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Nach der zweimaligen Inflationsanpassung der Renten wird sich das Rentenniveau (Standardrente nach 45 Versicherungsjahren zu Durchschnittsverdienst) ab 2002 auf rd. 68 ½ % belaufen. Dieses Niveau könnte auch in einer alternden Gesellschaft bis zum Jahre 2030 mit einem paritätisch finanzierten Beitragssatz von dann 24 % (je 12% Arbeitgeber und Arbeitnehmer), auch ohne weitergehende Maßnahmen wie z.B. der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, gehalten werden.
Nur die Beibehaltung der paritätischen Finanzierung, die sich nicht dem Dogma der Lohnnebenkostensenkung unterwirft und die Aufrechterhaltung des sozialpolitischen Ziels der Lebenstandardsicherung können Grundlage für weitergehende Reformen sein. Die gesetzliche Rentenversicherung muß armutsfest gemacht werden. Die Benachteiligung von Frauen, NiedrigverdienerInnen und Erwerbstätigen ausserhalb des Normalarbeitsverhältnisses durch das aktuelle Rentenrecht kann sozialpolitisch ausgeglichen werden. Dafür würde es sich lohnen, den Kreis der Rentenversicherungspflichtigen auszuweiten, die Flucht aus der Rentenversicherung zu stoppen, auch höhere Einkommen zu erfassen und sofern erforderlich, auch höhere Beitragssätze durchzusetzen. Auch wenn wir aus guten Gründen die solidarische Rentenversicherung gegen eine große Koalition von SPD, Grüne, FDP und Union verteidigen, wissen wir um die Mängel des jetzigen Rentensystems. Diese Probleme können aber nicht durch Privatisierung und Einführung des Kapitaldeckungsverfahren, sondern nur durch mehr Solidarität und Umverteilung gelöst werden.
Die Koalition will die Arbeitgeber entlasten und das soziale Sicherungsniveau bei Erwerbsminderung, im Alter und Hinterbliebenenfall drastisch senken. Tricks und Augenwischerei sollen die Öffentlichkeit allen voran die jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die politische Abkehr von der solidarischen Rentenversicherung vorbereiten.
Auch die Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung (von der bisher vor allem Männer und Beschäftigte in Großbetrieben etwas haben) kann niemals Ersatz sein für eine lebensstandardsichernde soziale Rentenversicherung für alle. Selbst eine für alle Arbeitgeber verpflichtende betriebliche Altersversorgung, die von Rot-Grün kategorisch ausgeschlossen wird, erreicht immer nur die, die in Beschäftigung stehen. Und es bleibt die Frage: Wenn schon obligatorisch und paritätisch finanziert warum dann nicht innerhalb der solidarischen Rentenversicherung? Gleiches gilt im übrigen auch für die Forderung nach einer paritätisch finanzierten Privatvorsorge. Die sozialpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten sind in der solidarischen Rentenversicherung größer als in jeder Form von betrieblichen Altersversorgung oder gar im Rahmen privater Vorsorgemodelle.
Die Leistungseinschränkungen der Vergangenheit berühren zwar nicht das rechnerische modellhafte Standardrentenniveau; sie hatten aber schlimme Auswirkungen auf das von vielen ArbeitnehmerInnen erreichbare Absicherungsniveau im Alter oder bei Invalidität. Umso wichtiger ist es heute, das verteilungspolitische Ziel der Lebensstandard- und Existenzsicherung im Alter und die paritätische Finanzierung der Alterssicherung ohne wenn und aber beizubehalten. Beides ist ohne Überforderung der Beitragszahler in den kommenden Jahrzehnten möglich.
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