letzte Änderung am 5. Nov. 2002 | |
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Bereits in der kommenden Woche will die Bundesregierung ein "Vorschaltgesetz" einbringen. Es hat deutliche Schlagseite. Zum einen sollen die Einnahmen um etwa 300 Mio. Euro angehoben werden. Zum anderen will man die Ausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) um 2800 Mio. Euro zusammenkürzen. Das Gesetz ist noch nicht "gemacht", es hagelt Proteste aus unterschiedlicher Richtung und Bundesministerin Ulla Schmidt zeigt bereits Wirkung.
Schauen wir dennoch genau hin:
Bislang liegt die Renten-Beitragsbemessungsgrenze bei 4500 Euro, die GKV-Beitragsbemessungsgrenze bei 75 % davon, also 3375 Euro durchschnittlichem Arbeitseinkommen im Monat. Für Einkommen oberhalb dieses Betrages brauchen Arbeitgeber und Beschäftigte sich nicht mehr an der Umlageversicherung beteiligen. Genau dort liegt auch die Versicherungspflichtgrenze, bei der die Flucht aus der GKV denen erlaubt ist, die von den Privaten mit Sonderangeboten gelockt werden.
Bereits Anfang Oktober hatte die frisch gesattelte Koalition die Anhebung der Renten-Beitragsbemessungsgrenze auf 5100 Euro beschlossen. Offenbar will die Regierung jetzt jedoch lediglich die Versicherungs-"flucht"-grenze auf 3825 Euro mitziehen, was weiterhin 75% der Renten-Beitragsbemessungsgrenze wäre. Diese Anpassung wird insbesondere überdurchschnittlich bezahlte Jüngere treffen.Angeblich hält diese Maßnahme 300 Mio. Euro in der GKV. Von einer längst fälligen Anhebung der GKV-Beitragsbemessungsgrenze jedoch ist bislang in Berlin nicht die Rede.
Ende 2001 hatt die Pharmaindustrie 400 Mio. Mark an den Bund überwiesen; im Gegenzug hatte Kanzler Schröder ihnen versprochen, bis Ende 2003 in Ruhe ihren höchst profitablen Geschäften nachgehen zu können. Jetzt sind 420 Mio. Euro durch gesetzlich verordnete Rabatte, Preisstopp und Generika-Höchstpreise angekündigt. 350 Mio Euro Apothekenrabatt und 600 Mio Rabatt des Pharmagroßhandels weisen beim Vorschaltgesetz ebenfalls in die richtige Richtung. Fraglich ist, was davon übrig bleibt, wenn die Lobbyisten diesmal aus dem Kanzleramt zurückkommen.
Bleiben noch die "Nullrunden" für Krankenkassen (250 Mio.) , Krankenhäuser (400 Mio.), Ärzte (220 Mio.) , Zahnärzte (100 Mio.), ein 10%iger Nachlass bei der Zahntechnik (200 Mio. Euro) und der Rückzug vom Sterbegeld (260 Mio. Euro). Gespannt verfolgen wir in den Medien, wie die Ministerin auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt wird: Das Einnahmedefizit der Krankenkassen läßt sich nicht verbieten. Und ob sich die Beschäftigten im Gesundheitssektor für ein Sonderopfer vorschalten lassen, wird sich erst im Dezember bei der ersten Warnstreikwelle im öffentlichen Dienst herausstellen.
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