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Updated: 18.12.2012 15:51
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Mit dem Knüppel zur Arbeitsaufnahme: EDF möchte Streikwillige und Krankgeschriebene zum Dienst verpflichten, da sonst "der Notstand droht", zog jedoch eine Eilklage vorläufig zurück. Der Streik beim Stromversorger wird (teilweise) fortgesetzt

Das nennt man einen Streik, der nicht unbeachtet bleibt: Schon seit April 2009 werden in mehreren Zentren und Kraftwerken des französischen Energieversorgers EDF (Electricité de France) - der seit 2004 teilprivatisiert worden ist, aber bislang noch immer eine Quasi-Monopolstellung bei der Stromversorgung innehat - "nadelstichförmige" Streiks für Lohnerhöhungen und gegen das Outsourcing von Arbeitsplätzen und Dienstleistungen geführt.

Nunmehr wird seitens der Direktion prognostiziert, dass EDF im Hochsommer dieses Jahres mutmaßlich Strom wird importieren müssen, falls es zu einer Hitzewelle kommt, welche (u.a. durch den Einsatz von Klimaanlagen) den Energieverbrauch hochschnellen lässt. (Vgl. Quelle 1  externer Link und Quelle 2 externer Link) Kritiker/innen sprechen dies bezüglich allerdings von Panikmache, die vor allem ideologische Effekte erzeugen solle.

Unterdessen ging EDF in den letzten Wochen vermehrt dazu über, Streikende bzw. Streikwillige gegen ihren erklärten Willen zum Dienst zu verpflichten, um zu verhindern, dass das Herunterfahren mehrere Atomkraftwerke erforderlich wird. Dies wurde dem Energieversorgungsunternehmen durch die Justiz, die sonst einen Notstand heraufziehen drohte, erlaubt. (Vgl. Quelle 3 externer Link und Quelle 4 externer Link)

Daraufhin entspann sich jedoch ein neuer Konflikt, da die den Arbeitskampf unterstützenden Lohnabhängigen nunmehr - anstelle sich ausdrücklich streikwillig zu erklären - sich stattdessen krank schrieben ließen. EDF zog daraufhin vor kurzem gegen die (massiven) Krankenschreibungen vor Gericht: Alle abhängig Beschäftigten, deren Krankmeldungen "ungerechtfertigt" seien, sollten zur Arbeitsaufnahme unter Androhung von Disziplinarstrafen verpflichtet werden können (vgl. Quelle 5 externer Link). EDF rief ein Gericht in der in der Pariser Trabantenstadtzone gelegenen Bezirkshauptstadt Bobigny an, um eine Einstweilige Verfügung in diesem Sinne zu erreichen und die zum Arbeitskampf aufrufenden Gewerkschaften CGT und FO verurteilen zu lassen. Dieses Gericht sollte ursprünglich vor einer Woche, am 26.o6. dieses Jahres, entscheiden. Allerdings zog die Direktion von EDF kurz vor dem Gerichtstermin ihre Eilklage doch noch zurück, unter Berufung darauf, "dass wir eine allmähliche Wiederaufnahme der Arbeit feststellen". Die CGT hingegen sprach von einem "ersten Rückzugsmanöver der Direktion" (vgl. Quelle 6 externer Link)

Wie die (von hinausgemobbten früheren ,Le Monde-Redakteuren begründete) Onlinezeitung ,Mediapart' unterdessen am gestrigen Donnerstag berichtete, hat die - langjährige Mehrheitsgewerkschaft - CGT allerdings das Heft der Initiative anscheinend aus der Hand verlor. Radikalere Kräfte wie die linksalternative Basisgewerkschaft SUD rücken ihr auf die Pelle, und die CGT beklagt sich darüber, dass "wir zwischen SUD und der Direktion eingekeilt sind" (Quelle 7 externer Link)

Das Image von EDF hat in den letzten Monaten beträchtlichen Schaden genommen, nachdem der Selbstmord eines EDF-Ingenieurs im Frühjahr 2009 erstmals durch ein Gericht als "berufsbedingt" (und damit das Unternehmen zu Schadensersatz gegenüber den Angehörigen verpflichtend) eingestuft worden ist. Und nachdem EDF in den ersten Jahresmonaten dabei ertappt worden ist, wie der Konzern Atomkraftgegner/innen aus der Ferne bespitzeln ließ, indem etwa ein "Spionagevirus" in das Computerprogramm der französischen Greenpeace-Sektion eingeschleust worden ist. Die CGT bei EDF ihrerseits, die zu früheren Zeiten - als EDF noch ein Staatskonzern war - de facto finanziell ausgehalten wurde und damals Milliardenbeiträge zugunsten der (illegalen) Finanzierung des Dachverbands CGT sowie der französischen KP abzweigen konnte, ist erheblich erpressbar: Jedes Mal, wenn sie den Mund zu weit aufmacht, wird ihr damit gewunken, dass die (erstmals 2003 durch Zeitungsberichte etwa des Parisien' publik gemachten) finanziellen Vorgänge von einstmals noch einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden könnten. Damit ist die CGT einer erheblichen Erpressbarkeit ausgesetzt. Dennoch führen Teile der Basis derzeit diesen, auf örtlicher Ebene teilweise radikalisierten, Streik derzeit relativ konsequent durch.

Artikel von Bernard Schmid vom 03. Juli 2009


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