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Updated: 18.12.2012 15:51
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Resolution der Personalrätekonferenz des Klinikum Stuttgart zur Tarifreform ÖD

An
Ver.di-Bundesvorstand
Ver.di-Tarifsekretariat
Bundestarifkommission
Lenkungsgruppe Prozessvereinbarung TV ÖD

Wir lehnen die bisher an die Arbeitgeber gemachten Zugeständnisse in den Verhandlungen um einen einheitlichen TV ÖD (Modernisierung / Prozessvereinbarung) ab. Wir sind gegen jede Verschlechterung bei den bisherigen Tarifen. Tarifliche Öffnungsklauseln mit der Folge Schaffung eines Niedriglohnsektors und Absenkung des Lohns auf bis zu 1.286 €/Monat (7,68 €/Std.) betrachten wir als einen Skandal. Dadurch wird Privatisierung und Outsourcing nicht verhindert, sondern letztlich noch attraktiver gemacht.

Auch generelle Öffnungsklauseln für Krankenhäuser lehnen wir ab, weil dadurch die Konkurrenz zwischen den Krankenhäusern weiter verschärft und der Flächentarifvertrag de facto abgeschafft wird. Der Ausschluss von Krankenhausbeschäftigten von der Bezahlung von Wechselschichtpausen ist für uns völlig inakzeptabel.

Ebenso lehnen wir leistungsabhängige Lohnbestandteile ab, weil sie für den Großteil der Beschäftigten zu Lohnabsenkungen führen, den Leistungsdruck weiter erhöhen, das Arbeitsklima verschlechtern und die Belegschaften spalten.

Wir können nicht nachvollziehen, wie Frank Bsirske die Entscheidung der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) vom 29.09.04 als ein „gutes Signal“ werten kann. In dem Beschluss des VKA heißt es, dass die „wöchentliche Arbeitszeit spätestens in der Lohn- und Vergütungsrunde 2005 geregelt wird“. Das kann nichts anderes heißen, als dass die VKA die bereits bei den BeamtInnen und Tarifbeschäftigten der Länder durchgesetzten Arbeitszeitverlängerungen auf die Beschäftigten bei den Kommunen übertragen will.

Die VKA hat am 29.09.04 auch erklärt, dass sie durch die Tarifreform „Kostenvorteile“ erzielen will. Auch in früheren Stellungnahmen hat sich die VKA von der in der Tarifvereinbarung vom Januar 2003 festgelegten Kostenneutralität verabschiedet.

Des weiteren verlangt die VKA, dass ver.di die Gehaltstarifverträge nicht kündigt, d.h. keine Lohnforderung stellt. Nach dem Niedrigabschluss von 2003, nach Jahren von weiterem kräftigen Reallohnverlust hielten wir es für völlig inakzeptabel, wenn sich unsere Gremien darauf einlassen würden.

Die Forderungen der VKA nach unbezahlter Arbeitszeitverlängerung, Kostensenkung durch Prozessvereinbarung, Nullrunde in der Tarifrunde 2005 sind eine erneute Kampfansage an die Beschäftigten im öffentlich Dienst. Als eindeutiges Signal an die Arbeitgeber und an die ver.di-Mitglieder sowie die Beschäftigten, dass wir uns nicht weiter mit Drohungen wie Kündigung von Tarifverträgen erpressen lassen, müssen die Verhandlungen zur „Modernisierung des Tarifrechts / Prozessvereinbarung“ sofort abgebrochen werden.

Die VKA-Forderungen und die bereits vollzogenen Verschlechterungen bei BeamtInnen und Tarifbeschäftigten in den Ländern machen es notwendig, dass ver.di gemeinsame bundesweite Kampfmaßnahmen von bei Bund, Ländern und Kommunen vorbereitet und die BeamtInnen mit einbezieht. Ebenfalls einbezogen werden sollte der indirekte öffentliche Dienst, in dem bereits Angriffe auf bestehende Tarife durchgeführt wurden bzw. die Tarifverträge durch die Arbeitgeber gekündigt wurden (AWO, Sozialversicherungen, Bundesagentur für Arbeit usw.).

Wir fordern die Tarifkommission auf, bei ihrer Sitzung am 16.12.04 die Kündigung der Gehaltstarifverträge zu beschließen und eine bundesweit einheitliche Tarifbewegung vorzubereiten. Allein um das Ziel zu erreichen, die Verschlechterungen bei BeamtInnen und den Tarifbeschäftigten der Länder rückgängig zu machen und damit als weitere Bedrohung (Stichwort „Gerechtigkeitslücke“) für alle anderen Beschäftigten auszuschalten, ist eine bundesweit einheitliche Tarifbewegung notwendig. Ab sofort soll eine Mitgliederdiskussion über die Forderungen für die Tarifrunde 2005 organisiert werden.

Diese Resolution wurde auf der Personalrätekonferenz Klinikum Stuttgart am 24.11.2004 beschlossen


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