Eckpunkte des Tarifergebnisses
Metall- und Elektroindustrie für Baden-Württemberg

 

1. Erhöhung der Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen

Ab 1. März 2000 werden die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 3 % erhöht. Die Monate März und April werden durch einen Pauschalbetrag in Höhe von 330,-- DM abgegolten.

Ab dem 1. Mai 2001 werden die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um weitere 2,1 % erhöht.

Die Laufzeit des Tarifvertrages geht bis zum 28.02.2002 (24 Monate).

Die Auszubildenden erhalten in Baden-Württemberg durch die Anbindung der Ausbildungsvergütung auch im zweiten Jahr eine Erhöhung entsprechend der Löhne und Gehälter.

 

2. Regelungen zur Lebensarbeitszeitverkürzung

Die Tarifbestimmungen zur Altersteilzeit werden bis zum 30.4.2003 verlängert. Es erfolgt eine Anpassung an die Gesetzeslage und eine Vereinfachung der Regelungen.

Die Tarifbestimmungen zur Beschäftigungsbrücke, mit den Inhalt des früheren Ausscheidens aus dem Arbeitsleben, sind erstmals zum 30.04.2003 kündbar.

Für Baden-Württemberg wurde vereinbart, dass die beiden Regelungen des Tarifvertrages Altersteilzeit und des neuen Tarifvertrages Beschäftigungsbrücke bis zum 30.05.2000 aus Gründen der Praktikabilität in den Betrieben vereinfacht und vereinheitlicht werden.

3. Beschäftigungssicherungstarifvertrag und Übernahme der Auszubildenden

Der Beschäftigungssicherungstarifvertrag wird bis zum 30.04.2003 verlängert.

Die Auszubildenden werden ab dem 1, Januar 2001 für mindestens 12 Monate übernommen (NRW 1. Mai 2001).

4. Vermögenswirksame Leistungen/Umwandlung

Der Tarifvertrag über die vermögenswirksamen Leistungen wird mit Wirkung zum 01.01.2000 für weitere 5 Jahre wieder in Kraft gesetzt.

Die Tarifvertragsparteien vereinbaren, bis zum 30.06,2000 Verhandlungen über einen Tarifvertrag zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen (vermögenswirksame Leistungen, Sonderzahlung) zur zusätzlichen Altersversorgung zu beginnen.

5. Manteltarifvertrag

Die Bestimmungen zur Arbeitszeit im § 7 MTV bzw. § 5 MTV Auszubildende sind erstmals zum 30.04.2003 kündbar.

Die Tarifvertragsparteien verhandeln in den nächsten 24 Monaten über die neue Ausgestaltung der Themen:

Erklärung der Tarifvertragsparteien

Die Tarifvertragsparteien für die Metall- und Elektroindustrie für die Tarifgebiete Nordwürttemberg/Nordbaden, Südwürtternberg-Hohenzollern und Südbaden erklären:

  1. Die Ergebnisse über die Eckpunkte der Tarifrunde 2000 zwischen Metall NRW und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen werden übernommen und an die spezifischen Verhältnisse der Tarifsituation in Baden-Württemberg angepasst.

  2. Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 1. März 2000 um 3% und ab 1. Mai 2001 um weitere 2, 1 % nach Maßgabe der ungekündigten Tarifverträge Ausbildungsvergütung vorn 18. Februar 1999 erhöht.

  3. Die Beschäftigungssicherungstarifverträge für die o.g. Tarifgebiete werden bis zum 30. April 2003 verlängert. Ab dem 1. Januar 2001 werden die Auszubildenden für mindestens 12 Monate übernommen. (Nordwürttemberg/Nordbaden Ziff, 2, Südwest Ziff. 3 TV BeschSich.)

  4. Die Bestimmungen zur Arbeitszeit in den Manteltarifverträgen (§7) und den Manteltarifverträgen Auszubildende werden verlängert und sind erstmals kündbar zum 30.04.2003.

    Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, innerhalb der nächsten 24 Monate über die inhaltlich neue Ausgestaltung der nachfolgenden Themen zu verhandeln:

  5. Die Tarifvertragsparteien vereinbaren bis zum 30.06.2000 Verhandlungen über einen Tarifvertrag zur Durchführung der Umwandlung von Entgeltbestandteilen(vermögenswirksamen Leistungen, Sonderzahlung) aufzunehmen.

  6. Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des bestehenden Tarifvertrages Altersteilzeit und des neuen Tarifvertrags Beschäftigungsbrücke erarbeit eine Technische Kommission Lösungsvorschläge bis zum 30.05. 2000.

  7. Der Auszahlungszeitpunkt für den Erhöhungsbetrag für die Monate März und April kann aus abrechnungstechnischen Gründen auf den Mai 2000 verschoben worden.

  8. Erklärungsfrist: Die Erklärungsfrist endet am Mittwoch, dem 26. April 2000. Stillschweigen gilt als Zustimmung.

Ludwigsburg, den 5. April 2000

Für die Verhandlungsgemeinschaft VMI/SWM
(Dr. Fritsche)

Für die IG Metall Baden-Württemberg
(Huber)