Eine ungeheure Welt der Waren
Ver.di über WTO, Welthandel und Wettbewerbsbeschränkungen, Teil II
Ver.di versucht Einfluss auf die Verhandlungslinien
der EU zur Fixierung des GATS (General Agreement Trade in Services;
internationales Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen) zu nehmen und
zugleich das Thema in der interessierten Gewerkschaftsöffentlichkeit bekannt zu
machen. Zu diesem Zweck hat ver.di eine Broschüre vorgelegt,
die die Grundregeln und -prinzipien des Welthandels, der WTO und des GATS
vorstellt. In Teil I des vorliegenden Beitrags wurden die Kapitel zur
Geschichte, zur Verfassung und zu den Interessengruppen der WTO kritisch
diskutiert. Ein zentrales Problem der ver.di-Darstellung
besteht darin, so zu tun, als sei die EU eine Verfechterin und ein Bollwerk
sozialstaatlicher Regulation gegenüber dem Moloch WTO, statt deren eigenes
Interesse am internationalen Freihandel bei gleichzeitigem Schutz des EU-Binnenmarktes
und fortgesetzter Liberalisierung desselben deutlich zu machen. Hier schließt
Teil II des Artikels an. Nach der Darstellung der Interessengruppen in Teil I
folgen nun die aktuell geplanten Abkommen der WTO.
Im Zusammenhang mit der Schilderung der EU-Positionen
als einer von mehreren Interessengruppen in der WTO (Kap. 2) präsentiert die
Broschüre eine Reihe aktueller Konflikte in der WTO, wobei es so scheint,
als ob es sich um besondere Positionen und Anliegen der EU handele:
- die Forderung nach Wiederaufnahme von Verhandlungen über ein
Investitionsschutzabkommen nach dem aufsehenerregenden
Scheitern des MAI (Multilateral Agreement on Investment; Multilaterales
Investitionsschutzabkommen), dessen Grundidee nun im Anschluss an Cancún unter dem Titel TRIMS (Trade Related Investment Measures;
handelsbezogene Investitionsmaßnahmen)
fortgeführt werden soll. Hier hätte man sich ›etwas mehr‹ Information
gewünscht, denn das TRIMS berührt, wie schon das MAI, aufs Engste die
Rechtsordnungen und Hoheitsrechte der WTO-Mitgliedsstaaten, die künftig
für Beeinträchtigungen bei Investitionen privater Unternehmen
regresspflichtig gemacht werden können – ein Aspekt, der auch den
Öffentlichen Dienst und damit ver.di direkt
betrifft.
- die Forderung nach engerer Kooperation zwischen
WTO/IWF/Weltbank und anderen internationalen Organisationen wie der UN
sowie nach einer Vereinheitlichung der unterschiedlichen und teils
widersprüchlichen Rechtswerke (Handels-, Menschen-, Umweltrecht) sowie der
Ruf nach einer zentralen juristischen Instanz, um Geltungskonflikte
zwischen verschiedenen nationalen und internationalen sowie zwischen
verschiedenen internationalen Rechtswerken lösen zu können.
- die Forderung nach Einführung von Umweltstandards (Ökosiegel,
Zertifikate etc.) in die Regeln und Prinzipien der WTO – auch dies ein
Ziel, das nicht nur die EU verfolgt. Erwähnt wird der als
protektionistisch bezeichnete Widerstand der Entwicklungsländer dagegen –
auf den der USA wird mit keinem Wort eingegangen. Und statt auch auf die
wirtschaftspolitischen Interessen der EU an Umweltstandards einzugehen,
wird suggeriert, Umweltschutz sei vor allem im Interesse der Armen
notwendig, die aufgrund von Umweltproblemen zunehmend zu
»Umweltflüchtlingen« würden.
Auf ein weiteres Abkommen, das TRIPS, wird
im Rahmen der Darstellung der Entwicklungsländer-Lobby eingegangen: Das TRIPS
sichert Unternehmen exklusiv den Zugriff und die Verwertung von genetischen
Ressourcen (wie Saatgut, Arzneimittel oder deren Vorprodukte und Rohstoffe
etc.), indem diese qua Patentierung zu Privateigentum gemacht werden können.
Was dies heißt, lässt sich prominent am Beispiel der Aidsbehandlung schildern:
Die Herstellung von preisgünstigen Alternativen zu den unbezahlbaren Produkten
der pharmazeutischen Weltmarktführer ist gerade Ländern, in denen Aids eine
größere Verbreitung unter denen armen Bevölkerungsschichten hat, verwehrt.
Nun könnte man einwenden, dass die Anmeldung von privaten Eigentumstiteln
ein üblicher Vorgang und bestimmendes Prinzip kapitalistischer Gesellschaften
ist und dass Pharma- und Chemiekonzerne, die von TRIPS profitieren, die Preise
ihrer Produkte wie überhaupt ihre Produktion nicht aus solchen Rücksichten
heraus gestalten. Doch das Prinzip der Meistbegünstigung führt hier dazu,
dass jedes Land ausländischen Unternehmen die Patentierung von Innovationen,
die sich auf eigene biologische oder genetische Ressourcen beziehen, gestatten
muss. Und dieser Patentschutz muss selbst dann gewährt werden, wenn Unternehmen
sich die Ressourcen widerrechtlich angeeignet haben. Es handelt sich also
um eine rechtlich legitimierte Form der Enteignung, die durch einfache technische
Manipulationen z.B. aus einem bislang freien (wie dem Neembaum)
oder privat genutzten Gut (wie dem zur Wiederaussaat
bestimmten Teil der Ernte von Bauern) das Eigentum anderer macht.
In Folge der 4. Ministerkonferenz 2001 in Doha (»Milleniumsrunde«) wurde
auf Druck der Entwicklungsländer-Lobby eine Ausnahmeregelung vereinbart, nach
der durch TRIPS der Gesundheitsschutz nicht beeinträchtigt werden dürfe.
Konkret bedeutet dies, dass im Falle »schwerwiegender Krankheiten« die
Möglichkeit besteht, einen »nationalen Notstand« auszurufen, um Zwangslizenzen
für die Produktion finanzierbarer Medikamente vergeben zu können. (S. 16) Ver.di bewertet dies als Erfolg der Doha-Konferenz,
die auch in die veröffentlichte Meinung als so genannte »Entwicklungsrunde«
einging.
Kapitel 3 enthält in sehr knapper Form eine
Schilderung der dort getroffenen Vereinbarungen und Konflikte. So wurde in
Doha zum einen der Terminplan für die Verhandlungen
um das GATS konkretisiert, nachdem die WTO-Mitgliedsländer bis Juni 2002 ihre
Liberalisierungswünsche kundtun und bis zum März 2003 dann auch die Liberalisierungsangebote
vorgelegt werden sollten (s.o.). Zum anderen wurde
dort über die Frage verhandelt, ob die Kernarbeitsnormen der ILO (International
Labour Organization; Internationale Arbeitsorganisation)
in irgendeiner Weise Bestandteil der Verhandlungen um das GATS bzw. die Handelsabkommen
der WTO überhaupt werden. Als Kernarbeitsnormen gelten:
- das Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit,
- die Vereinigungsfreiheit und deren Schutz,
- das Recht auf Kollektivverhandlungen,
- der Grundsatz »gleiches Geld für gleiche Arbeit«,
- die Abschaffung der Zwangsarbeit,
- das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf,
- ein Mindestalter für die Aufnahme von Beschäftigung,
- das Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit.
Völkerrechtlich verbindlich sind lediglich
vier Abkommen: das zu Kinderarbeit, zum Verbot von Zwangsarbeit, zum Verbot
von Diskriminierung und das Recht auf freie Kollektivverhandlungen. Bislang
beharrt die WTO auf einer strikten Trennung der Aufgabenteilung zwischen ILO
und WTO – sie sieht sich in keiner Weise zuständig für die Kernarbeitsnormen,
sondern betrachtet diese als ausschließliche Angelegenheit der ILO und will
die Kernarbeitsnormen entsprechend auch nicht zum bindenden Inhalt von Handelsabkommen
machen (etwa in Form von »Sozialklauseln«). Als Erfolg von Doha verbucht ver.di die Änderung
einer »Sprachregelung«, nach der die ILO für die WTO nun nicht mehr als einzige
internationale Organisation gilt, die sich mit den Kernarbeitsnormen befasst.
Daran, dass Sozialstandards wie die ILO-Konventionen kein Bestandteil der
WTO-Regeln sind, hat sich allerdings nichts geändert.
Das GATS: Ausnahmen und Regeln
In den o.g. zwölf
Sektoren (s. Teil I) haben die Mitgliedsländer der WTO nun also ihre Liberalisierungsabsichten
und -angebote in Form so genannter »Verpflichtungslisten« unterbreitet. Verpflichtung
heißt: alle Grundprinzipien der WTO auch in diesen Bereichen anzuwenden. Unterschieden
wird dabei nach vier Formen, so genannten »Modi«, des Handels mit Dienstleistungen:
- grenzüberschreitende Erbringung (z.B. Datenversand per
Computer),
- Nutzung einer Dienstleistung im Ausland (z.B. Tourismus),
- kommerzielle Präsenz einer Firma im Ausland
(Niederlassungen),
- Präsenz der Firma durch Präsenz eigener Arbeitskräfte im
Ausland (Migration).
Hinzu kommt die Möglichkeit, neben den Verpflichtungslisten
Bereiche zu nennen, die vom Meistbegünstigungsprinzip ausgenommen werden sollen.
Diese Möglichkeit beruht auf der GATS-Vereinbarung,
dass »Dienstleistungen, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht« werden,
nicht für den weltweiten Handel geöffnet werden müssen. Dies gilt für eine
Vielzahl sozialstaatlicher Leistungen (u.a. aber
auch für umwelt- und sicherheitspolitische wie überhaupt für Infrastrukturaufgaben).
Allerdings erlaubt das GATS diese Ausnahme nur, wenn solche Dienste »weder
zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern«
betrieben werden. (S. 24)
Während ver.di
die Ausnahmeregelungen, wie in Kapitel 4 der Broschüre erläutert wird, prinzipiell
begrüßt, da dies »Beschäftigten- und Versorgungsinteressen sowohl der Mitglieder
als auch aller Bürgerinnen und Bürger« speziell im Bereich der Daseinsvorsorge
schütze (S. 23), stützen sich die Befürchtungen auf eben jene einschränkende
Formulierung. Denn: »hierzulande – wie in anderen Teilen der EU auch – sind
bereits viele Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge privatisiert und
teilprivatisiert, oder sie stehen im Wettbewerb
mit privaten Anbietern.« (S. 25)
Ob die Ausnahmeregelungen Bestand haben
werden, darf damit bezweifelt werden. Zum einen steht die eigentliche
Verhandlungsphase zwischen EU und anderen WTO-Mitgliedsländern, in denen es zu
Gegengeschäften über die jeweiligen Ausnahmeregelungen kommen wird, ohnehin
noch aus. Zum anderen ist unklar, ob das Kriterium der hoheitlichen Erbringung
noch klagefest ist, wenn diese Leistungen der Öffentlichen Daseinsvorsorge so
weitgehend privatisiert werden, wie das aktuell bspw. bei den Reformen im
Gesundheitswesen angestrebt wird – und in vielen Bereichen der EU ja schon der
Fall ist. Ver.di rechnet daher damit, dass »den
Einrichtungen und Unternehmen der Daseinsvorsorge ...
Streitschlichtungsverfahren vor der WTO« drohen, »die dann vor allem
legalistisch geführt und entschieden werden – und das alles vor dem Leitbild
der Nachhaltigkeit des Wirtschaftens«. (S. 25)
Chancen und Risiken? Ein Eiertanz
Was immer Nachhaltigkeit in Bezug auf kapitalistisches
Wirtschaften heißen mag: An dieser Stelle zeigt sich ein grundlegendes Problem
in der abschließenden Bewertung des GATS durch die AutorInnen. Man will den Wettbewerb – aber nur, sofern er
Deutschland bzw. der EU nützt. Über mehrere Seiten hinweg werden die Vorteile
eines Abbaus von Handelshemmnissen für den Dienstleistungssektor Deutschlands
geschildert. Ver.di argumentiert dabei primär beschäftigungspolitisch:
Die Liberalisierung könne »weitere Exportchancen für deutsche Dienstleistungsunternehmen
bringen, die es zu nutzen gilt, wenn qualifizierte Beschäftigung ausgeweitet
werden kann« (S. 23); der Anteil der Beschäftigten in diesem Bereich, der
heute bei 64 Prozent liege, sei steigerungsfähig, insofern der Dienstleistungshandel
höhere Wachstumsraten als der Handel mit Waren aufweise (S. 22); selbst die
Liberalisierung des Umweltschutzes – bei der ver.di
zugleich argumentiert, dass Kostengesichtspunkte Sicherheits-, Qualitäts-
und Umweltstandards nicht überlagern dürfen«, wird noch unter dem Gesichtspunkt
begrüßt, dass dies »gute Exportchancen« für »hochwertige deutsche Abfall-
und Wasserwirtschaftsunternehmen« berge. (S. 26)
Diese Expansions- und damit verbundenen Beschäftigungshoffnungen
sind aber nur zu haben, wenn das gleiche Recht auch anderen Ländern eingeräumt
wird. Alles andere wäre ein Rückfall in Zeiten des Protektionismus, der in
die Isolation und das machtpolitische Diktat nationalistischer Wirtschaftsinteressen
führt. Das will ver.di erklärter Maßen auch nicht,
denn als Gewerkschaft ist sie »der internationalen Solidarität der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer in aller Welt verpflichtet. Daher setzen wir uns auch für
eine faire Behandlung der Entwicklungsländer und die Öffnung der Märkte in
den so genannten Industriestaaten ein«. (S. 29)
Zugleich ist umgekehrt, und das wissen die
AutorInnen der Broschüre auch, bei einer Ausweitung
des Freihandels unausgemacht, »ob die neuen
Beschäftigungsmöglichkeiten alle Beschäftigungsverluste werden ausgleichen
können. Viele Studien kommen zu dem Ergebnis, dass die internationale
Arbeitsteilung im Dienstleistungssektor und die damit verbundenen
Rationalisierungen die Zahl der Arbeitsplätze insgesamt reduzieren wird«. (S.
24)
Statt nun aber die Ursachen dieser Entwicklungen
in den Voraussetzungen von Wettbewerb und freier Konkurrenz zu suchen, fordert
ver.di eine Beschränkung der Folgen durch allgemeine
Regeln – und, wo dies nicht ausreichend scheint, Ausnahmen von diesen. Die
deutsche Regierung bzw. die Europäische Kommission soll sich für »Standards«
im Vertragswerk der WTO einsetzen und damit zulässige Formen des internationalen
Wettbewerbs bestimmen, innerhalb derer sich die Konkurrenz abspielen darf.
Genau dies ist aber das zentrale Anliegen und der Inhalt von GATS: Unabhängig
von der Herkunft gelten für alle »Marktteilnehmer« die gleichen Regeln, keiner
wird bevorzugt oder benachteiligt. Geht es dagegen nicht um allgemeine Regeln
für den Wettbewerb überhaupt (ein Ziel, das ab einer bestimmten Anzahl von
Marktteilnehmern regelmäßig auch von Unternehmen gefordert wird, um »Auswüchse«
der Konkurrenz zu begrenzen), sondern um Sozial- und Umweltstandards, so ist
zu fragen, warum deren Garantie regelmäßig in Krisenzeiten verzichtbar scheint
und zur Disposition gestellt wird, warum also das, was einerseits als Reproduktionsvoraussetzung
ökonomischer Aktivität erscheint, andererseits zu deren Schranke wird – und
zwar nicht erst auf der Ebene von Weltmarktbeziehungen, sondern ›vor der eigenen
Haustür‹.
Kapital ja – Arbeiter nein
Den großen Erfolg der eigenen Lobbyarbeit
bei der EU jedenfalls sieht ver.di darin,
a) dass die EU bei den Verhandlungen in Cancún weiterhin ihren eigenen Binnenmarkt in weiten Bereichen
von den Liberalisierungsangeboten ausgenommen habe bzw. hier nicht über ihre
bisherigen internen Privatisierungs- und Liberalisierungspläne hinausgehe.
Dies betrifft »öffentliche Aufgaben in Sektoren wie z.B. verbundenen wissenschaftlichen
und technischen Beratungsdienstleistungen, Forschungs- und Entwicklung in
den Sozial- und Geisteswissenschaften, technische Prüf- und Analysedienstleistungen,
Umwelt-, Gesundheits-, Verkehrs-, und Hilfsdienstleistungen«. [1] Diese bleiben nach wie
vor hoheitliche Aufgaben im nationalen Interesse. Dies heißt nun aber nicht,
dass hier überhaupt keine Liberalisierung stattfinde, sondern nur, dass die
EU in diesen Bereichen ihren Binnenmarkt samt der bisherigen EU-Verträge zu
Liberalisierungen schützen will.
b) Den zweiten großen Erfolg sieht ver.di darin, dass die EU Einschränkungen beim
grenzüberschreitenden Personenverkehr (Modus 4 des GATS-Rahmenabkommens)
formuliert habe. Demnach unterliegt der Handel mit Dienstleistungen in Form von
grenzüberschreitendem Personenverkehr für Schlüsselkräfte (Manager,
Spezialisten und Auszubildende) jeweils zeitlichen Befristungen. Für
Dienstverträge mit anderen Beschäftigtengruppen gelten Branchenbindungen und
ebenfalls zeitliche Befristungen, und für selbständige Freiberufler gelten
Mindestvoraussetzungen in Bezug auf Qualifikation und Berufserfahrung sowie
ebenfalls bestimmte Branchenbindungen.
Ver.di hatte hier gemeinsam mit der IG BAU eigentlich auf »Arbeitsmarkttests
bzw. wirtschaftliche Bedarfsprüfungen« gesetzt, zeigt sich aber auch mit der
Vereinbarung einer »numerischen Deckelung« zufrieden.
(»Einschätzung der Angebotsliste«, S. 6) D.h., dass innerhalb der EU regelmäßig
neue Quoten für die maximal zulässige Zahl von »GATS-Visa«
festgelegt und damit die Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt werden kann.
Wo nachvollziehbar die Angst vor den Folgen
der Konkurrenz ist, bleibt es doch das Geheimnis der AutorInnen
der Broschüre und der ver.di-VertreterInnen bei
den GATS-Verhandlungen der EU, warum diese Konkurrenz nur für
bestimmte Güter nicht gelten soll, für andere jedoch befürwortet wird. Was
unterscheidet die als legitim erachtete Abwertungskonkurrenz im Geschäft mit
Lebensmitteln oder Spielzeugen von der im Bereich der Wasser- oder Gesundheitsversorgung,
die als nicht-legitim gilt? Und warum gelten die selben europäischen Regierungen,
die ihre sozialen Standards bislang am – wechselnden – ökonomischen Bedarf
des europäischen Binnenmarktes ausrichten, als Garantie dafür, dass ihnen
der Schutz von Leib und Leben der »Arbeitskräfte« vor den Folgen der Konkurrenz
vordringlichstes Ziel bei den GATS-Verhandlungen
sein sollte?
Auf solche Fragen bleiben die Broschüre,
aber auch die Stellungnahmen von ver.di zur
Liberalisierung und Privatisierung im Weltmaßstab Antworten schuldig.
Kirsten Huckenbeck
Der Text wurde im Auftrag
von ver.di Mannheim erstellt und ist auf der Homepage
des Bezirks als Download verfügbar: www.verdi.de/baden-württemberg/mannheim
Anmerkung:
1) »Einschätzung der EU Angebotsliste«,
a.a.O.,
S. 1. Hinzu kommen sektorale Vorbehalte bei der Wasserversorgung, audiovisuellen
Dienstleistungen, sozialen Diensten, Bildung, Bau, Vertrieb, Freizeit und Kultur,
Energie, Schienen-, Straßen- und Personenverkehr sowie Binnen- Schifffahrt.
Angebote hatte die EU jedoch gemacht in Bezug auf den Containertransport in
der Seeschifffahrt, bei den Bodenabfertigungsdiensten im Luftverkehr und bei
den Post- und Kurierdiensten. (Vgl. ebd., S. 2f.)