letzte Änderung am 16. Januar 2003

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Die neuen Sicherheitsgesetze führen zu Entlassungen! Wer kennt ähnliche Fälle?

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir suchen Information über ähnliche Falle von Repression, wie sie gegen den Münchner Kollegen verübt wird.

Neue Sicherheitsgesetze - Betriebsrat am Zutritt zu seinem Arbeitsplatz gehindert!

Einem Lagerarbeiter und aktivem Betriebsratmitglied am Münchner Flughafen wurde im Zuge der neuen Sicherheitsgesetze die Zutrittgenehmigung zu seinem Arbeitsplatz am Münchner Flughafen vom Luftfahrtamt Süd-Bayern entzogen. (die SZ berichtete am 7./8. Sept. 02 darüber)

In einem Eilverfahren wurde jedoch entschieden, dass die sicherheitsrelevanten Befürchtungen (Plakate kleben für eine linksorientierte Gruppe im Jahr 1983) nicht haltbar sind und damit dem Betriebsratsmitglied der Zutritt zu seinem Arbeitsplatz wieder gewährt werden muss. Die Lufthansa jedoch setzte sich über dieses Urteil hinweg, indem sie dem Betroffenen ein Hausverbot für die Lagerhalle, in der die Cargo-Firma arbeitet, erteilt hat. Gegen dieses Hausverbot klagte der Betriebsrat, da laut Betriebsverfassungsgesetz seine Firma (ein Cargo-Subunternehmen) ihm den Zutritt zu seinem Arbeitsplatz gegenüber Dritten (hier ein Lufthansaunternehmen) durchsetzen muss. Am 27. November erging das Urteil zu dieser Klage im Arbeitsgericht München: Die Klage des Betriebsrates wurde abgelehnt. Die Begründung: Man kann von der Firma nicht erwarten, dass sie dem Betroffenen das Recht auf Zutritt zu seinem Arbeitsplatz verschafft (per Klage), da diese Firma sonst ihren Auftrag von Lufthansa verlieren würde.

Die Rechtmäßigkeit des Hausverbotes wurde nicht behandelt. Mit ihrem Hausverbot setzt sich die Lufthansa nicht nur über ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichts hinweg (Sie fühlen sich nicht gebunden an das Urteil des Verwaltungsgerichts). Mit dem jetzigen Urteil wird auch selbstverständliches Recht ausgehölt, nämlich das Recht des Betriebsrates auf gesetzlichen Schutz. Indirekt wird so der Kündigungsschutz in Subunternehmen ausgehebelt, da sich die Arbeitgeber, wenn ihnen ein Arbeitnehmer oder gar ein Betriebsrat zu unbequem ist, nur ein (unbegründetes) Hausverbot einer übergeordneten Firma besorgen müssen und schon kann der Arbeitnehmer nicht mehr zu Arbeit, bekommt keine Bezahlung mehr, etc.

Insofern kann das Urteil durchaus als Präzedenzfall bezeichnet werden. Gegen diese Aushebelung ganz fundamentaler, auch gewerkschaftlicher, Rechte im Zuge der neuen Sicherheitsgesetze finden wir es wichtig, aktiv zu werden.

Wir suchen deshalb Informationen über ähnliche Fälle und Fragen auf diesem Weg, ob es noch weitere Personen gibt, die aufgrund sog. Sicherheitsbedenken am Zutritt zu ihrem Arbeitsplatz und evt. sogar an aktivem gewerkschaftlichem Engagement gehindert wurden/werden?
 

Infos bitte an: MGL-Info-owner@yahoogroups.de

mit solidarischen Grüßen
Hans-Peter Gase 

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