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"So wird der Arbeitsplatz zur Hölle: Im Tunnel herrscht eine Hitze von 30 bis 40 Grad. Die Luft ist feucht. Die Abgase können nicht abziehen. Und Frischluft kommt auch nicht rein." So beschreibt die schweizerische Zeitung Blick in ihrem Artikel vom 3. April 2002 "Tunnel-Hölle Lötschberg Arbeiter schlagen Alarm: «Wir verrecken hier unten!»" die Arbeitsbedingungen. "Tief im Lötschberg ist der Teufel los. «Dieser Tunnel ist die Hölle», klagen die Arbeiter. Sie schlucken Staub. Atmen giftige Spreng- und Abgase ein. Ersticken fast in der Hitze. Seit Monaten funktionieren weder Ventilation noch Frischluftzufuhr. Trotzdem wird auf der Neat-Grossbaustelle Ferden weiter die Gesundheit der Arbeiter aufs Spiel gesetzt."
Und sie zitiert eine Arbeiterbefragung der Gewerkschaft GBI mit dem Fazit:
«Für 90 Prozent der Betroffenen sind Luft, Staub und Temperaturen belastend»:
"...«Es ist die beschissenste Baustelle, die ich je gesehen habe»: Klaus Willmann
(42) malocht seit 17 Jahren unter Tag seit einem Jahr im Neat-Tunnel
Lötschberg. Hier, vier Kilometer tief im Berg, erreichbar nur über
einen 4 Kilometer langen Schacht, bohren sich 300 Arbeiter im Schichtbetrieb
Richtung Bern und Wallis.
Ihr grösstes Problem: die schlechte Luft. « Wir verrecken da unten», prangert
ein Betroffener an. Erst letzte Woche musste wieder ein Kollege bewusstlos ins
Spital geflogen werden. Tunnelprofi Willmann hat genug: «Man müsste mir
20 000 Franken im Monat und Scheuklappen geben, wenn ich mich länger durchbeissen
soll.»
Auch italienische Mineure haben die Nase voll: «So ein Desaster haben wir noch
nie erlebt.» Und ein Walliser, seit drei Jahren im Tunnel, schildert BLICK:
«Meine Augen brennen, der Hals kratzt, die Schleimhäute trocknen aus. Ich
leide unter pechschwarzem Auswurf, Brechreiz, Ess- und Schlafstörungen.»..."
Auf der EUROSITE-ALPTRANSIT Konferenz der EFBH in Como vom 7. - 9. Juni 2001 wurde von den Gewerkschaften folgender Forderungskatalog aufgestellt, welcher den betreffenden Arbeitgebern, Auftraggebern und Behörden zugestellt wurde:
Arbeitgeber und Auftraggeber werden ultimativ dazu aufgefordert, für die strikte Einhaltung der Bestimmungen des schweizerischen Landesmantelvertrages (LMV) und der Arbeitsgesetze zu sorgen. Dies betrifft insbesondere die Entlohnung und die Arbeitszeiten bzw. die Schichtpläne. Dazu gehören auch die durch die Bundesverfassung garantierten gewerkschaftlichen Rechte (z.B. Vereinigungsfreiheit) und die Prinzipien der Nichtdiskriminierung wenn jemand diese Rechte auch einfordert.
Firmen und Arbeitsgemeinschaften, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, müssen nicht nur bestraft sondern zukünftig auch von der Vergabe öffentlich ausgeschriebener Aufträge ausgeschlossen werden. Geschieht dies nicht, werden gewerkschaftliche Aktionen gegen solche Firmen nicht ausgeschlossen.
Zur besseren Verankerung der Arbeitssicherheit und den Einbezug der betroffenen Arbeitnehmer schlagen die Teilnehmer der Konferenz vor, für beide Tunnelvorhaben Arbeitssicherheitsausschüsse zu bilden. Diese sollen aus Vertretern der Auftraggeber, der Arbeitgeber, der Arbeitnehmenden, und der Aufsichtsbehörde zusammengesetzt sein und die bestehenden Organe unterstützen (Kampagnen durchführen, Schulungen organisieren, etc.).
Ein entsprechender Vorschlag wurde dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) als erstem Ansprechpartner bereits unterbreitet. Die Alptransit Gotthard AG unterstützt das Vorhaben.
Die Errichtung von Baustellenräten in freien und demokratischen Wahlen, zur Vertretung der Interessen der Arbeitnehmenden einer Baustelle, ist noch nicht auf allen Alptransit-Baustellen verwirklicht. Diese sind aber nötig, um in einem echten, frühzeitigen Dialog mit den Arbeitgebern zu treten, Konflikte zu vermeiden und die Arbeit der Paritätischen Kommissionen zu unterstützen.
Die Vertreter jener Arbeitsgemeinschaften, die eine entsprechende Vereinbarung noch nicht unterzeichnet haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich zu tun (im Moment betrifft dies vor allem die ARGE Matrans und die SATCO am Loetschberg).
In den kommenden Verhandlungen über die Erneuerung des schweizerischen Landesmantelvertrages (LMV) müssen die Forderungen der Tunnelarbeit berücksichtigt werden. Dies betrifft neben den bereits erwähnten Punkten auch eine materielle Verbesserung, wie beispielsweise die Erhöhung der Zulagen für die Nacht- und Schichtarbeit, die Zulagen bzw. Zeitgutschriften für besonders belastende Arbeit. Die Arbeitsschutzkommissionen sollten darüber hinaus auch gesetzlich verankert werden, wie dies in vielen europäischen Staaten bereits gängige Praxis ist.
LabourNet Germany: http://www.labournet.de/
LabourNet Germany: Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch The virtual meeting place of the left in the unions and in the workplace |
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