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Updated: 18.12.2012 16:07
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Renault wegen Selbstmord verurteilt!

"Erstmals wurde ein Konzern aufgrund des Selbstmords eines abhängig Beschäftigten schuldig gesprochen" - so beginnt der aktuelle Kurzartikel "Renault verurteilt" von Bernard Schmid vom 18. Dezember 2009.

Renault verurteilt: Erstmals wurde ein Konzern aufgrund des Selbstmords eines abhängig Beschäftigten schuldig gesprochen

Auch in diesen Wochen, die - in Frankreich - von tödlicher Langezeile im (ausbleibenden) Klassenkampf geprägt sind, gibt es bisweilen aufregende Nachrichten aus der Arbeitswelt und den Unternehmen.

In fieberhafte Aufregung versetzen könnte Beobachter so eine Information, die am späten Nachmittag des Donnerstag (17. Dezember) eintraf: In einem Prozess, der vor vier Wochen - im November 2009 - vor dem Sozialgericht in Nanterre bei Paris eröffnet worden war, ist der Automobilhersteller nun (erstinstanzlich) wegen des Selbstmords eines Beschäftigten verurteilt worden. Die aufgeworfene Frage lautete, ob der Arbeitgeber Schuld oder Mitschuld an diesem Suizid trage; und falls ja, ob ein "unentschuldbarer Fehler (une faute inexcusable) des Arbeitgebers" vorliege. Denn bei Bejahung dieser Fragen wird der Suizid als Arbeitsunfall eingestuft, für dessen Konsequenzen - gegenüber den Hinterbliebenen des Verstorbenen - jedoch nicht die Sozialversicherungskassen einzutreten haben, sondern bei Vorliegen eines "unverzeihlichen Arbeitgeberfehlers" das Unternehmen selbst.

Das Sozialgericht in Nanterre bejahte alle beide Fragen, und dadurch auch das Vorliegen eines "unentschuldbaren Fehlers" und die finanzielle Haftung des Unternehmens.

Der Todesfall, um den es ging, liegt um drei Jahre zurück. Es betraf einen Ingenieur im Testzentrum von Guyancourt (in der Nähe von Versailles), dessen Witwe infolge seines Selbstmords Briefe ihres Ehemanns vorlegen konnte, in denen er eindeutig durch seine Arbeit verursachte Depressionen, Schlafstörungen und Alpträume beschrieb. Es konnten Arbeitshetze, Überlastung und autoritäre Personalführung zur "Auspressung" des (in dem Falle hochqualifizierten) Lohnabhängigen nachgewiesen werden.

Das Urteil ist gerade in diesen Wochen und Monaten, wo eine wahrhafte "Selbstmordepidemie" beim Telefon- und Internet-Anbieter France Télécom/Orange beobachtet worden war, von höchster Bedeutung. Dort hat inzwischen die Unternehmensdirektion Zahlen vorgelegt (32 in Zusammenhang mit dem Arbeitsleben zu bringende Selbstmorde in den letzten zwei Jahren), die noch höher liegen als jene, die bislang durch die Gewerkschaften benutzt worden waren (25).

Zur Mitte dieser Woche wurde ferner die Auswertung eines Fragebogens über "Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit" bekannt, den über 80.000 von insgesamt rund 100.000 Mitarbeiter/inne/n bei France Télécom ausgefüllt hatten. Sie enthielt niederschmetternde Bewertungen. Ausführlicheres dazu in den kommenden Tagen.....

B. Schmid, 18. Dezember 2009


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