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Rot-grüne "Rentenreform 2000"
Vorbemerkung
- Am 15. November hat das Bundeskabinett den Entwurf
des Altersvermögensgesetzes
(AVmG) beschlossen. Die Änderungen im Bereich
der Erwerbsminderungsrenten
wurden bereits am 16. November vom Bundestag in letzter
Lesung verabschiedet; sie treten zum 1.1.2001 in Kraft. In den vergangenen
Wochen war viel die Rede von "Zugeständnissen" der Bundesregierung
gegenüber den Gewerkschaften.
- Es gab Korrekturen - aber keine
substanziellen Zugeständnisse.
- Dass selbst die "Korrekturen" nur Kosmetik sind,
zeigt eine einfache Überlegung: Wer die Beitragssatzentwicklung unverändert bei den
ursprünglich angesetzten Werten deckelt - also nicht mehr Geld einnimmt -
kann auch nicht mehr an Leistungen ("soziale Zugeständnisse")
verausgaben.
- Ein Blick auf die Zahlen wirft die Frage auf:
Warum will Rot-Grün die
paritätisch finanzierte,
solidarische Rentenversicherung
sturmreif schießen?
Jahr
|
2001
|
2010
|
2020
|
2030
|
Beitragssatz mit "Reform"
|
19,1
|
18,5
|
19,6
|
21,8
|
Beitragssatz ohne "Reform"
|
19,1
|
19,5
|
20,6
|
23,6
|
Quelle: AVmG, S.
201
|
Entgegen dem öffentlich
erweckten Eindruck besteht unter Finanzierungsgesichtspunkten
keinerlei akute
Handlungsnotwendigkeit!
Johannes Steffen - Foliensatz "Rot-grüne
Rentenreform 2000" - Stand 15.11.2000
LabourNet Germany-HTML-Version
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