals erreicht werden.
  
  Im Jahr 2001 wurden mehrere Studien veröffentlicht, die es erlauben, eine 
  allererste Bilanz der Aubry-Reform aus Sicht der abhängig Beschäftigten 
  zu ziehen. Diese Bilanz ist demnach ausgesprochen ambivalent. Einerseits erklärt 
  in der Regel die Mehrheit der Beschäftigten, mit der RTT an sich zufrieden 
  zu sein und nicht dahinter zurückkehren zu wollen. Andererseits erklärt 
  aber auch ein bedeutender Prozentsatz der Beschäftigten, dass sich ihre 
  konkreten Arbeitsbedingungen durch die 35-Stunden-Reform nicht verbessert oder 
  gar verschlechtert habe. Dies ist die Folge von "flexibleren" Arbeitszeiten 
  und / oder Arbeitsverdichtung - dort, wo pro Beschäftigten die gleiche 
  Arbeitsleistung in kürzerer Zeit zu erbringen ist. Denn oft wurden, wenn 
  überhaupt, Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dem Aubry-Gesetz in Wachstumssektoren 
  - etwa den Marketing-Abteilungen - solcher Unternehmen geschaffen, die ohnehin 
  vom seit 1997 anhaltenden Wirtschaftswachstum profitierten. (Nach Angaben des 
  staatlichen Commissariat au Plan wurden seit 1997 insgesamt 1,375 Milionen Arbeitsplätze 
  geschaffen. Davon führt diese offizielle Stelle nur 240.000 auf die RTT 
  zurück. Und selbst dabei vermischt sie die Effekte des von der konservativen 
  Vorgängerregierung verabschiedeten "Robien-Gesetzes" - das Arbeitszeitverkürzungen 
  und Einstellung zusätzlichen Personals auf freiwilliger Basis vorsieht 
  und subventioniert -  in ihrer Statistik mit denen des Aubry-Gesetzes.) 
  
  
  Dennoch erklären sich die Beschäftigten in ihrer Mehrheit mit der 
  RTT im Kern zufrieden. Allem Anschein nach deswegen, weil diese ihnen zumindest 
  ermöglicht, einen halben Tag in der Woche oder ein paar Tage im Jahr (dort, 
  wo die RTT aufs Jahr umgerechnet wird und in Form zusätzlicher Urlaubstage 
  anfällt) aus dem Arbeitsleben zu entfliehen und sich ihrer Familie oder 
  sich selbst zu widmen. Das ist verständlich. Aber das genauso notwendige 
  Ziel einer Verbesserung der kollektiven Situation innerhalb der Arbeitswelt 
  scheint dabei immer mehr aus dem Blickfeld zu geraten.  
   
  Am 15. Mai 2001 fasst die Tageszeitung France Soir eine soeben erschienene 
  Studie aus dem Arbeitsministerium folgendermaßen zusammen : "Je nachdem, 
  ob man cadre (Führungskraft oder leitender Angestellter) oder aber 
  Arbeiter ist, fallen die Auswirkungen der 35-Stunden-Woche unterschiedlich aus. 
  Und es sind vor allem die cadres, die sich am zufriedensten mit der RTT 
  zeigen". Nämlich weil sie davon in Form ganzer Urlaubstage, über das 
  Jahr verteilt, profitieren. Das Frohlocken der Tourismusindustrie über 
  die gestiegene Zahl von Kurzurlauben und Wochenend-Reisen geht vor allem auf 
  diese Schichten der Beschäftigten zurück, die aber oft einen hohen 
  Preis dafür bezahlen : Die Aubry-Gesetz sehen ausdrücklich vor, dass 
  für die cadres nur mehr die Zahl der Arbeitstage pro Jahr, aber 
  nicht mehr die Länge der Arbeitszeit am Tag gemessen wird. Andere Beschäftigte 
  hingegen sehen sich die RTT in Form halber Stunden pro Tag oder eines Nachmittags 
  pro Woche angerechnet, was wesentlich geringere Veränderungen des Lebensrhytmus 
  nach sich zieht.  - Und weiter im Text : "Bei den einfachen Angestellten 
  oder Arbeitern klingt das anders. So zeigt eine Studie des Gewerkschaftsbunds 
  CFDT im Bausektor von Anfang des Jahres, dass sich die Bedingungen im Arbeitsleben 
  verschlechtern. (...) Die Beschäftigten des Sektors legen einen markanten 
  Pessimismus an den Tag, was die Entwicklung der Arbeitsbedingungen, des Rhythmus 
  und der Intensivität der Arbeit betrifft, aber auch die Entwicklung der 
  Löhne."
  
  Eine andere Studie, die dieses Mal vom Commissariat au Plan stammt und durch 
  die Wirtschaftszeitung La Tribune vom 19. Juni 01 präsentiert wird, 
  sieht aber auch für die leitenden Angestellte Nachteile - "Stress und Müdigkeit 
  für die cadres", lautet bereits die Überschrift. Der Untersuchung 
  zufolge zeigt sich die Mehrheit der Befragten global mit der RTT einverstanden 
  : 58 Prozent der Befragten betrachten sie als Verbesserung des täglichen 
  Lebens, 29 Prozent sehen keine Veränderung darin, und für 13 Prozent 
  stellt sie eine Verschlechterung dar. Doch befragt nach den konkreten Arbeitsbedingungen, 
  sieht die Verteilung von Zufriedenheit und Unzufriedenheit anders aus. Für 
  46 Prozent stellt die RTT unter diesem Gesichtspunkt weder Verbesserung noch 
  Verschlechterung dar, 29 Prozent konstatieren eine Verschlechterung und 25 Prozent 
  eine Verbesserung. 
  
| LabourNet Germany: http://www.labournet.de/ LabourNet Germany: Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch The virtual meeting place of the left in the unions and in the workplace | ||
| Datei: | ||
| Datum: | ||