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Der Betriebsrat informiert

Walter Riesters Rentenpläne: Wer muss die Zeche zahlen?

Der Gesetzesentwurf zum Altersvermögensaufbaugesetz aus dem Hause Riester liegt vor. Dieses Gesetz soll ein wichtiger Bestandteil der Rentenreform werden. Der Betriebsrat sieht erhebliche Nachteile für die Arbeitnehmer, sollte dieses Gesetz so verabschiedet werden. Bisher finanzierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Künftig sollen die Arbeitnehmer zusätzlich eine kapitalgedeckte Altersvorsorge treffen, die sie komplett allein bezahlen. Der Grundsatz der Parität wird dann gebrochen. Ist dies nur der Anfang? Wird es auch die Kranken- und Arbeitslosenversicherung treffen, die bisher auch (noch?) von Arbeitgebern und Beschäftigten zu gleichen Anteilen bezahlt werden? Die Auswirkungen dieses Prinzipienbruchs durch die Bundesregierung auf unser soziales Sicherungssystem wären fatal!

Was bedeuten diese Pläne für uns Porsche-Mitarbeiter? Was sagt unser Vorstand zu dieser Diskussion?

Wir fordern:

Für den Betriebsrat
Uwe Hück
Betriebsratsvorsitzender
BRZ, Hü

Zuffenhausen, den 14.11.2000

 

Der Betriebsrat informiert

Die geplante Rentenreform in Fakten

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll

 

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.

Ab 2001 soll zusätzlich eine kapitalgedeckte private Altersvorsorge aufgebaut werden. Diese wächst von 2002 bis 2008 von 1% auf 4% des Bruttoentgeltes.

Auf dem Diagramm ist zu erkennen, dass der Anteil des Arbeitgebers in den nächsten Jahren lediglich von 9,65% auf 11% steigt. Die Arbeitnehmer zahlen statt 9,65% (heute) dann 15% ihres Bruttoentgelts.

Demgegenüber sinkt Euer Rentenanspruch dramatisch ab. Von heute 71,2% werden diejenigen, die 2030 in Rente gehen, nur 60,8% eines Durchschnittsverdienstes bekommen. Dafür müssen sie auch noch volle 45 Versicherungsjahre vorweisen. Immer weniger Menschen werden künftig tatsächlich volle 45 Versicherungsjahre vorweisen können, da sich die Arbeitswelt dramatisch verändert. Experten rechnen mit einer Durchschnittsrente von nur 50% im Jahre 2050. Das bedeutet Altersarmut.

Betroffen von der Senkung des Rentenanspruchs sind vor allem Frauen. Zwar werden künftig Kindererziehungszeiten höher angerechnet, dafür werden aber die anderen Ansprüche enorm gekürzt. Frauen mit geringerem Einkommen, kürzeren Versicherungszeiten und der geplanten Kürzung der Hinterbliebenenrente, die vor allem Frauen im Alter absichert, sind besonders armutsgefährdet.


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