In der sozialen Rentenversicherung werden abgesichert ...
... und zwar mit einem vom individuellen Risiko unabhängigen Beitragssatz!
Das rot-grüne Privatvorsorge-Konzept beschränkt sich auf die Absicherung des
Einkommensrisikos im Alter
Einzige Anforderung soll zudem sein, dass vom Privatversicherer wenigstens die eingezahlten Beiträge als Mindestleistung garantiert werden.
Und: Frauen erhalten als sog. "schlechte Risiken" bei gleicher Prämienzahlung eine geringere Privatrente als Männer.
Privatvorsorge kennt keine Parität bei der Finanzierung - und keinen Solidarausgleich bei den Leistungen!
Johannes Steffen - Foliensatz "Rot-grüne Rentenreform 2000" - Stand 03.10.2000 - LabourNet Germany-HTML-Version