Bündnis für Pensionsfonds und langjährige Tarifverträge

Von Andreas Bachmann

 

Nachdem die Bündnisrunde beim Kanzler kurz vor Heiligabend noch abgesagt wurde, weil bis dahin für die IG Metall-Forderung der "Rente mit 60 per Tarifvertrag" keine Verständigungsformel in Sicht war, sieht die Welt nach dem 9. Januar 2000 anders aus. Auch wenn Arbeitgeber und vor allem die IG Metall nach der Kanzlerrunde unterschiedliche Lesarten und Interpretationen des gefundenen "Kompromisses" zum Besten geben, ist die Sache eindeutig – und die Vorarbeit des Kanzlers damit erfolgreich gewesen. Zum einen ist das Niveau der tarifpolitischen Disziplinierung der Gewerkschaften noch einmal erhöht worden. Zum anderen sind auf dem sozialpolitischen Terrain der Alterssicherung weitere Stolpersteine für eine solidarische, kollektive Rentenversicherung gelegt worden. Die Risiken der jüngeren IG Metall-Strategie, bei der Gestaltung der Altersicherung auf Branchenmodelle für wenige – und nicht auf Optionen für viele – zu setzen, haben sich bewahrheitet.

Wörtlich heißt es in der Vereinbarung: "Die am Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit Beteiligten empfehlen (...) eine beschäftigungsorientierte und längerfristige Tarifpolitik. Dabei wird der sich am Produktivitätszuwachs1 orientierende, zur Verfügung stehende Verteilungsspielraum vorrangig für beschäftigungswirksame Vereinbarungen genutzt. Die jeweils zuständigen Tarifparteien werden im Rahmen ihrer Verantwortung notwendige branchenbezogene Differenzierungen vereinbaren. In dem Zusammenhang werden Wege gefunden, ein beschäftigungswirksames Ausscheiden langjährig Versicherter aus dem Erwerbsleben zu zumutbaren Bedingungen für die Betroffenen zu ermöglichen, ohne dass zusätzliche Belastungen für die Sozialversicherung entstehen. Die Tarifpartner werden differenzierte betriebs- und branchenbezogene Regelungen anstreben. Das schließt vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben ebenso ein wie eine verstärkte Nutzung der Altersteilzeit." (Hervorheb. des Autors) Die Bundesregierung stellt dabei unmissverständlich klar, dass von ihr keine all-gemeinen – für alle Versicherten geltenden – Verbesserungen der rentenrechtlichen Rahmenbedingungen für den Vorruhestand zu erwarten sind. Das liest sich in der Bündnisvereinbarung so: "Die Einzelheiten dazu müssen und werden in Tarifverhandlungen zu klären sein. Die Bundesregierung wird ihrerseits rechtzeitig die zusätzlichen gesetzlichen, zeitlich befristeten Voraussetzungen zur Umsetzung solcher Vereinbarungen schaffen." (Hervorh. des Autors)

Mit anderen Worten: Eine sozialrechtliche und sozialpolitische Gestaltung des Vorruhestands gibt es nur für jene Beschäftigten, die mit 35 Versicherungsjahren zu den langjährig Versicherten gehören und für die ensprechende Branchentarifverträge durchgesetzt werden können. Bislang setzte man in der gewerkschaftlichen Debatte auf eine andere Dynamik: Sektorale sozialpolitische Erfolge in der Betriebs- und Tarifpolitik sollten über das Sozialrecht für alle Lohnabhängigen (oder alle Sozialversicherten) verallgemeinert werden. So steht die künftige Entwicklung des Rentenrechts unter zwei Vorzeichen: dem generellen Trend zur Teilprivatisierung der Alterssicherung sowie der rentenrechtlichen Flankierung von betriebs- und branchenkorporatistischen Sonderlösungen für die überwiegend männlichen Beschäftigten in den Großbetrieben der (Metall-)Industrie.

Die tarif- und verteilungspolitische Dimension der aktuellen Bündnisvereinbarung setzt m.E. keine grundsätzlich neue Qualität in der Tarifpolitik von DGB-Gewerkschaften und DAG. Die Gewerkschaften haben schon in der Vergangenheit eine Vielzahl von Öffnungsklauseln sowie weitreichende Möglichkeiten betrieblicher Differenzierung und allgemeine Rücksichten auf die Wettbewerbssituation der nationalen Exportwirtschaft tarifiert. Interessant könnte in diesem Zusammenhang aber zumindest für die Zukunft eine neue "Lohnformel" bei Tarifrunden sein. Bislang wurde in der vorherrschenden gewerkschaftlichen Argumentation der "Verteilungsspielraum" immer als Addition von Produktivitätsfortschritt und Inflationsrate definiert. Die Preissteigerungsrate als Parameter ist in dem Bündnispapier verschollen, taucht jedoch bei Zwickel in der jüngsten 5,5-Prozent-Forderung noch auf. Feinsinnig wurde vom Vorsitzenden dabei auf die normale übliche Differenz zwischen "Forderung" und "Abschluss" verwiesen.2

Anscheinend will der IGM-Vorstand gegenüber der eigenen Organisation aus legitimatorischen Gründen auf das alte Forderungsmuster nicht ganz verzichten. Allerdings wird diesem Muster durch die gewählte Taktik und die Präsenz im Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit immer mehr die realpolitische Grundlage entzogen.

Dramatischer für die Konstruktion und Legitimation gewerkschaftlicher Tarifpolitik – vor allem für die KollegInnen, die geneigt waren, die Formel vom "Ende der Bescheidenheit" aus dem IG Metall-Hochhaus für bare Münze zu nehmen – ist das Päckchen, das der IG Metall-Vorsitzende nach Weihnachten für die Medien geschnürt hatte. Zwickel hatte für eine breiter angelegte "Tarifrente mit 60" den Metallarbeitgebern für fünf Jahre Stillstand in der allgemeinen Arbeitszeitverkürzung und längerfristige Festlegungen auf der Einkommensseite für bis zu drei Jahre angeboten. Diese Initiative und die Bündnisvereinbarung vom 9. Januar 2000 haben die Bedürfnisse nach allgemeiner Arbeitszeitverkürzung weiter an den Rand gewerkschaftlicher Tagespolitik gedrängt und die Kulisse der verteilungspolitischen Debatte weiter nach rechts verschoben. Der Schaden ist somit weniger in Lohnprozenten als kulturell-atmosphärisch zu messen.

Im Folgenden soll nun die sozialpolitische Seite der "Rente mit 60" nach dem Muster Zwickel oder dem Modell Riester und der durch das Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit verursachte rentenpolitische Flurschaden untersucht werden.

 

Nicht alles anders, aber vieles schneller

Die Alterssicherung wird neben dem Bereich der Sozialhilfe und der Arbeitsmarktpolitik zum zentralen Terrain des neoliberalen Umbaus des Sozialstaats.

Alle Vorschläge zur Alterssicherung aus dem Lager der Regierungsparteien (neue Anpassungsformel, Zwangssparen, Tariffonds) und die meisten Vorschläge aus dem gewerkschaftlichen Bereich (Tariffonds) haben eine nachhaltige (absolute) Senkung des Niveaus der sozialen Rentenversicherung zur Folge. So wurde zwar der rentensenkende "demographische Faktor" aus der Ära Blüm/Kohl über die Korrekturgesetzgebung, d.h. befristet, von der Regierungskoalition stillgelegt und damit eines der wenigen handfesten Wahlversprechen auch realisiert. Die (wiederum befristete) Deckelung der Rentendynamisierung auf das Inflationsniveau führt jedoch zu einem Absenken des durchschnittlichen Rentenniveaus3 der Schröder/Riester-Rente auf 67,70 Prozent im Jahre 2001, das durch den demographischen Faktor der konservativen Regierung erst im Jahre 2009/2010 erreicht worden wäre. Der grüne Koalitionspartner setzt im Übrigen auf noch größere Eingriffe in das Rentenniveau.

 

Rente als Karikatur einer Grundsicherung

Da faktisch ein "Abstandsgebot" von Versicherungsleistungen aus der kollektiven Alterssicherung zur Sozialhilfe besteht, ist ein zusätzlicher Druck auf das Sozialhilfeniveau vorprogrammiert. Die andere mögliche Folge eines abgesenkten absoluten Rentenniveaus (Trend zur "Basisrente") wäre eine schwere Legitimationskrise der beitrags- und umlage-finanzierten gesetzlichen Rentenversicherung und die Flucht in sozial spaltende, private und kapitalgedeckte Modelle. Dies liegt nahe, wenn sich die "Durchschnittsrente" in Richtung Sozialhilfeniveau bewegen oder die Sozialversicherungsrente auf ein Grund- oder Basisrentenniveau beschränken würde.

 

Tariffonds als Schraubstock

Neben der befristeten Entkopplung der Rentendynamisierungen von der Nettolohnentwicklung führen das vom Arbeitsminister ins Gespräch gebrachte "Zwangssparen" und die zusätzliche Belastung der ArbeitnehmerInneneinkommen durch alle Varianten von Tariffonds4 zur Senkung der (dann wieder nettolohnbezogenen) Rentenanpassungen in der Zukunft. Da die Rentenanpassung weiterhin grundsätzlich an der Nettolohnentwicklung ausgerichtet werden soll, können durch faktische Veränderungen (z.B. Tariffonds), aber auch mittels veränderter statistischer Betrachtungen der Nettoeinkommen der abhängig Beschäftigten (z.B. Anrechnung schon vorhandener privater Vorsorge im Rahmen des künftigen "Zwangsparens") die Renteneinkommen auch reduziert werden, ohne dass sich das symbolbeladene "Rentenniveau", das die Relation der Renten- zu den Erwerbseinkommen beschreibt, größer verändern muss.5

Profiteure dieser Strukturreformen – die unter dem Dogma der Beitragssatzstabilität ("Lohnnebenkosten runter") stehen – sind die Arbeitgeber, die sich sukzessive aus der paritätisch finanzierten Alterssicherung zurückziehen können. Freuen können sich auch die rot-grünen Austeritätspolitiker, weil die Bundeszuschüsse an die soziale Rentenversicherung an die (Höhe der) Beitragssätze gekoppelt sind.

 

Vertreter für Lebensversicherungen und Investmentfonds

Die von den Gewerkschaften in die rentenpolitische Diskussion eingebrachten (vorerst auf fünf Jahre befristeten) Tariffonds sind trojanische Pferde für einen Systemwechsel in der Alterssicherung. "Systemwechsel" steht hier für die Abkehr von der solidarischen Rentenversicherung per Umlage hin zur kapitalgedeckten Alterssicherung mit all jenen Problemen wie Investitionsrisiken, shareholder-value-Kultur und der fehlenden Möglichkeit sozialer Umverteilung in der Alterssicherung. Die schon bestehenden Ungerechtigkeiten im Alterssicherungssystem der BRD – Diskriminierung von weiblichen Erwerbsbiographien, Ungleichheit im und durch das nicht flächendeckende Betriebsrentensystem – würden eskalieren.

Von gewerkschaftlicher Seite wird die neue "4. Säule der Alterssicherung"6 – der Tariffonds – mit dem Finanzierungsbedarf für den Ausgleich der Rentenabschläge bei einer vorgezogenen Altersrente ("volle Rente mit 60") begründet.

Hier tut sich ein Abgrund an sozialpolitischer Absurdität auf. Würde die rot-grüne Koalition die rentenrechtlichen Verschlechterungen (schrittweise Erhöhung der Altersgrenzen), die teilweise von den Gewerkschaften bereits im 96er Bündnis für Arbeit mitgetragen wurden, rückgängig machen, stellte sich das Problem der finanziellen Zumutbarkeit bei vorgezogener Alterssrente (Abschläge von bis zu 18 Prozent) in weniger scharfen Form. Eine rentenversicherungsinterne Strategie der "Vorruhestandspolitik" könnte mit einer moderaten Erhöhung der Beitragssätze sowie systembedingt höheren Bundeszuschüssen und echter paritätischer Finanzierung durch die Arbeitgeber finanziert werden. Ein rentenversicherungsinternes Lösungsmodell wäre universaler und egalitärer als externe tarifliche Lösungen. Alle Frauen und Männer der entsprechenden Jahrgänge, unabhängig von Branche und Betriebstyp, und auch Arbeitslose könnten ohne unzumutbare Abschläge eine "vorgezogene" Altersrente beziehen.

 

Früher mal: "Werktage werden besser"

Bedauerlich ist, dass das legitime Bedürfnis vieler ausgelaugter und erschöpfter Beschäftigter, vorzeitig in Rente zu gehen, in der Argumentation der IGM arbeitsmarktpolitisch verbrämt wird. Gerade die IGM müsste es besser wissen: Nennenswerte beschäftigungspolitische Effekte lassen sich nur über allgemeine Arbeitszeitverkürzung und drastische Begrenzung der Mehrarbeit erreichen. Die Bedürfnisse vieler älterer Beschäftigter nach einem vorzeitigen Ausstieg müssen durch allgemeine rentenrechtliche Reformen befriedigt werden und sind ein Indiz für einen tarif- und betriebspolitischen Nachholbedarf hinsichtlich der Humanisierung der Arbeitsbedingungen für alle.

Statt diese Bedürfnisse und Notwendigkeiten aufzugreifen, scheint die IGM zu einem tarif- und sozialpolitischen Abenteuer mit unkalkulierbaren Folgen für das soziale Alters-sicherungssystem bereit zu sein. Nach dem Tenor der aktuellen Vereinbarung wird es den Tariffonds zur Finanzierung der Rentenabschläge bei vorgezogener Altersrente wohl nicht als Blaupause für alle MetallerInnen geben. Stattdessen droht eine sozialpolitisch nicht minder verheerende Atomisierung: Im Bereich der (einzel-)betrieblichen Altersversorgung hatten die Arbeitgeber bereits im Vorfeld Verhandlungsbereitschaft signalisiert – und hier sind schon heute kapitalgedeckte Rückdeckungsmodelle im Einsatz. Diese Form der betrieblichen Altersversorgung mit nennenswerter Zusatzleistung spielt sich jedoch vor allem auf dem Terrain der Großbetriebe ab, so dass über diesen Weg keine Lösungen ‘für die Fläche’ zu finden sein werden. Wahrscheinlich ist es, dass es in den nächsten Jahren hier und dort Tariffondsmodelle geben wird, die vor diesem Hintergrund dann auch ihren symbolischen Zweck erfüllen. Insgesamt wird dies zur modischen Diskreditierung der gesetzlichen allgemeinen Rentenversicherung beitragen, der keine Lösungskompetenz und Zukunftsfestigkeit (mehr) zugetraut wird. Denkbar ist daneben auch, dass die verblockte Altersteilzeit für die Betroffenen über den Tarifvertrag komfortabler ausgestaltet wird und dass dies im Gegenzug mit sehr geringen Lohnerhöhungen (und mehrjährigen Einkommenstarifverträgen) abgegolten wird. Klar ist, dass es einen individuellen Rechtsanspruch auf Vorruhestand bei diesen atomisierten Modellen im Unterschied zu allgemeinen rentenrechtlichen Reformen nicht geben wird.

 

Ständepolitik oder Gesellschaftspolitik?

Das politische Muster des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit kommt zur vollen Entfaltung. Politisches Outsourcing ist angesagt: Allgemeine sozialpolitische Probleme, Interessen- und Konfliktlagen werden aus der politischen Arena ausgelagert und – in diesem Fall – an die Tarifpolitik delegiert. Die Tarifpolitik ist aber strukturell nicht in der Lage, ein allgemeines gesellschaftspolitisches Problem – hier: die solidarische Reform der Alterssicherung – zu lösen. Ständische Politikformen und ständische Sozialpolitik der Gewerkschaften sind das Resultat. Dass es die IGM ist, die sich als Türöffner für private Versicherungslösungen und Pensionsfonds in der Alterssicherung hergibt, ist die sozialpolitische Groteske der letzten beiden Jahre.

Der Weg zu einer "zukunftsfesten", vereinheitlichten und solidarischen Rentenversicherung, die ihre Finanzierungsbasis verbreitert (Einbeziehung aller Erwerbseinkommen, Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen etc.) und bei der gewachsene ständische, private und ungerechte Parallelsicherungssysteme in das System einer kollektiven, den Lebensstandard sichernden sozialen Rentenversicherung (re)integriert werden, wird so verbaut.

Ein Teil der Linken sowie ein erheblicher Teil der gewerkschaftlichen Linken, die den progressiven institutionellen Kern der Sozialversicherung und des Umlagesystems in ihrer Fixierung auf völlig neue Institutionen ("Grundsicherung") oder Vorrang der Tarifpolitik unterschätzt haben, müssen umdenken und dem Kampf um die Sozialversicherung auf ihrer Tagesordnung einen prominenteren Platz geben.

 

Der Artikel ist erschienen in express 1/2000

Anmerkungen

1) In der traditionellen "Lohnerhöhungsformel" der Tarifpolitik gibt es zwei Parameter: Produktivitätszuwachs und Inflationsrate. In den verteilungspolitisch radikaleren Varianten taucht als dritte Größe noch eine darüber hinaus gehende "echte Umverteilungskomponente" auf.
2) Klaus Zwickel auf die Kritik aus dem Arbeitgeberlager zur 5,5 Prozent Forderung nach der Bündnisrunde lt. TAZ vom 12.1.2000
3) Die monatliche Netto-Standardrente (brutto abzgl. Beiträge für Pflege/Krankenversicherung) beträgt zur Zeit 1.980 DM. Der in der Statistik beliebte "Standardrentner" ist ein Durchschnittsverdiener mit 45 (!) Versicherungsjahren. Das in der sozialpolitischen Debatte besprochene Rentenniveau ist das Verhältnis der Standardrente zu dem Standard-nettoerwerbseinkommen. Es liegt vor den Riesterschen Reformen bei 70 Prozent. Diese 70 Prozent markieren in der sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Sozialpolitikdiskussion die Untergrenze einer lebensstandardsichernden gesetzlichen Altersversorgung.
4) Auch was die Vorstellungen zu paritätisch finanzierten Tariffonds angeht, steht bei den Befürwortern außer Frage, dass die Arbeitgeberanteile faktisch mit den tariflichen Lohnerhöhungen verrechnet werden.
5) Relativ sicher ist, dass bei künftigen rentenrechtlichen Änderungen die steuerliche Entlastung von Familien mit Hilfe einer modifizierten Nettolohnanpassung der Renten herausgerechnet werden.
6) In der gängigen sozialpolitischen Terminologie wird als "1. Säule" die gesetzliche Rente, als "2. Säule" die "zusätzliche" betriebliche oder berufsständische Altersversorgung und als "3. Säule" die private Vorsorge über den Kapitalmarkt bezeichnet.


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