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Updated: 18.12.2012 15:51
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Öffentliche Videoüberwachung wird privatisiert

Von Thomas Brunst, SAFERCITY.DE (April 2004)

Längst haben bundesdeutsche DatenschützerInnen ihren Widerstand gegen Videoüberwachung aufgegeben. Die Gleichgültigkeit großer Teile der Bevölkerung (vorwiegend junger Leute) und das Argument, die Videoüberwachung diene ausschließlich der inneren Sicherheit hat hierzu maßgeblich beigetragen. Wie soll man auch ein Problembewusstsein bei Menschen erzeugen die die Fernsehshow "Big Brother" geil finden und sich sogar Peinlichkeiten aussetzen, um ins Fernsehen zu kommen?

Darüber hinaus ist der Begriff der "informationellen Selbstbestimmung" vielen BürgerInnenunbekannt. Und: Wenn der Staat diese "Sicherheitsmaßnahme" initiiert, kann sie doch gar nicht schlecht sein. Oder? Außerdem ^ so die Versprechungen ^ hat der Anständige ja nichts zu befürchten.

Nun gibt es erste Ansätze die öffentliche Videoüberwachung, vorwiegend ausökonomischen Gründen, zu privatisieren. Mit einem Pilotprojekt gab 1996 die Stadt Leipzig den Startschuß für die öffentliche Videoüberwachung in der Bundesrepublik. Während bis vor kurzer Zeit noch (objektive) Fallzahlen von Straftaten eine Rolle bei der Auswahl der überwachten Räume (z.B. sog. gefährliche Orte) spielten, sieht das nun anders aus: Das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung soll fortan darüber entscheiden wo Kameras wachen. Künftig bestimmen also verantwortliche PolitikerInnen zusammen mit VertreterInnen der Wirtschaft, wo sich die BürgerInnen unsicher fühlen (sollen), wie das Beispiel der "Channel-Überwachung" in Hamburg-Harburg zeigt.

Bei der Harburger "Channel-Überwachung", welche von der "Sicherheitskonferenz" beschlossen wurde, handelt es sich um ein sogenanntes public private partnership (ppp), das öffentlich finanziert wurde aber auf Dauer privat betrieben werden soll, so das Hamburger Abendblatt vom 09.12.03. Nicht nur die Tatsache, dass hier privates Sicherheitspersonal an den Kontrollmonitoren einer öffentlichen Videoüberwachung sitzt (dies wäre auf dem Höhepunkt der Diskussion über öffentl. Videoüberwachung undenkbar gewesen), sondern auch der Hinweis der Zeitung, dass es sich bei dem überwachten Raum (Fußgängertunnel) nicht um einen Ort mit erhöhter Kriminalitätsbelastung handelt, ist interessant. Fast beiläufig erfährt der Abendblatt-Leser, dass die Betreiber der "Channel-Überwachung" nach einer Möglichkeit suchen, um offiziell Bildmaterial aufzeichnen zu können - bislang hindert sie nämlich der Hamburger Datenschutzbeauftragte daran.

Nebenbei:

Seit 2002 beobachten auf dem Gelände der staatlichen Handelsschule Berliner Tor in Hamburg 14 Kameras in Innen- und Außenbereichen jeden der diese Schule betritt.

Das gewonnene Bildmaterial wird aufgezeichnet und ausgewertet, weil man sich dadurch erhofft auch drogenabhängigen Handydealern vor dem Eingang - auf die Schliche zu kommen (Hamburger Abendblatt, 03.02.04). Solche Überwachungsprojekte werden wohl wortwörtlich Schule machen, weil vor allem die Wirtschaft an einer Ausweitung interessiert ist. Nicht nur durch den Verkauf von Überwachungstechnik (und deren Montage), sondern auch durch Monitorpersonal und Wartungsdienstleistungen läßt sich dauerhaft an Videoüberwachung Geld verdienen.

Die Überwachungsindustrie (Sicherheitswirtschaft) macht kein Geheimnis daraus, dass sie in den nächsten Jahren verstärkt mit deröffentlichen Hand ins Geschäft kommen will und hier ^ wegen Einsparungen im Beamten- und Angestelltensektor - vermehrte Auftragsvergaben (Stichwort: "ppp") erwartet. Öffentliche Videoüberwachung, Objektschutz, die Überwachung des ruhenden und
des fließenden Verkehrs (dazu zählt auch die geplante elektr. Mauterfassung) sowie arbeitstechnische Datenauswertungen stehen ganz oben auf der Wunschliste der Wirtschaft. Sie möchte durch günstigere Personalkosten ein fester Bestandteil der öffentlichen Verwaltung werden.

Nicht der Datenschutz der BürgerInnen rückt hierbei den öffentlichen AuftraggeberInnen und ihren privaten AuftragnehmerInnen ins Bewusstsein; Auf Unternehmensbriefköpfen angepriesene Zertifizierungen (z.B. DIN EN ISO 9000 ff. u. DIN 77200) und Qualitätsmanagement-Systeme sowie nackte Zahlen erscheinen wichtiger. Stets betont die Sicherheitswirtschaft, dass der Datenschutz in
Deutschland ausreichend geregelt sei und weist damit gleichzeitig Forderungen nach Gesetzesverschärfungen in diesem Bereich zurück, weil diese sich für die Branche als hinderlich erweisen könnten. Von dokumentierten Fällen, in denen schlechtbezahltes Sicherheitspersonal (Stundenlöhne von weniger als 4 EUR sind keine Seltenheit) aufgezeichnetes Bildmaterial z.B. an Fernsehsender bzw. Produktionsfirmen verkaufte möchten die GeschäftspartnerInnen nichts hören.

Die sogenannten Gütesiegelunternehmen der Sicherheitswirtschaft drängen aus dem ruinösen privaten Markt hin zu öffentlichen, langfristig stabilen, Auftragsnahmen.

Hierzu rechnen sich die Wirtschaft bei Ländern und Kommunen attraktiv. Neben den bereits angesprochenen günstigerenPersonalkosten verspricht sie eine effektivere Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, was sich in Form von Mehreinnahmen für die öffentlichen Kassen positiv auswirken soll.

In Frankfurt a.M. war ein solcher "ppp"-Versuch missglückt. Die Stadtverwaltung der Mainmetropole hatte Branchenprimus Securitas (www.securitas-online.de) mit der Überwachung der ruhenden Verkehrs (Verteilung v. Strafzetteln) beauftragt. Aufgrund der schlampigen Arbeit der Securitas-Angestellten, wegen der hohen Anzahl von erfolgreichen Widersprüchen von Kfz-Haltern, überstiegen die Ausgaben für diese private Ordnungsdienstleistung die eingenommenen Buß-/ Verwarngelder bei weiten (Differenzsumme über 100.000 DM). Zudem wurde mangelnde Bürgerfreundlichkeit der Securitas-Angestellten beklagt. Nach einem Gutachten, welches die StadtFrankfurt a.M. in Auftrag gegeben hatte konnte der Vertrag mit Securitas nicht aufrechterhalten werden, so die Frankfurter Rundschau vom 30.09.99. Die BürgerInnen, die durch ihre Steuern für diese Kosten aufkommen müssen werden nicht gefragt, ob sie die ihnen verkaufte (private) Sicherheit und Ordnung überhaupt möchten. Wie schon beschrieben entscheiden dies andere Stellen über ihre Köpfe hinweg.

1999 kritisierte der Bund der Steuerzahler in Niedersachsen (www.steuerzahler-niedersachsen-bremen.de), dass es den BürgerInnen nicht zugemutet werden könne für öffentliche und zusätzlich noch für private Sicherheits-/ Ordnungsleistungen zur Kasse gebeten zu werden. Andere formulieren dies drastischer: Die BürgerInnen sollen für ihre Kontrolle bezahlen und dies soll gleichzeitig der Sicherheitswirtschaft als "Verwaltungshelfer" satte Gewinne bescheren.

Schon heute wird in Städten/ Gemeinden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch Private nach Leistungsvorgaben (siehe ÖPNV-Kontrollen in Berlin) organisiert.

Sächsische Polizei & privates Sicherheitsgewerbe: Gemeinsam gegen "Unordnung im öffentlichen Raum" und andere Formen "abweichenden Verhaltens"

Am 28.02.02 fand in Dresden eine gemeinsame Arbeitstagung von Polizei und Sicherheitswirtschaft statt. Unter dem Motto: "Polizei und privates Sicherheitsgewerbe ^ gemeinsam für die Sicherheit der Bürger" unterzeichneten der Polizeipräsident von Sachsen, Rainer Stock, und der Vorsitzende der Landesgruppe Sachsen des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) e.V. eine Grundsatzerklärung für den Freistaat.

In Kooperation wollen Polizei und Sicherheitsunternehmen künftig für Sicherheit und Ordnung sorgen. Die Kooperation wird als Erweiterung de "Aktionsbündnisses Sichere Sächsische Städte" angesehen. Die sächsische Grundsatzerklärung geht davon aus, dass in Zukunft private Sicherheitsdienste im öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Raum noch ausgedehnter eingesetzt werden können als bisher. Mit Hilfe der Privaten sollen im Freistaat aber schon jetzt die Straßenkriminalität, der Vandalismus und "Erscheinungen von Unordnung" bekämpft werden. Der sächsische Staatsminister des Inneren, Klaus Hardraht, sagte in seiner Rede hierzu, dass das Sicherheitsgewerbe zunächst bei einem Informationsaustausch mitarbeiten könne und durch einen verstärkten Einsatz bei der Bekämpfung der "Bagatellkriminalität" (Ladendiebstahl, "Schwarzfahren") die Polizei entlasten könne. Es sei aber auch an die Videoüberwachung zu denken, da bei einer Überwachung durch Private verfassungsrechtliche Bedenken, die bei einem staatlichen Einsatz bestünden, geringer seien, so der Minister. Einigkeit herrschte bei allen VeranstaltungsteilnehmerInnen darin, dass es darum gehe, alle Kräfte gegen Kriminalität zu bündeln, dabei sei "insbesondere gegen Straßenkriminalität und Unordnung im öffentlichen Raum verstärkt vorzugehen".

Der Direktor des Landeskriminalamtes (LKA) Mecklenburg-Vorpommern, Ingmar Weitemeier, forderte in seine Rede die verstärkte Einbindung privater Sicherheitsdienste in Fahndungsmaßnahmen. Für den "Einsatz von Videotechnik für die Sicherheit der Bürger" sprach sich der Leiter des Vertriebs Bosch-Telekom Sicherheitssysteme Berlin, Andreas Päßler, in seinem Redebeitrag aus. Das Abschlußwort dieser Veranstaltung sprach der Inspekteur der sächsischen Polizei, Helmut Spang. Spang nahm die von Päßler genannte Ausweitung der Videoüberwachung positiv auf und machte in seiner Rede deutlich, dass nun eine neue Phase in der Zusammenarbeit zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten eingeläutet werde (Der Sicherheitsdienst, DSD, 2/02 S.3, www.bdws.de).

In kaum einem anderen Bundesland macht der Lobbyverband BDWS bei der Durchsetzung seiner Interessen und Ziele so große Fortschritte, übt die Polizei so sehr den Schulterschluss mit den Privaten wie im Bundesland Sachsen.

Wo findet es noch statt, dass ein profitstrebender Wirtschaftvertreter auf einer Polizei-Veranstaltung so offen für den Einsatz von Videoüberwachung werben darf und der höchste uniformierte Polizist im Land diesem "Verkäufer" vor Freude gleich um den Hals fällt, ein Innenminister eines Bundeslandes für öffentliche Videoüberwachung durch Private eintritt und alle klatschen, wenn der Vorschlag kommt Sicherheitsfirmen künftig - Gewaltmonopol hin oder her - bei der Zurückdrängung von Unordnung im öffentlichen Raum einzusetzen? Der BDWS unterstützt diese Vorhaben, weil die Mitgliedsunternehmen vorrangige (Ansprech)Partner bei den beschriebenen Zielen sind.

BDWS-Hauptgeschäftsführer, Harald Olschok, hierzu: "Der Kampf gegen Kriminalität und andere Formen abweichenden VerhaltensŒ ist dabei nur ein Aufgabengebiet." (DSD 2/03 S.25, www.bdws.de) In puncto Videoüberwachung stehen bundesdeutschen DatenschützerInnen schwere Zeiten bevor. Die Anzahl von öffentlichen und privaten Videoüberwachungsanlagen erhöht sich kontinuierlich - die zunehmende Akzeptanz bzw. ein großes Desinteresse der Bevölkerung gegenüber dieserÜberwachungstechnik und die stetig voranschreitende, immer billiger werdende Technik sind Hauptgründe hierfür. In privaten Kontrollräumen laufen die Kamerabilder vieler KundInne aus unterschiedlichsten Regionen zusammen und werden in modernen Systemen auf Computer-Festplatten aufgezeichnet. Auch mittelständische Unternehmen wie ESU Sicherheits- & Dienstleistungsmanagement (www.esu.de) im hess. Eschwege können bereits solche "hight-tech"-Kontrollräume vorweisen, berichtete vor kurzem das Hessenfernsehen.

Von außen wird es künftig den Kamerasystemen nicht anzusehen sein, wenn hard- und softwaregestützte CCTV(closed circuit television)-Systeme zum Einsatz kommen die biometrische Gesichtserkennungen zum Ziel haben. An Kamerasystemen die selbständig "normabweichendes Verhalten" erkennen können wird derzeit geforscht. Bereits heute sind Kamerasysteme (z.B. auf Autobahnen) im Einsatz, die automatisch die Kfz-Kennzeichen mit behördlichen Datenbeständen abgleichen. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz (TLFD) hatte im Berichtszeitraum 2003 durch Pressemeldungen von einem Modellprojekt des Thüringischen Innenministeriums erfahren, bei dem mittels Kamerasystemen automatisch Kfz-Kennzeichen erfaßt und mit behördlichen Datenbeständen abgeglichen wurden. Eine Überprüfung dieses Modellprojekts durch den TLFD ergab schwerwiegende Verstöße gegen den Datenschutz, schreibt der TLFD in seinem aktuellen 5. Tätigkeitsbericht (www.datenschutz.thueringen.de/seite3.htm).

Man stelle sich einmal folgende Situation vor: Wegen besserer Unternehmensbedingungen (z.B. günstigerer Arbeitslöhne, geringere gesetzl. Auflagen) betreiben Sicherheitsunternehmen ihre Kontrollräume für Kamera- und Alarmaufschaltungen ihrer deutschen Kunden irgendwann im Ausland. Aufgrund der hohen Datenübertragungsraten in den Computernetzen, durch den Einsatz von Satellitentechnik, ist dies heute schon möglich. Auf Alarmeingänge bzw. bei ungewöhnlichen Beobachtungen im Monitor könnte das Kontrollpersonal sofort die Interventionskräfte oder die Polizei vor Ort durch internationalisierte ("Schlüssel")Codes informieren. Aufgrund der verfügbaren Technik macht es nämlich keinen Unterschied, ob das Alarmobjekt 30 km oder 3000 km vom Kontrollraum entfernt ist. Für den Datenschutz ist dies aber von entscheidender Bedeutung. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere bundesdeutsche Datenschutzbestimmungen finden nämlich im Ausland keine Anwendung! Der "arbeitsteilige Sicherheitsverbund" zwischen privaten und staatlichen Ordnungshütern, welcher auf Unterstützung und Information basiert, existiert auf kommunaler Ebene bereits - der Neutralitätsgrundsatz ist zu Gunsten des Sicherheitsgewerbes längst aufgegeben worden. Diese enge Zusammenarbeit möchten die PartnerInnen weiter vertiefen.

Das staatliche Gewaltmonopol bzw. der Artikel 33 (4) Grundgesetz alleine werden diese Entwicklung nicht aufhalten können, weil verschiedene (ökonomische) Faktoren wie beispielsweise Sparzwänge und Gewinnstreben sowie das subjektive Sicherheits-/ Bedrohungsgefühl in der Bevölkerung und Ordnungsbedürfnisse hierbei für Eigendynamik sorgen und längst einen Verschmelzungsprozeß zwischen staatlichen Stellen und privaten DienstleisterInnen in Gang gesetzt haben. Diese Entwicklung ist zumindest seitens der Wirtschaft gewünscht (siehe Kötter-Sicherheitsbeirat, www.koetter.de/de/sicherheitsbeirat/main.html), weil sie den Unternehmen nurVorteile bringt. Die Menschen in Deutschland können sich nicht auf eine ausreichende Kontrolle der Sicherheitsunternehmen bzw. des Personals durch öffentliche Stellen verlassen wie verschiedene Beispiele zeigen. Nach fast fünf Jahren (Start 1999) offiziell existierenden Kooperationen zwischen den Sicherheitsbehörden und den Privaten sehen sich KritikerInnen bestätigt. Die Kooperationsstrukturen sind undurchsichtig und die KooperationspartnerInnen möchten sich einer (datenschutzrechtlichen) Kontrolle am liebsten entziehen wie Anfragen an den hess. Datenschutzbeauftragten und das Polizeipräsidium Frankfurt a.M. (www.polizei.hessen.de) Ende 2003 ergaben. Die Polizei in Frankfurt a.M. kam ihrer Zusage, den Datenschutz (Weitergabe personenbezogener Daten) innerhalb der Kooperation mit den Sicherheitsunternehmen besser zu regeln, einfach nicht nach. Über eineinhalb Jahre waren vom Zeitpunkt der Ankündigung bereits vergangen, ohne dass etwas geschah. Damit ist eine bestimmte Signalwirkung verbunden: Die Kooperationsinteressen - und damit auch die der privaten "Juniorpartner" - stehen über den Grundrechten (z.B.: "Recht auf Informationelle Selbstbestimmung") der BürgerInnen.

Wie wenig Wert dabei von Seiten der Sicherheitsunternehmen auf Datenschutz gelegt wird, zeigen mehrere bekannt gewordene Verfehlungen (z.B. in Augsburg, Hamburg und Kassel) und die Tatsache, dass vor allem die Wirtschaft nicht den Dialog mit den Datenschutzbeauftragten sucht. In der Regel werden die Datenschutzbeauftragten, vor dem Abschluss von Kooperationsabkommen zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten, nicht darüber informiert, geschweige denn hierzu um Rat gefragt, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Datenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern (www.datenschutz.mvnet.de), Dr. Werner Kessel, beklagte sich öffentlich darüber, dass er von Kooperationsplänen zwischen dem Innenministerium des Ostseebundeslandes und Sicherheitsunternehmen aus der Zeitung erfahren musste. Dies sei "bedenklich", so Kessel damals (Nordkurier, Schwerin, 30.11.99). "old-boy-networks", "moonlighting" und die Berliner Pläne, private Sicherheitsdienste in die Polizeiverwaltungen einzubinden (Empfehlungen d. sog. Scholz-Kommission, "Staatsaufgabenkritik" d. Landes Berlin) machen das Problem nicht einfacher. Der gesunde Menschenverstand verbietet es daher, dass private Sicherheitsdienste als Partner oder sogar im Auftrag von Behörden den öffentlichen Raum nach marktwirtschaftlichen Kriterien "Sicherheitsverwalten". Die Wahrnehmung von Ordnungsaufgaben durch Private im öffentlichen Raum darf es daher nicht geben!

Eine öffentliche Videoüberwachung durch Private ist in Großbritannien längst Realität.

Dort redet von Datenschutz fast niemand mehr. Sollten in Deutschland private Sicherheitsdienste öffentliche Sicherheits- und Ordnungsaufgaben übernehmen kann es keinen effektiven Datenschutz mehr geben, weil sich diesbezügliche Kontrollen in Unternehmen schwerer gestalten als in Behörden. Von den Datenschutzbeauftragten die für die Einhaltung des Datenschutzes im privaten Bereich zuständig sind dürfen nur angemeldete Kontrollen in den Unternehmen vorgenommen werden. Zudem stehen ihnen (noch) weniger Befugnisse zur Verfügung als den für den öffentlichen Bereich zuständigen KollegInnen. Bundesinnenminister Otto Schily sagt: "Sicherheit ist Freiheit". Der Sächsische Innenminister, Klaus Hardraht nimmt durch seine Pläne, die öffentliche Videoüberwachung zu privatisieren, die Beeinträchtigung des Grundrechts auf "informationelle Selbstbestimmung" in Kauf. Die Privatisierung von öffentlicher Sicherheit wird weder Freiheit noch Sicherheit bringen. Die Freiheit muss Priorität haben. Deshalb darf der Slogan nur heißen: Freiheit ist Sicherheit!


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