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Updated: 18.12.2012 15:51
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Anträge zum 21. Ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall


Von der IGM-Delegiertenversammlung der IG Metall Bremen am 17. März 2007 wurde folgender Antrag mit großer Mehrheit beschlossen: new

Antrag an den 21. Gewerkschaftstag der IG Metall:

Gegen fortschreitenden Demokratieabbau, Aus- und Umbau des staatlichen Gewaltenapparats, sowie weitere Militarisierung von Staat und Gesellschaft

Der 21. Gewerkschaftstag der IG Metall spricht sich gegen Maßnahmen der Bundesregierung aus, die einen fortschreitenden Demokratieabbau, einen Aus- und Umbau des staatlichen Gewaltenapparats, sowie eine weitere Militarisierung von Staat und Gesellschaft bedeuten.

Dazu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Der Verstoß von Hartz-Gesetzen gegen das Grundgesetz, die z.B. nicht nur das verfassungmäßige Recht auf freie Berufswahl verletzen, sondern auch das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung.
  • Die Bildung eines "Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ)" von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz sowie über 30 weiterer Staatsorgane, die unter einem Dach in Berlin-Treptow zentralisiert sind. Damit wird das verfassungsgemäße Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten aufgehoben, das auf Grund der Erfahrungen während des Faschismus erlassen wurde, um nie wieder so etwas wie eine Gestapo entstehen zu lassen.
  • Der Umbau des Bundesgrenzschutzes zu einer überall einsetzbaren "Bundespolizei", die es nicht geben darf, denn laut Grundgesetz ist Polizei Ländersache.
  • Die geplante Änderung des Grundgesetzes zum Einsatz der Bundeswehr nach Innen sowie die Aufstellung eines flächendeckenden "Heimatschutzes" von Bundeswehr-Reservisten und die damit verbundene Einrichtung von 470 Verbindungskommandos der Bundeswehr bei allen Landratsämtern, kreisfreien Städten und Landesregierungen.
  • Der weltweite Einsatz der Bundeswehr, der von der Sicherung von "kritischen Rohstoffen", "Energieträgern" und "Transportwegen" bis hin zu "Pandemien und Seuchen" wie der Vogelgrippe reichen soll. ("Weißbuch 2006" der Bundesregierung).

Diese Maßnahmen verschlingen Milliarden, während für Gesundheit und Renten angeblich kein Geld vorhanden ist.

"Die Gefahr, die uns droht - ich möchte es noch einmal unterstreichen -, ist der totale Staat im Gewande der Legalität - die Diktatur hinter der Fassade formaler Demokratie."
(Georg Benz, ehem. geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IGM, im Oktober 1966, anlässlich der Notstandsgesetze).

Was in den 60er-Jahren Aufgabe der Gewerkschaften im Kampf gegen die Notstandsgesetze, gegen den "Notstand der Demokratie" war, muss im "wiedervereinten Deutschland" fortgesetzt werden.

Die IG Metall sieht eine ernsthafte Bedrohung für die Demokratie und wird deshalb diese Themen inhaltlich bearbeiten (in Form von Seminaren, Veranstaltungen, Informationen in Vertrauenskörpern, Broschüren und Flugblättern, Aufklärung in der Metall-Zeitung .), öffentlich dazu Stellung beziehen und mit allen gewerkschaftlichen Mitteln den Kampf dagegen führen.

"Die Gewerkschaften haben ein historisch begründetes Recht, als Hüter und Sachwalter der Demokratie in diesem Lande ernst genommen zu werden." (Georg Benz, Oktober 1966).

Antragsteller: AG IG Metall/Politik der VKL DaimlerChrysler Bremen


VKL Festo Esslingen
Thomas Trüten, Andreas Loistl, Heidi Lange

Gemeinsamer Antrag des FESTO VK

Zu beschließen bei der IGM Delegiertenversammlung Esslingen am 13.3.07
Verabschiedet bei der VK-Sitzung von Festo am 15.2.2007

Der Gewerkschaftstag soll beschließen:

Die Forderung nach einem "vollständigen und allseitigen gesetzlichen Streikrecht" wird Bestandteil der Forderungen der IG Metall.

Begründung:

Nicht zuletzt bei der Auseinandersetzung um die "Rente mit 67" der "Gesundheitsreform", aber auch bei zahlreichen Kämpfen um den Erhalt von Arbeitsplätzen war den Gewerkschaften das Mittel des Streiks verwehrt.

Das wurde bisher durch die Gewerkschaften zwar immer wieder öffentlich kritisiert, allerdings wurde dazu bisher keine positive Forderung erhoben und verfolgt.

Das ist unserer Ansicht nach jedoch nochwendig:

In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern kein eindeutiges 'Gesetz über Arbeitsverhältnisse' oder ähnliches, in dem das Streik- oder Arbeitskampfrecht geregelt ist. Auch gibt es kein "Streikgesetzbuch".

Das Streikrecht wird vielmehr aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz abgeleitet.

Die darin verfasste sogenannte "Koalitionsfreiheit" beinhaltet auch das Recht der Koalitionen (Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften), ihre Ziele mit den Mitteln des Arbeitskampfes durchzusetzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht so schon immer entschieden. Aufgrund der weiteren Rechtssprechung und verschiedener Rechtsgrundsätze hat sich das deutsche Arbeitskampfrecht als reines Richterrecht weiterentwickelt.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist der sog. 'politische Streik' in Deutschland jedoch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verboten. Somit sind Arbeitskämpfe gegen Gesetze oder politische Entscheidungen in Deutschland - im Gegensatz zu Frankreich - nicht möglich.

So ist in der Europäischen Sozialcharta (Art.6 Ziff. 4) eine umfassende Streikgarantie festgelegt. Bereits im Februar 1998 hat das Ministerkomittee des Europarechts festgestellt, dass die Beschränkung von Streiks auf tarifliche Ziele nicht mit der europäischen Sozialcharte zu vereinbaren ist. Deutschland wurde wegen dieser Beschränkung gerügt.

Die Forderung nach einem "vollständigen, allseitigen und gesetzlichen Streikrecht" zielt darauf ab, das Streikrecht abschließend gesetzlich zu regeln und auch politische oder andere Streiks zu ermöglichen.


VKL Festo Esslingen
Thomas Trüten, Andreas Loistl, Heidi Lange

Gemeinsamer Antrag des FESTO VK

Zu beschließen bei der IGM Delegiertenversammlung Esslingen am 13.3.07
Verabschiedet bei der VK-Sitzung von Festo am 15.2.2007

Der Gewerkschaftstag soll beschließen:

Der Vorstand soll eine breite innergewerkschaftliche Diskussion über ERA in allen gewerkschaftlichen Gremien fördern. Die unterschiedlichen Erfahrungen bei der Einführung von ERA sollen ergebnisoffen ausgewertet werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob ERA unserem Wunsch nach einem einheitlichen Lohnsystem für Arbeiter und Angestellte tatsächlich entspricht und welche Nachbesserungen bzw. Korrekturen nötig sind.

Begründung:

Mit der Einführung von ERA entstand eine breite Protestwelle in unterschiedlichsten Belegschaften. Verantwortlich dafür sind die über Gesamtmetall zentral ausgerichteten Unternehmen, die ERA zum mittel- und langfristigen Lohnabbau missbrauchen. Es sollte aber auch die Grundrichtung überprüft werden können, um aus diesem Missbrauch Konsequenzen einer Kündigung oder wenigstens deutlicher Verbesserungen zu ziehen.


VKL Festo Esslingen
Thomas Trüten, Andreas Loistl, Heidi Lange

Gemeinsamer Antrag des FESTO VK

Zu beschließen bei der IGM Delegiertenversammlung Esslingen am 13.3.07
Verabschiedet bei der VK-Sitzung von Festo am 15.2.2007

Der Gewerkschaftstag soll beschließen:

"Aus den Unvereinbarkeitsbeschlüssen zur Mitgliedschaft in der IG Metall sind sämtliche linke Organisationen zu streichen!"

Begründung:

1.) Die Gleichsetzung faschistischer Organisationen im Rahmen des sogenannten "Unvereinbarkeitsbeschluss" mit Organisationen von sozialistischem Anspruch, nach dem Motto Links = Rechts, steht in Widerspruch zu den Seminaren "Geschichte der Arbeiterbewegung". Faschismus, mit brutaler und offener Diktatur gegen die Arbeiterbewegung, kann man nicht auf einem Niveau behandeln mit Zielrichtungen der Befreiung der Menschheit von Ausbeutung und Unterdrückung.

2.) Derzeit einzig betroffene Organisation ist die MLPD und ihre Mitglieder. Der Pauschalvorwurf einer "Gewerkschaftsfeindlichkeit" der MLPD ist nicht nachweisbar. Dies hat das Otto-Suhr-Institut (Berlin), das der Vorstand mit der Überprüfung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse beauftragt hatte, bereits zum letzten Gewerkschaftstag bestätigt. Der Umgang mit einzelnen Mitgliedern dieser Organisation, die vielleicht einmal aus dem Rahmen fallen, kann mit anderen Mitteln gelöst werden und braucht keinen Unvereinbarkeitsbeschluss.

3.) Die Außenwirkung der "Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen Linke" erzeugt den Eindruck fehlender innergewerkschaftlicher Demokratie und hat den Geruch von Gesinnungsschnüffelei. Nicht erst seit Guantanamo lehnt die breite Öffentlichkeit Verurteilung und Bestrafung ohne Gerichtsverfahren ab. Wir sollten uns in besserem Licht präsentieren!


VKL Festo Esslingen
Thomas Trüten, Andreas Loistl, Heidi Lange

Gemeinsamer Antrag des FESTO VK

Zu beschließen bei der IGM Delegiertenversammlung Esslingen am 13.3.07
Verabschiedet bei der VK-Sitzung von Festo am 15.2.2007

Der Gewerkschaftstag soll beschließen:

Die IG Metall soll sich aktiv für alle Möglichkeiten zur Reduzierung des Treibhausgases CO2 einsetzen. Die Vorstellungen Jürgen Peters, die beim Besuch des EU-Kommissar Verheugen im Februar öffentlich wurden sind ein Schritt in die richtige Richtung.

Peters forderte die Automobilindustrie auf, "ökologische Auflagen nicht als Belastung und wettbewerbspolitische Restriktion, sondern als Chance für produkt- und beschäftigungspolitische Innovation zu begreifen." (zitiert nach IGM Extranet)

Da der PKW-Verkehr nur 13% (Gesamtautoverkehr 19%) des Gesamt-CO2-Ausstoß in Deutschland ausmacht, während Kraftwerke aller Art zu über 43% beteiligt sind, muss das umweltpolitische Engagement der IG Metall breiter angelegt werden. (Zahlen nach DIW)

Erneuerbare Energien tragen heute nur zu 7% der Energieerzeugung bei, während Professoren der Uni Chemnitz belegen, dass mit dem heutigen Stand der Technik über 90% des Energiebedarfs Deutschland aus erneuerbaren Energiequellen bezogen werden könnte.

Die drohende globale Umweltkatastrophe fordert gerade von uns Gewerkschaftern schnelles und energisches Handeln um auch den künftigen Generationen eine Lebenschance auf unserem Planeten zu ermöglichen.

Das Prinzip der "Kreislaufwirtschaft", dass sich insbesondere gegen die Müllverbrennung richtet und eine Weiternutzung aller eingebrachten Rohstoffe vorsieht verdient in diesem Sinne auch stärkere Unterstützung seitens der IGM.

Neben den Möglichkeiten nachhaltige Beiträge für einen wirksamen Klimaschutz durch IGM-Aktivitäten in diesen Bereichen durchzusetzen, hat dieses Engagement auch neue Chancen zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

Begründung: Ergibt sich aus dem Text


Hiermit beantrage ich, dass die Satzung der IG Metall wie folgt geändert wird.

§ 22 Absatz 2 ... Der Antrag muss abgelehnt werden, wenn nicht mindestens 75 Prozent der für die Bewegung in Betracht kommenden Gewerkschaftsmitglieder in der vom Vorstand beschlossenen geheimen Urabstimmung für die Arbeitseinstellung gestimmt haben.

In

Der Antrag muss abgelehnt werden, wenn nicht mindestens 2/3 der für die Bewegung in Betracht kommenden Gewerkschaftsmitglieder in der vom Vorstand beschlossenen geheimen Urabstimmung für die Arbeitseinstellung gestimmt haben.

Ebenso im § 22 Absatz 4

wenn mindestens 75 Prozent der für die Bewegung in Betracht kommenden Gewerkschaftsmitglieder sich dafür ausgesprochen haben.

In

wenn mindestens 2/3 der für die Bewegung in Betracht kommenden Gewerkschaftsmitglieder sich dafür ausgesprochen haben.

Begründung:

In demokratischen Abstimmungen, die etwas Grundlegendes bestimmen ist immer eine 2/3 Mehrheit gefordert. Wir setzen unsere Maßstäbe zu hoch an. Dadurch wurden es der Kapitalseite, gerade beim Kampf um Arbeitsplätze, leicht gemacht ein Teil der Mitglieder, auf ihre Seite zu bringen und somit unsere Ziele zu durchkreuzen. Eine 2/3 Mehrheit wäre einerseits noch eine deutliche Mehrheit für die Sache zu streiten, andererseits hätte es die Kapitalseite schwerer, ihre Interessen über die Manipulation von Mitgliedern, auszuspielen.

Wenn wir in Zukunft unsere Abwehrkämpfe bestehen wollen, müssen wir der Gegenseite klar Sagen, dass wir Kampfbereit sind.

Antragsteller: Ulf Wittkowski


Hiermit beantrage ich, die Satzung wie folgt zu ergänzen:

Die Satzung § 22 wird um den Absatz 8 ergänzt.

§ 22 Absatz 8

Nach einem Warnstreik muss ein Ergebnis von mindestens 1/3 der Mitglieder angenommen werden.

Begründung

Die Mitglieder müssen wieder mehr an die Entscheidungen der Gewerkschaft angebunden werden. Nur durch Einbinden der Mitglieder werden unsere Beschlüsse tragfähig und wird die IG Metall zu einer Macht, die erfolgreich unsere Interessen durchsetzen kann. Weil die Mitglieder sich damit identifizieren können.

Antragsteller: Ulf Wittkowski


Hiermit beantrage ich, die Satzung wie folgt zu ergänzen:

§ 23 Unterstützung bei Streik wird ergänzt um Absatz 6

§ 23 Absatz 6

In dem Jahr an dem der Vorstand die Mitglieder zum Warnstreik aufruft, wird für die Kollegen aus den Betrieben, die sich an Warnstreik beteiligt ein Monatsbeitrag weniger abgezogen.

Begründung

In Gebieten, in denen traditionell nicht zu Streik aufgerufen wird, gibt es großen Frust. Das Spürbar ist, das Geld in der Streikkasse ist, aber die IG Metall anscheinend darauf sitzt, wird durch diese Änderung die Wertschätzung der Mitglieder angehoben und sie nicht, wie viele das Gefühl haben, mal eben wieder auf eigene Kosten vor die Tür gejagt. Es würde eine andere Achtung gegenüber Vorstand und Mitglieder erzeugt werden.

Antragsteller: Vertrauenskörper DaimlerChrysler Hamburg


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