Sonderausgabe
Sondermemorandum:
Arbeit, Umwelt, Gerechtigkeit – Beschäftigungspolitik statt Sparbesessenheit
Bremen, September 1999
ISSN: 0176-5833
1. Der versprochene Kurswechsel steht noch aus
Die wirtschaftspolitische Landschaft in Deutschland hat sich innerhalb eines einzigen Jahres zweimal wesentlich verändert: Das erste Mal als ermutigender Aufbruch zu einer neuen Wirtschaftspolitik für mehr Beschäftigung, Gerechtigkeit und ökologischen Umbau; das zweite Mal als alarmierende Rückkehr zu einer Angebotspolitik, deren Wohlstandsversprechen bereits in den 16 Jahren vor dem Regierungswechsel deprimierend gründlich widerlegt worden sind. Im Herbst 1998 hat die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik den angekündigten wirtschaftspolitischen Kurswechsel begrüßt und im Frühjahr dieses Jahres mehr Mut bei seiner Durchsetzung angemahnt. Heute müssen wir kritisieren, daß der Kurswechsel kurz nach seinem Beginn abgebrochen wurde, und die Weichen im Kern auf Fortsetzung der alten Politik gestellt werden. Daß dies nicht dem Auftrag der WählerInnen entspricht, haben die letzten Wahlen deutlich gezeigt.
Die frühere Bundesregierung war im wesentlichen deshalb abgewählt worden, weil sie wirtschaftspolitisch abgewirtschaftet hatte. Sie hatte nicht verhindert, daß während ihrer Amtszeit die Zahl der Arbeitslosen und Armen in unserer Gesellschaft auf mehr als das Dreifache gestiegen war, und die soziale Polarisierung zugenommen hatte. Hierzu hatte – vor und nach der Vereinigung – die marktradikale Ausrichtung der Politik wesentlich beigetragen, derzufolge Wirtschaftspolitik sich im wesentlichen darauf zu konzentrieren und zu beschränken habe, für stabile Preise und niedrige Kosten für die Unternehmen zu sorgen, und alles andere den Marktkräften überlassen solle. Dieses fundamentalistische Rezept hat das Wirtschaftswachstum gebremst, die Arbeitslosigkeit in die Höhe getrieben und eine enorme Umverteilung von Einkommen und Vermögen zugunsten der Unternehmen und der oberen Einkommens- und Vermögensschichten bewirkt. Die klare Wahlniederlage war zugleich ein Auftrag für eine andere Wirtschaftspolitik.
Diesen Auftrag schien die neue Bundesregierung zunächst auch durchaus verstanden gehabt zu haben. Sowohl der Koalitionsvertrag als auch die ersten Schritte der Regierung setzten ermutigende Zeichen für eine politische Neuorientierung. Besonders unsoziale und ökonomisch kontraproduktive Maßnahmen der Kohlregierung wie die Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder die Aussetzung der Rentenanpassung wurden zurückgenommen; der Koalitionsvertrag enthielt die Festlegung auf einen schnellen und unwiderruflichen Ausstieg aus der Atomindustrie. Die Reform der Einkommensteuer setzte unübersehbar neue Akzente in doppelter Hinsicht. Zum einen brachte sie eine – wenn auch bescheidene – Korrektur der Einkommensumverteilung zugunsten der unteren Einkommensschichten, und zum anderen verband sie dies mit der gesamtwirtschaftlichen Perspektive beschäftigungspolitischer Ankurbelung durch steigende Massenkaufkraft.
Dieser Beginn einer wirtschaftspolitischen Wende war allerdings weder übermächtig noch unumstritten in der Regierungskoalition. Vielmehr ist die im Wahlkampf vorherrschende Perspektive der Regierungspolitik, für mehr Beschäftigung zu sorgen, schon im Koalitionsvertrag an ein "Bündnis für Arbeit" delegiert worden, dem jede Verbindlichkeit fehlt. Die Reform der Einkommensteuer stand immer in der Gefahr, ihren fortschrittlichen Biß durch großzügige Ausnahmen von der angekündigten Ausdehnung der Bemessungsgrundlage zu verlieren, und die Ökosteuerreform war von Anfang an mehr als regressiv wirkende Verbrauchsteuer, denn als ökologisches Lenkungsinstrument konzipiert. Gegenüber der Konzeption, mehr Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit durch die Anhebung insbesondere der unteren Lohneinkommen, durch die Ausweitung öffentlicher Ausgaben und durch Arbeitszeitverkürzung zu schaffen, behielt immer auch die Position einer Angebotspolitik Einfluß, derzufolge mehr Beschäftigung nur durch die Förderung privater Gewinne entstehen könne.
Mittlerweile verdichtet sich der Eindruck zur Gewißheit, daß diese Position sich in der Bundesregierung mehr und mehr durchsetzt, den fortschrittlichen Beginn verdrängt und womöglich rückgängig macht. An die Stelle einer gesamtwirtschaftlichen Perspektive für mehr Beschäftigung, soziale Gerechtigkeit und ökologischen Umbau ist allgemeine, blinde und in jeder Hinsicht schädliche Sparwut getreten. Vertreter der Regierung versteigen sich sogar zu der Behauptung, daß die Staatsverschuldung der größte Skandal in der Gesellschaft sei. Vor der Wahl hatten sie allerdings noch zutreffend festgestellt, daß der größte gesellschaftliche Skandal die anhaltende Massenarbeitslosigkeit sei. Diesen Perspektivwechsel halten wir für wirklich skandalös. Er wird auch nicht dadurch besser, daß Schulden als Erblast für die Kinder und Enkel stigmatisiert werden. Denn die allgemeine Sparbesessenheit ruiniert Wachstum und Beschäftigung; sie untergräbt den sozialen Zusammenhalt und vererbt den Kindern und Enkeln eine schwache Wirtschaft, eine marode Infrastruktur und letztlich eine zerrüttete Gesellschaft. Die Regierung rühmt sich mittlerweile sogar, eine schärfere Sparpolitik als ihre Vorgängerin zu betreiben. Dies trifft zu, sollte allerdings kein Anlaß zum Selbstlob sein, da diese Politik – insbesondere in Zeiten schwachen Wachstums - weitere Arbeitsplätze kostet und soziale Ungerechtigkeiten verschärfen wird. Die Regierung könnte auch mit Recht behaupten, daß manche ihrer sozialen Einschnitte härter sind als die ihrer Vorgänger. Insgesamt besteht die Gefahr, daß die unsoziale Angebotspolitik der früheren Regierung im Kern fortgesetzt wird, mit teilweise veränderter Rhetorik ("linke Angebotspolitik", wie sie im Blair/Schröder-Papier gefordert wird), mit einzelnen Abschwächungen, aber auch mit Maßnahmen des Sozialabbaus, die von der alten Regierung trotz mehrerer Versuche nicht durchgesetzt werden konnten. Insofern betreibt die neue Regierung keine neue Politik, sondern lediglich die alte Politik mit neuer Energie.
Es ist allerdings auch festzustellen, daß eine Bundesregierung noch nie unter derart offenem, ungenierten und aggressiven Druck von seiten der Unternehmen, großer Konzerne und ihrer Verbände gestanden hat. Diffamierungskampagnen gegen besonders mißliebige – und gelegentlich auch wohl ungeschickt agierende – Minister, Boykott- oder Abwanderungsdrohungen, Falschaussagen über die Folgen wirtschaftspolitischer Entscheidungen, die unmittelbare und erfolgreiche Direktive des Vorstandsvorsitzenden des VW-Konzerns zum Abstimmungsverhalten der deutschen Regierung in Brüssel, schließlich der offen angekündigte und durchgeführte Gesetzesbruch beim Ladenschluß sind die auffälligsten Zeichen dieser neuen politischen "Kultur". Es ist alarmierend, daß der größte Teil der Medien diese exzessive unternehmerische Selbstherrlichkeit in sensationsfixiertem Voyeurismus unterstützt hat. Und es ist eine Blamage für die Demokratie, daß gewählte Landes- und Stadtregierungen dem Bruch der Gesetze Vorschub leisteten, Beifall spendeten und sich erst durch die Gerichte belehren lassen mußten, daß Gesetze nach wie vor durch gewählte Vertretungen und nicht durch Unternehmensdekrete gemacht werden und einzuhalten sind.
Eine Regierung, der es um nichts anderes geht als darum, an der Regierung zu bleiben, hat dem Druck von Seiten der Konzerne und ihrer Verbände nichts entgegenzusetzen und wird sich grenzenlos anpassen. Dieser Prozeß ist gegenwärtig – nach einer kurzen Periode des Aufbruchs zu einer neuen Politik – in vollem Gange. Der Wählerauftrag lautet allerdings, daß die Regierung die Versprechen des Wahlkampfes umzusetzen hat: die Massenarbeitslosigkeit zu beseitigen, mehr soziale Gerechtigkeit herzustellen und den ökologischen Umbau zu beginnen. Nicht Weitermachen wie bisher, sondern den Kurs ändern. Die Entwicklung des letzten Jahres ist allerdings ein Lehrbeispiel für die Tatsache, daß zur Veränderung der Politik mehr erforderlich ist als ein Regierungswechsel.
2. Bilanz nach einem Jahr
2.1 Arbeit: beschäftigungspolitischer Stillstand
"Der Abbau der Arbeitslosigkeit ist das oberste Ziel der Bundesregierung. (...) Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird die neue Bundesregierung alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren und in einem Bündnis für Arbeit und Ausbildung konkrete Maßnahmen vereinbaren." Auch ein Jahr nach der Amtsübernahme sind wirkungsvolle Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit, wie sie im rot-grünen Koalitionsvertrages angekündigt wurden, nicht absehbar.
Die Zahl der registrierten Arbeitslosen lag im August 1999 mit 4,024 Millionen zwar geringfügig unter den Werten des Vorjahres (4,095 Millionen), von einer Trendwende am Arbeitsmarkt kann jedoch keine Rede sein.
Die Lage am Arbeitsmarkt ist kurzfristig sicherlich stärker von der Konjunkturentwicklung als von wirtschaftspolitischen Interventionen abhängig. Ein Jahr rot-grüner Regierung ist daher weniger an den aktuellen Arbeitsmarktzahlen zu bewerten. Entscheidend ist vielmehr, ob erstens Maßnahmen zur gesamtwirtschaftlichen Nachfrage- und Beschäftigungsausweitung ergriffen und zweitens Strukturreformen, die einen gleichmäßigen Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen können, eingeleitet worden sind. Beide Fragen müssen mit Nein beantwortet werden.
Bereits im Januar erklärte die Bundesregierung im Rahmen der jährlichen Haushaltsüberwachung, die im Amsterdamer Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegt wurde, daß sie mittelfristig ein jährliches Budgetdefizit von 1 vH, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, anstrebe. Ungeachtet der schwachen und zudem unsicheren Konjunkturentwicklung soll dieses Ziel durch eine anhaltende Kürzung der Staatsausgaben bereits im Jahr 2002 erstmals erreicht werden. Das im August von der Regierung für das Jahr 2000 beschlossene 30-Milliarden Sparpaket, das die erste Rate des 150-Milliarden Sparprogramms – verglichen mit der alten mittelfristigen Finanzplanung - bis 2002 darstellt, ist das wichtigste Mittel zur Erreichung dieser Zielvorgaben.
Bei den drei Gesprächsrunden, die bislang im Rahmen des Bündnisses für Arbeit stattgefunden haben, wurden weder konkrete Vereinbarungen getroffen noch Impulse für eine beschäftigungsorientierte Gesetzgebung gegeben. Die Ausrichtung der Bündnisgespräche ist aus den bislang veröffentlichten Erklärungen deutlich abzulesen. Zunächst wurde die "Wettbewerbsfähigkeit" der deutschen Wirtschaft neben "Arbeit" und "Ausbildung" in den Zielkatalog aufgenommen. Dann wurde dem Konsolidierungskurs der Bundesregierung beigepflichtet und schließlich die Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Beschäftigungsverhältnissen, Lohnabschlüsse unterhalb des Produktivitätszuwachses sowie die institutionelle Ausgestaltung eines Niedriglohnsektors proklamiert.
Der einzig konkrete Ansatz der Beschäftigungspolitik bestand in einem Programm – JUMP – zur Schaffung von 100.000 Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen für Jugendliche. Die Bilanz dieses Programms ist jedoch in mehrfacher Hinsicht negativ. So gelang es zwar vorübergehend, die Arbeitslosigkeit von Jugendlichen unter 20 Jahren um rund 25.000 zu senken. Dies war aber nur ein vorübergehender Effekt, da die Laufzeit der Maßnahmen auf maximal ein Jahr festgelegt wurde. Waren im Juni noch 82.000 Jugendliche arbeitslos, so ist dieser Wert durch das Auslaufen vieler Maßnahmen bereits im Juli wieder auf 119.000 angestiegen. Darüber hinaus haben von gut 75.000 eingeleiteten Maßnahmen, darunter auch lediglich zweiwöchige Kurse zum Bewerbungstraining, nur knapp 5.000 ein betriebliches Arbeitsverhältnis geschaffen, während der Rest im Rahmen außerbetrieblicher Bildungsträger abgewickelt werden mußte. Die betrieblichen Arbeitsverhältnisse waren mit Lohnkostenzuschüssen bis zu 60 vH des Bruttolohnes verbunden. Der Beitrag der Privatwirtschaft zur Umsetzung dieses Programms war damit äußerst gering.
2.2 Umweltpolitik: unter dem Diktat der Wirtschaftsverbände
Knapp ein Jahr nach der Bundestagswahl vom September 1998 fällt auch die Bilanz der Umweltpolitik deprimierend aus. Dies wird insbesondere an der eingeführten Ökosteuer sichtbar, deren erste Stufe keine ökologische Lenkungsfunktion zeitigen wird. Durch die generell gegenüber den Privathaushalten um vier Fünftel niedrigere Belastung des Produzierenden Gewerbes oberhalb der Verbrauchsgrenze von jährlich 50.000 KWh mit den in der ersten Stufe festgelegten Steuersätzen von 6 Pfg. für Mineralöl, 4 Pfg. für Heizöl, 0,32 Pfg. je KWh Erdgas sowie 2 Pfg. je KWh Strom wurde der Ansatz der Ökosteuer, alle Verursacher zu belasten, auf eine zusätzliche Verbrauchsteuer für Haushalte reduziert, die vor allem diejenigen zusätzlich trifft, die durch die Verwendung des Ökosteueraufkommens für die Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge nicht profitieren, also RentnerInnen, Arbeitslose und StudentInnen. Die im "Zukunftsprogramm 2000" der Bundesregierung vorgesehene jährliche Erhöhung der Mineralölsteuer um 6 Pfg., also um 24 Pfg. bis zum Jahre 2003, sowie der Stromsteuer um 0,5 Pfg. pro Jahr wäre vom Ansatz her ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die Ausnahmen für das Produzierende Gewerbe zurückgenommen und den Nichterwerbstätigen Kompensationen gezahlt würden. Die Mineralölsteuererhöhung ist aber immer noch zu niedrig dimensioniert, um eine nennenswerte ökologische Lenkungswirkung zu erzielen. Sie müßte zudem von höheren Investitionen in die ökologische Infrastruktur begleitet sein, die jedoch angesichts der Sparpolitik nicht zu erwarten sind.
Der Atomausstieg wird durch eine nur noch als erpresserisch zu bezeichnende Politik der Stromkonzerne, die mit Wirtschaftsminister Müller einen geschickten Lobbyisten in der Regierung haben, vereitelt. Es geht um die Lösung der Entsorgung in Zwischenlagern und einem später einzurichtendem Endlager einschließlich des Verbots der Wiederaufarbeitung sowie um die Festlegung des Zeitraums, in dem die derzeit laufenden AKW stillzulegen sind. Die Konzerne verlangen, die technisch möglichen Restlaufzeiten voll ausnutzen zu können, was auf einen Zeithorizont zwischen 40 bis 50 Jahre hinausläuft, bis das letzte AKW abgeschaltet sein wird. Andernfalls drohen sie mit hohen Schadensersatzforderungen. Vor diesem Hintergrund würde dann, so die Kalkulation der Stromkonzerne und des Bundeskanzlers, ein Zeitraum unter 30, also z.B. 29 Jahren, schon als Erfolg zu verbuchen sein. Allerdings wird die Umweltbewegung dieses Spiel nicht mitmachen. Die Wiederaufnahme der Castortransporte wird nur dann auf Akzeptanz stoßen, wenn ein Ausstieg innerhalb von maximal 10-15 Jahren garantiert und sofort damit begonnen wird, d.h. noch bis zur nächsten Bundestagswahl 3-4 Reaktoren vom Netz gehen.
Im Bereich der umweltrelevanten Verkehrspolitik sticht vor allem der Umgang des Bundeskanzlers mit der Altautoverordnung der EU hervor. Gerhard Schröder hatte seinen Umweltminister angewiesen, im EU-Ministerrat gegen die Verordnung zu stimmen. Der direkte kurze Draht des VW-Vorstandsvorsitzenden zu seinem früheren Aufsichtsratsmitglied hat den Zeitpunkt der kostenlosen Rücknahmeverpflichtung um 4 Jahre auf das Jahr 2006 verschoben. Damit wird - was in der Öffentlichkeit weitgehend untergegangen ist – der Ausbau eines neuen wichtigen Beschäftigungssektors in der Recyclingwirtschaft um Jahre verzögert. Ein zweites unentschuldbares Manko in der Verkehrspolitik ist die Tatenlosigkeit, mit der der Vertiefung der Krise bei der Deutschen Bahn zugesehen wird. Dabei geht es nicht in erster Linie um Managementprobleme – obwohl die schon groß genug sind -, sondern um den nur noch als skandalös zu bezeichnenden weiteren drastischen Personalabbau bei der Bahn und um die fehlende Wende in der Verkehrspolitik des Bundes und der EU, die die Wettbewerbsnachteile des Schienenverkehrs prinzipiell beseitigen müßte.
2.3 Gerechtigkeit: die Umverteilung wird fortgesetzt
In den jüngsten programmatischen Erklärungen der Bundesregierung wurde das Leitbild eines "aktivierenden Sozialstaates" formuliert, der einen passiven "Umverteilungsstaat" ablösen und allen Menschen die Möglichkeit geben solle, am gesellschaftlichen Arbeitsprozeß teilzunehmen. Betrachtet man die bisherigen Maßnahmen der Haushaltspolitik sowie die Richtung, die das Bündnis für Arbeit eingeschlagen hat, ist zweierlei festzustellen. Erstens sind die Möglichkeiten der Teilhabe sehr unterschiedlich, und zweitens wird gerade bei sozial Schwachen der staatliche Druck zur Annahme von ungeschützten und unterbezahlten Beschäftigungsverhältnissen verstärkt. So wurde im "Zukunftsprogramm 2000" die Senkung der Beiträge zur Sozialversicherung bei BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe damit gerechtfertigt, den Druck auf die Annahme von (billiger) Erwerbsarbeit zu erhöhen.
Das Bündnis für Arbeit knüpft an den ordnungspolitischen Vorstellungen der konservativ-liberalen Regierung an, setzt aber an die Stelle der Konfrontation zwischen Kabinett und Kapital einerseits und Gewerkschaften andererseits die korporatistische Integration. Auf diese Weise sollen politische Widerstände überwunden werden, die einer radikalen Umsetzung der Angebotspolitik bislang immer im Wege standen. Sowohl die Institutionalisierung und Ausweitung von Niedriglohnbeschäftigung als auch die steuerliche Entlastung von privaten Unternehmen und oberen Einkommensbeziehern, die beide vom Bündnis angestrebt werden, zeigen, wie unterschiedlich die Möglichkeiten sind, die ein aktivierender Sozialstaat zu bieten hat: Während bei Unternehmen und Beziehern von Vermögenseinkommen die Nettoeinkommen durch Steuerentlastungen erhöht werden sollen, um die "Investitionsneigung" der gesellschaftlichen "Leistungsträger" zu erhöhen, soll die Kürzung bei Lohnersatzleistungen sowie die Ausweitung der Niedriglohnbeschäftigung umgekehrt die "Erwerbsneigung" der Arbeitslosen fördern.
3. Arbeit, Umwelt, Gerechtigkeit: Schrittweiser Abschied vom angekündigten Aufbruch in eine neue Politik
3.1 Von der gestaltenden Finanzpolitik zur einzelwirtschaftlichen Pflege der Großunternehmen
Mit der Wahl der rot-grünen Regierung verband sich die Erwartung an einen grundlegenden Wechsel der Politik für Arbeit, Umwelt und soziale Gerechtigkeit. Die ersten Weichenstellungen durch die Koalitionsvereinbarungen sowie verschiedene Gesetzesinitiativen leiteten in einigen Bereichen eine neue Politik ein. Beispielhaft dafür steht das in drei Stufen geplante "Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002", mit dem durch eine gerechtere Umverteilung der Steuerlast auch die Massenkaufkraft gestärkt und damit ein Beitrag zum Abbau der Massenarbeitslosigkeit geleistet werden sollte. Mit starken Widerständen gegen eine Finanzpolitik, die vor allem auf den Abbau bisheriger Steuerprivilegien für Unternehmen sowie für Einkommens- und Vermögensstarke setzte, mußte gerechnet werden. Die rot-grüne Koalition hat jedoch Schritt für Schritt vor diesen Widerständen kapituliert. An die Stelle des angekündigten "Aufbruchs" in eine sozial und ökologisch gestaltende Politik trat die Anpassung vor allem an die Interessen der Großunternehmen.
Diese schnelle Abkehr von der gestaltenden Finanzpolitik wurde durch die Vorlage eines in diesem Umfang für die Geschichte der Bundesrepublik erstmaligen "Einsparprogramms" zu den künftigen Bundeshaushalten vollzogen. Ziel dieses Schrumpfprogramms ist es, die Neuverschuldung bis zum Jahr 2003 von derzeit knapp 54 Mrd. DM auf 30 Mrd. DM zurückzuschrauben, um schließlich im Jahr 2007 die Nettokreditaufnahme auf Null zu senken. Schwerpunkt der Ausgabenreduktion zur Zurückführung der Neuverschuldung ist der Abbau sozialer Leistungen gegenüber den bisher gesetzlich geltenden Zuwächsen. Wichtige Maßnahmen des Sozialabbaus - etwa bei den EmpfängerInnen der Arbeitslosenhilfe - werden jedoch nicht nur mit der Verringerung des künftigen Staatsdefizits begründet. Vielmehr soll durch Leistungseinschränkungen der Druck auf Arbeitslose erhöht werden, billige Erwerbsarbeit – soweit sie überhaupt vorhanden ist - anzunehmen.
Zur Rechtfertigung dieser öffentlichen Schrumpfpolitik zu Lasten der Arbeit, sozialen Gerechtigkeit und der Umwelt wird ein ansonsten sich verschärfender Verteilungskonflikt mit künftigen Generationen betont, den die Finanzpolitik zu vermeiden habe: Die heutige Staatsverschuldung belaste künftige Generationen unverantwortlich mit hohen Zinsausgaben. Darüber hinaus wird behauptet, die hohe Staatsverschuldung produziere die größte soziale Ungerechtigkeit in Deutschland. Damit lenkt die rot-grüne Regierung vom eigentlich größten Skandal, der Massenarbeitslosigkeit, die die Gesellschaft spaltet, ab. Dieser Kurswechsel von der gestaltenden Politik zur sog. Konsolidierung der öffentlichen Finanzen durch Ausgabenreduzierung vor allem im sozialen Bereich ist gesamtwirtschaftlich schädlich, weitet innerhalb der Generation die Gerechtigkeitslücke aus und vererbt künftigen Generationen schwere Lasten.
Diese Finanzpolitik im Namen der sog. Konsolidierung belastet das Wirtschaftswachstum und löst nur noch mehr Arbeitslosigkeit aus. Denn öffentliche Ausgabenkürzungen führen in Phasen konjunktureller Schwäche in der Produktionswirtschaft zu Umsatz- und damit Einnahmeverlusten. Über den Impuls der Ausgabeneinsparung hinaus sinken dann Produktion, Einkommen und Beschäftigung. Statt der angestrebten Konsolidierung der öffentlichen Haushalte steigt am Ende die staatliche Neuverschuldung wegen sinkender Steuereinnahmen und wachsender Krisenkosten. Angesichts dieser Fehlentwicklungen ist eine Abkehr von der einzelwirtschaftlich-angebotsorientierten Finanzpolitik zur gesamtwirtschaftlich-antizyklisch ausgerichteten Stärkung der Wachstumskräfte und damit zum Abbau der Arbeitslosigkeit dringend geboten: Dies bestätigt auch die Entwicklung in den USA. Entgegen der hierzulande von konservativen Kräften verkündeten Propaganda ist der starke Anstieg der Beschäftigung nämlich nicht primär durch die Förderung eines Niedriglohnsektors und Ungleichverteilung, sondern durch eine expansive Geld- und Finanzpolitik zustande gekommen. Sie hat gesamtwirtschaftliche Wachstumsspielräume geschaffen, deren Nutzung die Arbeitslosigkeit drastisch verminderte und das Haushaltsdefizit beseitigt hat. Hierauf weist ausdrücklich eine Erklärung von WirtschaftswissenschaftlerInnen aus den USA hin. Sie warnen davor, die Errungenschaften des deutschen Sozialmodells durch eine beschäftigungspolitisch unwirksame Politik der Lohnsenkung und des Sozialabbaus aufs Spiel zu setzen.
Diese gesamtwirtschaftlich und fiskalisch erfolglose "Konsolidierungspolitik" vertieft auch die Gerechtigkeitslücke. Denn es steigt nicht nur die Arbeitslosigkeit, sondern darüber hinaus zwingt das Angebotsdogma zu immer weiteren Kürzungen der sozialen Leistungen für die Opfer der Krise. Schließlich wird die soziale Schieflage durch die zu diesem Konzept gehörende Umverteilung der Steuerlast zur Pflege der Unternehmen verstärkt. Eine erfolgreiche Konsolidierung der Staatsfinanzen zusammen mit dem Ziel sozialer Gerechtigkeit ist einerseits nur durch eine aktive Wachstumspolitik zu erreichen, die auch die automatischen Stabilisatoren nutzt, d.h. in der Krise die Einschränkung der Sozialleistungen vermeidet. Andererseits ist dazu der Einsatz einer an der Leistungsfähigkeit ausgerichteten Steuerpolitik erforderlich.
Die Behauptung, durch die heute hohe Staatsverschuldung würden über die Zinsausgaben künftige Generationen belastet, also ein intergenerativer Verteilungskonflikt geschürt, hält einer wissenschaftlichen Überprüfung ebenfalls nicht stand. Der mit der "Erblast"-These beschworene neue Sachzwang dient lediglich der Rechtfertigung einer öffentlichen Budgetpolitik, die nicht den Mut aufbringt, auch gegen Widerstände durch die Unternehmen gesamtwirtschaftlich zu regulieren und mit einer gerechten Steuerpolitik solide Finanzen sicherzustellen. Die These von der Lastvererbung auf kommende Generationen trifft aus mehreren Gründen nicht zu: Die güterwirtschaftliche Ressourcenbeanspruchung durch den Staat ist nicht vererbbar. Sie wird durch die heutige Generation aufgebracht. Nachhaltige Wachstumspolitik - vor allem Investitionen in die ökologische Infrastruktur - beschert künftigen Generationen eine bessere Umwelt. Schließlich werden nicht nur Zinslasten, sondern auch Vermögenseinkünfte an die Gläubiger des Staats vererbt. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, mit der die gesamtwirtschaftlichen und ökologischen Vorteile schuldenfinanzierter Staatsausgaben ohne wachsende Zinslasten der öffentlichen Haushalte und ohne die ungerechten Umverteilungswirkungen genutzt werden können. Das wäre der Einsatz von zinslosen Notenbankkrediten, der derzeit von der Regierung aber völlig tabuisiert wird.
3.2 Sozialabbau als Hauptbereich der Haushaltskürzungen
Vom "Konsolidierungserfolg" des Sparpakets in Höhe von insgesamt 160 Mrd. DM bis zum Jahre 2003 entfällt der größte Teil auf den Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit (BMA, vgl. Tabelle). Um diesen Betrag wird die gesamtwirtschaftliche Nachfrage der privaten Haushalte zurückgehen. Hauptbetroffene sind RentnerInnen, Arbeitslose und SozialhilfeempfängerInnen. Dies wird das Vertrauen in die Tragfähigkeit des Sozialstaates weiter schwächen.
Beitrag des BMA-Haushalts zum "Zukunftsprogramm 2000" |
|||||||
- in Mio. DM - |
|||||||
|
|||||||
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
||||
Insgesamt |
12.600 |
17.200 |
17.700 |
20.500 |
|||
(1)Annäherung der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge für Alhi-BezieherInnen von 80 vH des Bemessungsentgelts an den Zahlbetrag der Alhi |
4.500 |
4.400 |
4.400 |
4.300 |
|||
(2)Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe Alhi) |
1.000 |
1.300 |
1.300 |
1.300 |
|||
(3)Einsparungen Strukturanpassungsmaßnahmen OfW) |
800 |
1.100 |
1.100 |
1.100 |
|||
(4)Senkung der Rentenanpassung 2000 und 2001 |
1.000 |
2.400 |
2.100 |
400 |
|||
(5)Folgewirkungen aus der geminderten Ren-tenanpassung 2000 und 2001 |
1.800 |
4.500 |
5.100 |
5.500 |
|||
(6)Absenkung des zusätzlichen Bundeszuschusses an die Rentenversicherung |
1.100 |
1.100 |
1.300 |
200 |
|||
(7)Globale Minderausgaben |
2.400 |
2.400 |
2.400 |
2.400 |
|||
(8)Konkretisierung im Rahmen der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung im Jahre 2003 |
0 |
0 |
0 |
5.300 |
Rentenpolitik im Dienste der Haushaltssanierung
In den Jahren 2000 und 2001 soll die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von der Entwicklung der Nettolöhne abgekoppelt und auf die Höhe der erwarteten Teuerungsrate, die die Bundesregierung mit 0,7 vH bzw. 1,6 vH veranschlagt, begrenzt werden. Dadurch ergeben sich im Bundeshaushalt über die nächsten vier Jahre Minderausgaben in Höhe von insgesamt rd. 22,5 Mrd. DM.
Käme es zu einer solchen Haushaltssanierung auf Kosten der Renten, so würde das Netto-Standardrentenniveaus (d.h. das Verhältnis zwischen durchschnittlicher Rentenhöhe und durchschnittlichen Nettoeinkommen bei 45 Versicherungsjahren) abrupt von derzeit etwa 70,1 vH auf 66,4 vH im Jahre 2002 sinken und sich mittel- bis langfristig bei 67 vH einpendeln. Die Wirkung der zweijährigen Maßnahme ist also nicht auf zwei Jahre begrenzt, sondern von Dauer. Eine solche dauerhafte Senkung des Rentenniveaus war von der Vorgängerregierung durch die Einführung eines sog. "demographischen Faktors" verfügt worden - und zentraler Kritikpunkt der SPD im Wahlkampf gewesen. Jetzt verfolgt die rot-grüne Bundesregierung die gleiche Richtung mit anderen Instrumenten in schnellerem Tempo. Denn die Pläne der Bundesregierung richten sich nicht nur auf eine Absenkung des Rentenniveaus. Es würde nicht nur das Verhältnis zwischen Rentenhöhe und Durchschnittseinkommen sinken, sondern die absolute Höhe der Rente (der sog. Aktuelle Rentenwert, AR) würde niedriger ausfallen als das bei der Blümschen Variante der Fall gewesen wäre. Der Grund dafür liegt darin, daß die Regierung die für die Rentenanpassung maßgebenden Nettoarbeitsentgelte senken will, indem sie eine obligatorische Pflichtvorsorge vorsieht, die allein von den ArbeitnehmerInnen zu finanzieren ist. Dieser Plan des Altersvorsorgepakets ist zwar nicht Bestandteil des Eichelschen Sparpaketes, wurde aber zeitgleich mit diesem vorgelegt. Der Beitrag für diese Pflichtversicherung soll zunächst 0,5 vH des Bruttolohns bzw. -gehalts betragen und bis 2007 auf 2,5 vH steigen. Um diesen Prozentsatz würden die Nettoeinkommen im Vergleich zur alten Rechtslage also niedriger ausfallen, und dieses niedrigere Nettoeinkommen wäre dann Grundlage für die Rentenberechnung. Unter diesen Bedingungen läge im Jahre 2030 das Rentenniveau mit 67,4 vH geringfügig höher als in der Blümschen Variante (66,1 vH), der absolute Rentenwert mit 107,29 aber um knapp zwei Punkte unter der von der früheren Bundesregierung angepeilten Marke (109,05).
Netto-Standardrentenniveau und aktueller Rentenwert (1) |
|||||
- Entwicklung 1999 - 2030 - |
|||||
Jahr |
Geltendes Recht |
Altersvorsorgepaket (2) |
|||
Rentenniveau |
Aktueller Rentenwert |
Rentenniveau |
Aktueller Rentenwert |
||
1999 |
70,1 |
48,29 |
70,1 |
48,29 |
|
2000 |
69,5 |
49,81 |
68,6 |
48,63 |
|
2005 |
68,2 |
56,25 |
66,7 |
54,58 |
|
2010 |
67,8 |
64,11 |
67,2 |
61,61 |
|
2020 |
66,4 |
83,30 |
67,0 |
81,26 |
|
2030 |
66,1 |
109,05 |
67,4 |
107,29 |
|
2,5 vH des Bruttoentgelts |
Alterssicherung vor dem Systemwechsel
Die erklärte Leitmaxime rot-grüner Rentenpolitik ist die Stabilisierung des Beitragssatzes bis zum Jahre 2020 auf Werten von unter 20 vH. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch ausschließlich um eine Umverteilung der Beitragsbelastungen zu Lasten der Beschäftigten. Denn die Kombination von Spar- und Vorsorgepaket führt dazu, daß die Unternehmen zwar erheblich niedriger, die ArbeitnehmerInnen aber erheblich stärker durch Beiträge belastet würden (vgl. Schaubild). Bei Fortschreibung des geltenden Systems käme es für das Jahr 2030 zu einem Beitragssatz zur Rentenversicherung in Höhe von 26 vH; bei paritätischer Finanzierung entfielen hiervon jeweils 13 vH auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Durch die Maßnahmen im Rahmen des Spar- und Rentenpakets soll der gesamte paritätisch finanzierte Beitragssatz auf 22,9 vH gesenkt werden, also auf knapp 11,5 vH für beide Seiten. Während es für die Unternehmen bei dieser Entlastung bliebe, müßten die ArbeitnehmerInner jedoch zusätzlich 2,5 vH für die obligatorische Privatversicherung aufbringen. Ihr Gesamtbeitrag stiege auf knapp 14 vH.
Die Bundesregierung begründet ihre Pläne auch damit, daß das Gesamtversorgungsniveau des Standardrentners aus umlage- plus kapitalgedeckter Altersversorgung (bei 4-prozentiger Nominalverzinsung der angesparten Beträge) auf rd. 69,5 vH im Jahre 2020 und 71,5 vH im Jahre 2030 steigen würde. Dies läßt sich allerdings auch ohne Bruch des Solidarsystems erreichen. Bei gleich hoher Belastung der ArbeitnehmerInnen, wie sie das Altersvorsorgepaket des BMA für das Jahr 2030 vorsieht (13,95 vH), aber paritätischer Finanzierung - Gesamtbeitragssatz 27,9 vH - ließe sich das in Aussicht gestellte Gesamtversorgungsniveau allemal und ohne verteilungspolitische Schieflagen auch innerhalb der solidarischen Rentenversicherung gewährleisten. Wie man es auch dreht und wendet: es handelt sich am Ende nicht um eine Konsolidierung der Alterssicherung, sondern um eine Umverteilung seiner Kosten zu Lasten der Beschäftigten und zugunsten der Unternehmen.
Arbeitslosigkeit - Erhöhung der kurz- und langfristigen Einkommensrisiken
Mit einem Volumen von mindestens 22,5 Mrd. DM (2000 - 2003) steht der Beitrag der Arbeitslosen zum "Konsolidierungserfolg" der rot-grünen Haushaltspolitik dem der RentnerInnen in nichts nach. So soll die zweijährige Abkoppelung der Renten von der Nettolohnentwicklung übertragen werden auf die Dynamisierung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld. Dies hätte, zusammen mit der seit 1996 geltenden "Herabbemessung" der Arbeitslosenhilfe um jährlich 3 vH (Blümsche Marktwert-Taxierung) für Langzeitarbeitslose reale Einkommenskürzungen im Umfang von ca. 2,3 vH bzw. 1,4 vH zur Folge. Und weil es in der Logik der angekündigten Sparpolitik liegt, soll auch die Anpassung der Sozialhilfe-Regelsätze in den Jahren 2000 und 2001 auf die Teuerungsrate begrenzt werden. Schließlich war die Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe in früheren Jahren mehrfach von der alten Bundesregierung versucht worden und jedes Mal an der rot-grünen Bundesratsmehrheit gescheitert – unter rot-grüner Führung soll sie nun exekutiert werden.
Nicht ohne bittere Ironie ist auch der Umstand, daß ausgerechnet diejenigen, die in der Vergangenheit vehement gefordert hatten, die Lücken in der Alterssicherung zu schließen, die durch unstete Erwerbsverläufe - allem voran Arbeitslosigkeit – aufgerissen werden, jetzt ihren ganz eigenen Beitrag dazu leisten, daß diese Lücken künftig noch größer ausfallen. Denn nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge für Langzeitarbeitslose statt nach 80 vH des Bemessungsentgelts in Zukunft nur noch nach der tatsächlichen gezahlten Arbeitslosenhilfe bemessen werden. Hierdurch will der Bund mehr als 17 Mrd. DM einsparen. Für die Langzeitarbeitslosen bedeutet dies allerdings eine weitere drastische Absenkung ihrer Altersvorsorgeleistung: für jedes Jahr, in dem sie arbeitslos sind, würde ein um 40 vH bis über 60 vH niedriger Wert als bei geltender Rechtslage in die Rentenberechnung eingehen.
Monatlicher Rentenverlust pro Jahr Arbeitslosenhilfebezug
- Vergleich mit geltendem Recht nach heutigen Werten (1) , alte Bundesländer -
Bemessungsentgelt in DM/Monat |
Steuerklasse I bzw. IV |
Steuerklasse III Ohne Kind |
Steuerklasse III mit Kind |
in DM |
|||
3.000 |
- 14,70 |
- 12,30 |
- 11,30 |
4.000 |
- 20,90 |
- 17,70 |
- 16,40 |
5.000 |
- 27,10 |
- 23,60 |
- 22,10 |
6.000 |
- 33,50 |
- 29,80 |
- 28,10 |
in vH |
|||
3.000 |
- 57,0 |
- 47,8 |
- 43,8 |
4.000 |
- 60,6 |
- 51,4 |
- 47,7 |
5.000 |
- 62,9 |
- 54,8 |
- 51,4 |
6.000 |
- 64,8 |
- 57,6 |
- 54,4 |
(1) Ohne Berücksichtigung der jährl. "Marktwert-Taxierung" (Herabbemessung) |
Die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik hat seit Mitte der 80er Jahre wiederholt eine steuerfinanzierte bedarfsorientierte soziale Mindestsicherung bei Arbeitslosigkeit, Invalidität und im Alter eingefordert. Eine solche Mindestsicherung ist zur unmittelbar wirksamen Schließung von Lücken in den sozialen Versicherungssystemen unabdingbar. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Altersvorsorgepakets einen solchen Schritt für die Rentenversicherung angekündigt; damit könnte insbesondere die verdeckte Altersarmut im Rentenbestand deutlich reduziert werden. Es wäre allerdings eine völlige Zielverkehrung, wenn die Einführung der sozialen Grundsicherung mißbraucht würde zur Rechtfertigung des weiteren Abbaus bislang beitragsgedeckter Leistungen, wie dies in den vergangenen Wochen vor allem seitens des BMA zu vernehmen war. Eine Grundsicherung, die bisher beitragsfinanzierte Leistungen ersetzt, mutiert auf Dauer unweigerlich zur Grundrente, die - statt einer Lebensstandardsicherung für viele - nur noch Sozialhilfeniveau für alle vor Augen hätte.
An dieser Stelle möchten wir noch einmal nachdrücklich auf unseren Appell aus dem Frühjahr hinweisen: "Außer am Abbau der Massenarbeitslosigkeit wird sich die neue Bundesregierung auch daran messen lassen müssen, wieweit in den kommenden Jahren die finanzielle Stabilisierung der Solidareinrichtungen und die Schließung der Sicherungslücken gelingt. Ohne klare Weichenstellung in Richtung einer mittelfristig beherzten Umverteilung von oben nach unten wird sich keines der beiden Ziele erreichen lassen." (MEMORANDUM ´99, S. 82)
Mit ihren Koalitionsvereinbarungen vor knapp einem Jahr hatte die rot-grüne Regierung steuerpolitische Reformschwerpunkte gesetzt: Die in den vorhergehenden Jahren betriebene Umverteilung der Steuerlast zugunsten der Unternehmen und zu Lasten der BezieherInnen von Masseneinkommen sollte zunächst teilweise wieder abgebaut werden. Die Berücksichtigung der ökonomischen Leistungsfähigkeit galt zugleich dem Ziel, durch die Erhöhung der Nettoeinkommen unterer und mittlerer EinkommensbezieherInnen die Massenkaufkraft zu stärken. Einen weiteren Schwerpunkt nachhaltiger Steuerpolitik bildete der Einstieg in die Ökosteuer.
Das bereits Anfang November 1998 eingebrachte und im März 1999 verabschiedete "Steuerentlastungsgesetz", welches in den drei Stufen 1999/2000/ 2002 realisiert werden sollte, senkt am Ende durchgängig den Tarifverlauf der Einkommensteuer. Während der Spitzensteuersatz erst ab der zweiten Stufe von 53 vH auf 51 vH und in der dritten Stufe nochmals auf 48,5 vH reduziert wird, ist der Eingangssteuersatz schon seit Anfang 1999 von 25,9 vH auf 23,9 vH gesenkt worden. In der zweiten Stufe erfolgt erneut eine Reduktion auf 22,9 vH und schließlich ab 2002 auf 19,9 vH. Der (steuerfreie) Grundfreibetrag wurde in der ersten Stufe auf 13.000/26.000 DM (Alleinstehend/Verheiratet) erhöht. In den beiden folgenden Stufen ist am Ende eine Anhebung auf 14.000/28.000 DM ab 2002 vorgesehen. Der Spitzensteuersatz für gewerbliche Einkünfte wurde ebenfalls für 1999 von 47 vH auf 45 vH gesenkt. Ab Januar 2000 ist eine erneute Reduktion auf 43 vH festgelegt worden. Auf der Basis der Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht ist die Erhöhung des Kindergelds für das erste und zweite Kind von 220 DM auf 250 DM bereits in Kraft getreten. Durch die mittlerweile vom "Steuerentlastungsgesetz" entkoppelte und bis Ende 1999 zu verabschiedende "Neuregelung des Familienleistungsausgleichs" ist eine weitere Erhöhung des Kindergelds um 20 DM auf 270 DM für das erste und zweite Kind sowie die Anhebung der Kinderfreibeträge im Zuge der durch das Bundesverfassungsgericht geforderten Gleichstellung mit Alleinerziehenden (Kinderbetreuungskosten und Haushaltsfreibetrag) um 3.024 DM auf 9.936 DM vorgesehen. Zu kritisieren ist, daß durch die Anhebung der Kinderfreibeträge auf knapp 10.000 DM deren sozial ungerechte Wirkung erhöht wird: Je höher der Grenzsteuersatz, um so stärker fallen die Entlastungseffekte aus. Damit fällt die Wertschätzung von Kindern einkommensstarker Familien durch das Steuersystem höher aus.
Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, hat die rot-grüne Regierung ihre Ankündigung im "Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002", den maximalen Steuervorteil aus dem Ehegattensplitting auf 8.000 DM zu beschränken, schließlich fallen gelassen. Dabei hieß es noch in der Begründung des Steuerentlastungsgesetzes: "Die Begrenzung des Splittingsvorteils im Rahmen der Steuerreform ist Bestandteil einer dringend notwendigen familienpolitischen Strukturreform zugunsten der Familien mit Kindern, innerhalb derer das Kindergeld deutlich erhöht wird." Die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik fordert die Aufhebung dieser sozialen Ungerechtigkeiten: An die Stelle der Erhöhung der Kinderfreibeträge sollte ein existenzsichernder Grundfreibetrag für Kinder in den Einkommensteuertarif eingebaut werden. Der maximale Steuervorteil durch das Ehegatten-Splitting ist vor seiner endgültigen Abschaffung in einem ersten Schritt auf 8.000 DM zu kürzen und damit dem Realsplitting für getrennt lebende Eheleute gleichzustellen.
Den Aufbruch in eine gerechtere, an der ökonomischen Leistungsfähigkeit ausgerichteten Steuerpolitik demonstrierte anfangs die rot-grüne Bundesregierung mit einem mutigen Katalog, Steuerprivilegien der Unternehmenswirtschaft und Einkommensstarker zur Gegenfinanzierung der durch die Tarifsenkungen ausfallenden Steuereinnahmen abzubauen. So wurden beispielsweise abgeschafft bzw. eingeschränkt: die Verrechnung von Verlusten aus Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen mit anderen Einkünften (Sicherung einer Mindestbesteuerung); Einschränkung der Teilwertabschreibung; Einführung eines Wertaufholungsgebots; Streichung der Gewährung des halben durchschnittlichen Steuersatzes für Veräußerungsgewinne; Verlängerung der Spekulationsfristen für Wertpapiere und Immobilien; Begrenzung des Verlustrücktrags auf ein Jahr und vom Volumen her auf 2 Mio. DM; Abzugsverbot von Schmiergeldern im In- und Ausland - aber auch Halbierung des Sparerfreibetrags bei Zinseinkünften. Maßnahmen zur Einschränkung der bisher üppigen Rückstellungsmöglichkeiten, die der Objektivierung der Gewinnermittlung dienen, haben zusammen mit dem Abzinsungsgebot erbitterte Proteste der vor allem betroffenen Atom- und Versicherungswirtschaft ausgelöst. Zur Rechtfertigung wurden abenteuerliche Belastungsrechnungen aufgetischt. Sie erwiesen sich bei einer späteren Überprüfung durch die betroffene Atom- und Versicherungswirtschaft selbst als viel zu hoch.
Der Widerstand der Großindustrie droht den Abschied von einer an der ökonomischen Leistungsfähigkeit ausgerichteten Steuerreform zu beschleunigen. Bei der Verabschiedung des "Steuerentlastungsgesetzes" zum 4.3.1999 sind allerdings zunächst nur einige wenige Maßnahmen zum Abbau von Steuervorteilen zurückgenommen worden. Der Bundeskanzler hat jedoch der Atom- und Versicherungswirtschaft zugesagt, Steuervorteile aus der Rücklagenbildung wieder in Kraft zu setzen, falls die Überprüfung nach einem Jahr ergibt, daß die Last zu hoch ausfallen sollte. Der derzeitige Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein "Steuerbereinigungsgesetz 1999" hält, bis auf einige Rücknahmen von Einschränkungen bei Steuervorteilen, am Katalog der Gegenfinanzierung der dreistufigen Reform fest. Die acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft bestehen jedoch auf der Streichung nahezu aller Beschränkungen früherer Steuervorteile. Die Gefahr ist groß, daß die Zustimmung zur rot-grünen Steuerpolitik durch die Unternehmensverbände über massive Zugeständnisse zugunsten neuer Steuervorteile erkauft werden wird. Darauf deutet auch die Absicht der Bundesregierung hin, eine radikale "Unternehmenssteuerreform" zu verwirklichen, wie sie die dafür eingesetzte Kommission mit ihren "Brühler Empfehlungen" vorgelegt hat. Für einbehaltene Gewinne soll - unabhängig von der Rechtsform - ein maximaler Steuersatz von 25 vH (einschließlich der derzeit geltenden durchschnittlichen Belastung mit der Gewerbeertragsteuer insgesamt 37 vH) gelten. Es gibt durchaus gesamtwirtschaftlich gute Gründe, die einbehaltenen Gewinne steuerlich zu präferieren. Die dadurch ausgelösten Steuerausfälle müssen jedoch vollständig über eine weitergehende Einschränkung unternehmerischer Steuervorteile gegenfinanziert werden. Da bisher eine Nettoentlastung für die Unternehmen von ca. 8 Mrd. DM vorgesehen ist, also der geplante weitere Abbau von Steuervergünstigungen (Reduzierung der Abschreibungssätze) nicht ausreicht, widerspricht diese Unternehmenssteuerreform dem Prinzip der Aufkommensneutralität. Die Aufkommensneutralität ist jedoch aus zwei Gründen einzuhalten: Erstens würden durch Nettoentlastungen für die Unternehmen neue Löcher in die öffentlichen Haushalte gerissen und da zweitens kein Bedarf an Senkung der Unternehmenssteuern besteht, kann mit einer beschäftigungsstärkenden Ausweitung der Sachinvestitionen nicht gerechnet werden. Schließlich ist auch die vorgesehene Halbierung der bisher vollständigen Anrechenbarkeit ausgeschütteter Gewinne (Dividenden) mit der Einkommensteuer ("Halbeinkünfteverfahren") verteilungspolitisch nicht akzeptabel. EinkommensbezieherInnen, deren durchschnittlicher Steuersatz bis zu 40 vH beträgt, würden gegenüber der bisherigen Besteuerungspraxis benachteiligt.
Die geplante Unternehmenssteuerreform, aber auch die erst einmal zum Test auf Akzeptanz aus dem Regierungsumfeld eingebrachten Vorschläge zu einer Einkommensteuer mit drei Steuersätzen, bei einem Spitzensteuersatz von lediglich 35 vH, bestärken die Gefahr eines grundsätzlichen Ausstiegs aus der gesamtwirtschaftlich verteilungsbezogen vernünftigen Steuerreform zugunsten einer angebotsorientierten Unternehmenspflege. Schließlich tabuisiert die rot-grüne Regierung geradezu die Ausschöpfung von Besteuerungsmöglichkeiten bei Einkommensstarken und Vermögenden. Der Verzicht auf die Wiedereinführung einer Vermögensteuer steht im krassen Widerspruch zu den steuerpolitischen Wahlaussagen.
Der andere Schwerpunkt der Steuerreform - der Einstieg in die Ökosteuer - war von Anfang an nur halbherzig und widersprüchlich geplant. Um nachhaltige Verhaltensänderungen zugunsten der Umwelt durchzusetzen, muß verbindlich ein Zeitpfad angegeben werden, an dessen Ende erheblich höhere ökologische Abgabensätze stehen müssen. In der ersten Stufe wurde ab April 1999 die Mineralölsteuer auf Kraftstoffe lediglich um 6 Pfg. pro Liter erhöht und eine Stromsteuer mit 2 Pfg. je Kilowattstunde eingeführt. Eine zweite Stufe ist geplant. In den Jahren 2000 - 2002 soll der Kraftstoff je Liter jeweils um 6 Pfg. und die Abgabe auf Strom jährlich um 0,5 Pfg. pro Kilowattstunde steigen. Auch in der zweiten Stufe wird das vergleichsweise energieintensive Produzierende Gewerbe nur mit einem Fünftel der normalerweise geltenden Steuersätze belastet. Die Anreize zu ökologisch rationalem Verhalten sind damit viel zu gering. Der größte Teil der Ökosteuer wird ohnehin durch die Unternehmen auf die privaten Haushalte überwälzt werden. Grundsätzlich sollen die Einnahmen aus der Ökosteuer aufkommensneutral zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge genutzt werden. Die erste Stufe dient der Rückführung um 0,8 Prozentpunkte auf 19,4 vH. Die Einnahmen der nächsten Stufe sollen die Senkung der Beiträge zur Rentenversicherung auf 18,5 vH finanzieren. Die aufkommensneutrale Verteuerung der Natur zur Senkung der Lohnnebenkosten, verbunden mit der Hoffnung, dadurch würden Arbeitsplätze geschaffen, ist aus drei Gründen zu kritisieren: (1) Nicht die Lohnnebenkosten, sondern unzureichende Absatzaussichten verursachen die Arbeitslosigkeit. Bei den meisten Unternehmen führt die Entlastung zu Mitnahmeeffekten ohne positive Beschäftigungswirkung. (2) Um den ökologischen Strukturwandel zu flankieren, muß ein Teil der Einnahmen für öffentliche Infrastrukturprojekte und einen Personalaufbau im öffentlichen Sektor genutzt werden. (3) Da BezieherInnen von sozialen Transfereinkommen und beispielsweise Studierende nicht von der Senkung der Lohnnebenkosten profitieren, werden gerade Einkommensschwache relativ stark belastet. Wird, wie sich derzeit abzeichnet, auf einen sozialen Ausgleich verzichtet, droht die Ökosteuer zur speziellen Verbrauchsteuer zu degenerieren, die einkommensschwache Privathaushalte besonders belastet.
4. Arbeit, Umwelt und Gerechtigkeit: Die Alternativen
Für eine neue Politik unter den Zielen Arbeit, Umwelt und Gerechtigkeit hat die rot-grüne Bundesregierung in der letzten Bundestagswahl erfolgreich geworben. Nach anfänglich ermutigenden Gesetzesinitiativen verabschiedet sich die Regierung vor allem unter dem Druck der Unternehmen sukzessive von den Zielen, die Massenarbeitslosigkeit abzubauen, die Umwelt nachhaltig zu stärken und die Gerechtigkeitslücke zu reduzieren. Mit Behauptungen wie z.B., daß die Staatsverschuldung eine schwere Erblast künftiger Generationen darstelle, wird der Kurswechsel zu rechtfertigen versucht. Nicht die Massenarbeitslosigkeit, sondern die Staatsschulden werden - im Widerspruch zu den Wahlaussagen - zum größten sozialen Skandal stilisiert. Diese Politik staatlichen Sparens ist nicht, wie immer behauptet, alternativlos.
Die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik unterbreitet seit Jahren Alternativen für eine beschäftigungsschaffende, sozial gerechte und ökologisch verträgliche Wirtschaftspolitik. Sie zeigen, daß es zum sich vollziehenden Kurswechsel der Bundesregierung zurück zur angebotsorientiert-neoliberalen Politik ein wirksames Alternativkonzept gibt. Dabei läßt sich an die ersten Maßnahmen der rot-grünen Bundesregierung für eine gerechtere Steuerpolitik, eine Re-Regulierung der Arbeitsmärkte, eine Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage sowie für den ökologischen Umbau anknüpfen. Unsere Alternativen zum ökologisch verträglichen Abbau der Massenarbeitslosigkeit konzentrieren sich auf die folgenden Schwerpunkte:
Dabei gilt: Eine gerechtere Einkommensverteilung mit den Instrumenten der Steuer- und Lohnpolitik sowie der Abbau der stark polarisierten Vermögensverteilung dient auch dem Ziel, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zugunsten des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung zu stärken. Eine erfolgreiche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist jedenfalls durch die geplante Einsparpolitik nicht zu erreichen. Um die finanziellen Spielräume für die öffentlichen Haushalte zurückzugewinnen, ist vielmehr erforderlich: gesamtwirtschaftliche Nachfragepolitik zur Stärkung des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung, die Hinnahme konjunkturbedingter staatlicher Defizite, die Auflage eines mittelfristigen Beschäftigungsprogramms sowie eine entschlossene Besteuerung nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit vor allem durch die Wiedereinführung einer Vermögensteuer für die privaten Haushalte.
Mit Blick auf die Bereiche Arbeit, Umwelt und Gerechtigkeit ergeben sich die Schwerpunkte der Alternativen gegen gesamtwirtschaftliche Schrumpfungspolitik und Sozialabbau:
Arbeit: Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage muß durch antizyklische Finanzpolitik und die Auflage eines mittelfristigen Beschäftigungsprogramms in den Feldern der ökologischen Infrastruktur gestärkt werden. Zur Herstellung "fairer Arbeitsverhältnisse" gehört aber auch eine Re-Regulierung der Beschäftigungsverhältnisse ohne bzw. mit minderwertigem sozialen Schutz. Die Reform der 630-Mark-Jobs ist ebenso wie die Eindämmung der Scheinselbständigkeit eine wichtige Maßnahme gegen die Ausweitung ungeschützter und schlecht bezahlter Beschäftigungsverhältnisse und die zunehmende Erosion der Sozialversicherungssysteme. Diese positiven Schritte zur sozialen Regulierung des Arbeitsmarktes dürfen nun jedoch nicht konterkariert werden durch die staatliche Subventionierung eines Niedriglohnsektors mit Hilfe von Kombilohnmodellen oder durch die Verschärfung des Arbeitszwanges für Beschäftigungslose. Das Bündnis für Arbeit darf kein Forum zur Durchsetzung langfristiger Lohnzugeständnisse seitens der Gewerkschaften werden. Vielmehr sollte das Bündnis für Arbeit für eine expansive Lohnpolitik zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage werben. Parallel müssen vermehrt Finanzmittel eingesetzt werden, um dauerhaft sozial abgesicherte Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor zu schaffen, die ökologische, soziale oder kulturelle Aufgaben wahrnehmen. Weiterhin ist eine Strategie stetiger Arbeitszeitverkürzung sowie konsequenten Überstundenabbaus notwendig, um die bestehende Ungleichverteilung der Arbeit abzumildern.
Umwelt: Die Besteuerung des Ressourcenverbrauchs muß weiterhin ausgedehnt werden. Das Ökosteuerkonzept der Bundesregierung weist Mängel auf. So sollten die Einnahmen aus der Energiebesteuerung u.a. zum ökologischen Umbau verwendet werden, etwa zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Auch ist der um vier Fünftel gegenüber der allgemeinen Belastung niedrigere Steuersatz für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ökologisch kontraproduktiv. Sozial schwächere Gruppen, die von der Senkung der Rentenbeiträge nicht profitieren, beispielsweise Arbeitslose oder RentnerInnen, werden dagegen überdurchschnittlich von der Erhöhung der Energiesteuern betroffen werden. Hier muß ein sozialer Ausgleich sichergestellt werden. Auch ordnungspolitisch - auf nationaler wie auf europäischer Ebene – ist die Bundesregierung in der Pflicht. Im Ausmaß der zurückgehenden Strompreise durch die Liberalisierung der Strommärkte sollte unter den ökologischen Zielen der Energieeinsparung und -substitution entsprechend der Abgabesatz für die Stromsteuer erhöht werden. Ein weiteres Feld des ökologischen Umbaus ist der schrittweise Ausstieg aus der Atomenergie. Sinnvoll ist die Integration des Atomausstieges in einen langfristigen Zeitplan, der darüber hinaus die allmähliche Umstellung auf alternative Energieträger bzw. zu realisierende Einsparvolumina festlegt. Innerhalb der Europäischen Union muß die antiökologische Blockadepolitik Deutschlands, wie sie etwa bei der Altauto-Verordnung zum Ausdruck gekommen ist, aufgegeben werden. Seit Jahren verschleppte Forderungen, beispielsweise die Abschaffung der Steuerfreiheit für Flugbenzin oder die Harmonisierung der Mineralölsteuern, müssen wieder offensiv aufgegriffen und mit Nachdruck vertreten werden.
Gerechtigkeit: Wichtigstes Instrument des Staates zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit bei der Verteilung von Einkommen und Vermögen ist die Steuerpolitik. Mit dem "Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002" ist ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung eingeleitet worden. Die Steuerlast nach dem Prinzip der ökonomischen Leistungsfähigkeit umzuverteilen, bleibt zentrale Aufgabe der neuen Politik. Bei der Familienbesteuerung sind zur Durchsetzung dieses Prinzips wichtige Korrekturen bzw. Ergänzungen vorzunehmen. Vor allem aber muß - so wie es der Prüfauftrag im Koalitionsvertrag vorsieht - die Vermögensteuer für private Haushalte wieder eingeführt werden. Vorrangig gilt es, die folgenden steuerpolitischen Alternativen durchzusetzen, um finanzielle Spielräume für Reformpolitik herzustellen:
Im Widerspruch zur Behauptung von der Alternativlosigkeit der Einsparpolitik durch die rot-grüne Bundesregierung steht die Tatsache: Allein durch die massive Einschränkung des Ehegatten-Splittings sowie die Einführung der Vermögensteuer für private Haushalte könnten weit mehr als 30 Mrd. DM jährlich an Zusatzeinnahmen für die öffentlichen Haushalte gewonnen werden. Auf das staatliche Schrumpfungsprogramm, das gesamtwirtschaftlich schädlich wirkt und die Gerechtigkeitslücke wieder ausweitet, könnte also verzichtet werden.
Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik, Postfach 33 04 47, 28334 Bremen
E-Mail: memorandum@t-online.de