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.....Die immer stärker werdende Arbeiterbewegung beunruhigt die feudalen (adeligen) und industriellen Herrschaftsschichten. In der Vereinigung der beiden Arbeiterparteien (SDAP und ADAV zur (damals noch revolutionären Anm. d. Verf.) Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Deutschlands) und der Gewerkschaften sehen sie eine Gefahr. Nachdem erste Ansätze zur "Eindämmung der Sozialdemokratischen Flut" gescheitert sind und ein Streikverbots-Gesetz durch den Widerstand der Nationalliberalen im Reichstag nicht durchgesetzt werden kann, verabschiedet am 19. Oktober 1878 die Mehrheit im Reichstag das "Gesetz gegen die gemeingefährliche Bestrebung der Sozialdemokratie" (Sozialistengesetz). Bismarck hatte zwei Attentate auf den Kaiser zum Anlaß genommen, einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Reichstag einzubringen. Nahezu alle linksorientierten Organisationen, Bildungseinrichtungen und Zeitungen werden verboten, Wohnungen von Sozialdemokraten und Gewerkschaftern durchsucht. Arbeiterfunktionäre werden verhaftet, entlassen oder aus Deutschland ausgewiesen.
Die Unterdrückungsmaßnahmen werden unterlaufen. Gewerkschaften und Sozialdemokratie beantworten das Verbot mit legalen und illegalen Kämpfen.....
....Bismarck versucht in der Verbotszeit, durch den Ausbau der Sozialpolitik die Arbeiterschaft von der Sozialdemokratischen Partei und den Gewerkschaften zu trennen. Er hat erkannt, daß die Unterprivilegierten an den Staat herangeführt werden müssen. Seine politisch strategischen Überlegungen spricht Bismarck am 26.11.1884 im Reichstag unmißverständlich aus: "Wenn es keine Sozialdemokraten gäbe und wenn nicht eine Menge Leute sich vor ihr fürchteten, würden die mäßigen Fortschritte, die wir überhaupt in der Sozialreform bisher gemacht haben, auch noch nicht existieren".
Eine starke Arbeiterbewegung also waren die Gründe für soziale Reformen. So werden 1878 mit einer Novelle zur Gewerbeordnung die Arbeitsbefreiung für werdende Mütter auf drei Wochen nach der Entbindung ausgedehnt, die Entlohnung durch Waren (Trucksystem) verboten und die Fabrikinspektion (Gewerbeaufsicht) zwingend gemacht. Am 17.11.1881 kündigte
Kaiser Wilhelm I. die Ausweitung der Sozialpolitik an. Tatsächlich werden 1883 die Krankenversicherung, 1884 die Unfallversicherung und 1889 die Alters und Invalidenversicherung eingeführt.
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