Behauptung "Wir machen die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge finanzierbar." Quelle: Koalitionsarbeitsgruppe, Deutschland erneuern - Rentenreform 2000 v. 30.5.2000 Zu diesem Zweck soll es für Pflichtversicherte eine staatliche Förderung geben: I. Staatliche Zulage ... ... als Abzug von der Steuerschuld jährlich maximal
II. Steuerfreibetrag ... ... als Abzug vom zu versteuernden Einkommen (für höhere Einkommen günstiger) in Höhe von bis zu 4% des versicherungspflichtigen Einkommens. Werden weniger als der förderfähige Maximalbetrag zur Privatvorsorge aufgewendet, sinkt die Förderung entsprechend. Förderfähig sind neben Lebensversicherungen auch Banksparpläne sowie Investmentfondsanteile, sofern das angesparte Kapital als lebenslange Leibrente oder nach einem "langfristigen Plan" ausgezahlt wird. Beispiel (Alleinstehender ohne Kind, 2008):
Quelle: BMA, Die neue Rente: Solidarität mit Gewinn, Oktober 2000, S. 8) |
Tatsache ... dabei dürfen auch Kosten keine Rolle spielen Die Aufwendungen für diedirekte staatliche Förderung belaufen sich hiernach ab dem Jahre 2008 auf jährlich fast 20 Mrd. DM. Würden diese Gelder der sozialen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt, so könnte der Beitragssatz um mehr als 1 Prozentpunkt gesenkt werden.
Noch mal: Die Privatvorsorge soll Jahr für Jahr mit rd. 20 Mrd. DM bezuschusst werden, weil die soziale Rente mit lebensstandardsichernden Leistungen angeblich nicht mehr finanzierbar ist.
Hier wird blanker Irrsinn zur Leitmaxime rot-grüner Sozialpolitik. |
Johannes Steffen - Foliensatz "Rot-grüne
Rentenreform 2000" - Stand 15.11.2000
LabourNet Germany-HTML-Version