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Ehrenwerte Geschäfte – zweifelhafte Methoden

Verhaltenskodizes – Persilschein oder Mittel zur Organisierung?

Von Heiner Köhnen

Eine große Anzahl von Waren, die im Einzelhandel verkauft werden, stammt aus Ländern der so genannten Dritten Welt. Insbesondere in der Bekleidungsindustrie ist seit den 70er Jahren der größte Teil der arbeitsintensiven Produktion in Entwicklungs- und Schwellenländer verlagert worden. Soziale oder ökologische Standards spielen bei der Beschaffung für die international agierenden Unternehmen nur selten eine Rolle. Im Vordergrund steht der wirtschaftliche Gewinn. Die Liberalisierung des Welthandels, unterstützt durch die Politik internationaler Institutionen (Weltbank, IWF, GATT/WTO) und deren Forderung nach Strukturanpassung, trug in den letzten 20 Jahren ebenfalls dazu bei, dass solche Standards im globalen Wettbewerb um die billigste Produktion auf der Strecke blieben. Entwicklungsländer setzten auf Sonderkonditionen für Unternehmen und niedrige Arbeitslöhne, um über komparative Kostenvorteile Auslandskapital anzuziehen, das weiterhin als wesentliche Voraussetzung für ‘Fortschritt und Entwicklung’ gilt. Während Sozialstandards drastisch gesenkt wurden, stieg so der Einfluss transnationaler Unternehmen auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung von Staaten.

Die fortschreitende Globalisierung und Liberalisierung des Welthandels hat deshalb für die Mehrheit der Beschäftigten weltweit alles andere als Wohlstand gebracht. Sie führte insbesondere in den für den Export produzierenden Betrieben der Dritten Welt seit den 70er Jahren zu einer deutlichen Verschlechterung von Löhnen, Arbeits- und Lebensbedingungen und insgesamt zu einem Abbau demokratischer Rechte. Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen wurden in den Betrieben des Südens vielfach außer Kraft gesetzt oder verhindert. Wie die jährlichen Dokumentationen des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG) zeigen, hat sich weltweit das Risiko für gewerkschaftliche AktivistInnen, verhaftet, gefoltert oder gar getötet zu werden, in den letzten Jahren erheblich erhöht.

Die völkerrechtlich verbindliche Verankerung von Arbeitsrechten ist bisher völlig unzureichend. Es wird zumeist auf Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verwiesen. Diese verfügt allerdings nicht über Sanktionen, um Verstöße ahnden zu können. Insbesondere seit den 90er Jahren gibt es deshalb Bestrebungen, international produzierende Firmen zur Annahme von individuellen Verhaltenskodizes zu bewegen. Dabei handelt es sich um von Unternehmen eingegangene Selbstverpflichtungen zur Umsetzung bestimmter Standards in ihrer eigenen Praxis bzw. der ihrer Zulieferer. Internationale Netzwerke wie die Clean Clothes Campaign oder Verbände wie der IBFG entwickelten hierfür eigene Musterverhaltenskodizes, in denen in der Regel Kernarbeitsrechte der ILO wie die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Verbot von Diskriminierung oder die Bezahlung eines existenzsichernden Lohns fest geschrieben sind, und mit Hilfe derer transnationale Konzerne für die Arbeitsbedingungen in ihren Zulieferbetrieben verantwortlich gemacht werden sollen. Wenngleich solche Kodizes weder staatliche Regelungen noch die Notwendigkeit der Organisierung von Beschäftigten ersetzen können, besteht dennoch die Hoffnung, auf diesem Weg die Arbeitssituation konkret zu verbessern.

 

Der Wal-Mart-Kodex

Wie begrenzt Instrumente wie Unternehmenskodizes sein können, belegt jedoch das Beispiel Wal-Mart. Der größte Handelskonzern der Welt, der durch die Übernahme von Wertkauf und Interspar auch in Deutschland präsent ist, besitzt bereits seit 1992 einen Verhaltenskodex für seine Zulieferer, der den Beschäftigten einen gewissen sozialen Standard garantieren soll. In einer von der Hans-Böckler-Stiftung finanzierten Studie wurde jetzt der Verhaltenskodex des Konzerns für die Zulieferer-Betriebe sowie dessen Umsetzung in ausgewählten Ländern (Honduras, El Salvador, Bangladesch, China und Saipan) untersucht.[1] Dabei wurden erschreckende Ergebnisse festgehalten: Menschenrechtsgruppen konnten zahlreiche Verletzungen zentraler ArbeiterInnen- und Menschenrechte bei Zulieferern Wal-Mart’s aufdecken. Beschäftigte wurden durch extrem niedrige Löhne, lange Arbeitszeiten und harte Strafmaßnahmen ausgebeutet. Dabei wurde gegen mehrere grundlegende IAO-Konventionen verstoßen:

 

"Arbeiten wie in den USA"? – Das Beispiel Saipan

Seit 1999 laufen Klagen von Gewerkschaften bzw. Menschenrechtsgruppen gegen Wal-Mart und 17 weitere Einzelhandelsunternehmen, in denen diese beschuldigt werden, von verheerenden Arbeitsbedingungen bei Textilherstellern auf der US-amerikanischen Insel Saipan im Südpazifik profitiert zu haben und für die Misshandlung von über 50000 Beschäftigten verantwortlich zu sein. Dies ist das erste Mal, dass US-Unterneh-men aufgrund der Gesetze wegen "organisierter Erpressung" angeklagt werden. In der Anklageschrift wird den Unternehmen vorgeworfen, dass Zulieferer, Hersteller und Einzelhändler zusammen mit Anwerbungsfirmen in "Zwangsarbeit verwickelt waren". Gemeinsam hätten sie mittels "organisierter Erpressung und eines Komplotts" davon profitiert, dass Beschäftigte zu entwürdigenden Arbeitsbedingungen gezwungen wurden, die Formen der Leibeigenschaft sowie "unfreiwilliger Sklaverei/Zwangsarbeit" beinhalteten und gegen internationale Menschenrechte verstießen.

Saipan, eine Insel der Marianen im Pazifik, hat unter Herstellerfirmen einen Ruf als Quelle billiger, qualitativ hochwertiger Textilien, die unter dem Label "Made in the USA" vermarktet werden. Vor allem junge Frauen aus China, Bangladesch, Thailand oder den Philippinen wurden mit dem Versprechen nach Saipan gelockt, dass sie "in den USA" "qualifizierte Arbeit mit guten Löhnen", "nährstoffreiches Essen" und "Unterkunft gemäß amerikanischem Lebensstil" erhalten würden. Dies erwies sich als "grausamer Schwindel", wie es in einer der Anklageschriften heißt. Die Beschäftigten arbeiteten häufig zwölf Stunden am Tag an sieben Tagen pro Woche, zu drei Dollar die Stunde und wurden immer wieder zu unbezahlten Überstunden gezwungen. In den letzten fünf Jahren wurden Hersteller mehr als 1000 mal gerichtlich vorgeladen, weil sie US-Arbeitsschutzbestimmungen missachteten und schwere Verletzungen oder den Unfalltod der ArbeiterInnen in Kauf nahmen.

 

Rechtsfreie Zone? Das Beispiel China

In China produzieren heute ca. 1000 Betriebe für Wal-Mart. Die Menschenrechtsgruppe National Labor Committee aus New York konnte mit Hilfe lokaler NGOs aus Hong Kong mehrere Betriebe ausfindig machen, die Produkte für die Damenkollektion von Wal-Mart herstellten. Die aufgefundenen Zulieferer Wal-Mart’s arbeiteten hinter einem ‘Schleier der Geheimhaltung’ und mit einem hohen Grad an Überwachung. Die Ergebnisse decken sich gleichwohl mit anderen Berichten und Untersuchungen, nach denen in vielen Exportbetrieben grundlegende Arbeitsnormen sowohl des internationalen als auch des nationalen chinesischen Rechts systematisch verletzt werden.

Bei den Beschäftigten handelte es sich überwiegend um junge Frauen zwischen 17 und 25 Jahren, die aus ländlichen Regionen stammten und ihre Familien unterstützen wollten. Die meisten ArbeiterInnen hatten keinen offiziellen Arbeitsvertrag. Ferner wurden gesetzwidrige Kautionen aufgedeckt, indem ein Teil des Monatslohns bei Beschäftigungsbeginn einbehalten und, wenn überhaupt, erst nach Monaten zurückbezahlt wurde. Sie arbeiteten 60 bis 96 Stunden pro Woche, wurden zu Überstunden gezwungen, hatten 10- bis 15-Stundenschichten, 6- oder gar 7-Tagewochen und erhielten lediglich zwischen 3 und 55 Cents pro Stunde. Die Verweigerung von Überstunden wurde mit hohen Geldstrafen belegt. Hinzu kamen überhöhte betriebliche Gebühren und Geldbußen für Verstöße gegen die Fabrikordnung. Viele der befragten ArbeiterInnen konnten keinerlei Geld ansparen oder nach Hause schicken. Sozialleistungen und Überstundenzuschläge gab es zumeist nicht. Die Löhne lagen vielfach unter dem Mindestlohn, so dass sie gezwungen waren, immense Überstunden zu leisten, um überhaupt ihr Überleben zu sichern. Da Unternehmen zum Teil Kautionen und mitunter sogar Personal- und Fabrikausweise einbehielten, konnten die Beschäftigten auch kein anderes Arbeitsverhältnis eingehen und waren in Gefahr, eingesperrt und ausgewiesen zu werden, wenn sie von der Polizei festgehalten wurden. In den Fabriken selbst wurde Gesundheits- und Arbeitssicherheitsvorkehrungen keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt. Interviewte ArbeiterInnen berichteten von blockierten Notausgängen, und viele von ihnen waren toxischen Dämpfen, Textilfeinstäuben und extremer Hitze ausgesetzt.

Da die Beschäftigten in der Regel vom Land kamen, aßen und schliefen die meisten auch im Betrieb. Die ihnen zur Verfügung gestellten Schlafsäle waren zumeist schmutzig, sehr eng, überfüllt und völlig kahl. Sie wurden bewacht, und BesucherInnen war es streng verboten, die Räume zu betreten.

Befragte ArbeiterInnen wussten nicht, für welches Einzelhandelsunternehmen oder Label sie arbeiteten. Die wenigsten Beschäftigten kannten ihre Rechte oder hatten je von einem unternehmenseigenen Verhaltenskodex gehört. Sie konnten jederzeit entlassen werden, falls sie sich gegen die Arbeitsbedingungen wehrten. Es gab keine unabhängige Interessenvertretung oder Menschenrechtsgruppen, an die sie sich wenden konnten. Alle untersuchten Betriebe verstießen in grundlegender Weise gegen geltendes chinesisches Arbeitsrecht.

 

Wal-Mart – nur ein Beispiel

Die Untersuchungsergebnisse legen nahe, dass hier keine Einzelfälle beschrieben werden, sondern Wal-Mart sich – im Interesse eines höchst möglichen Profits – Bedingungen bestimmter Regionen und Verhältnisse systematisch zunutze macht. Dies meint nicht, dass Wal-Mart sich besonders ausbeuterische Einzelbetriebe sucht. Die Bekämpfung gewerkschaftlicher Aktivitäten, die Nichtbeachtung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Arbeitsrechtsverletzungen, die Diskriminierung von Frauen, Drohungen gegen Beschäftigte und "Schwarze Listen" sind jedoch innerhalb der Freien Produktionszonen in Mittelamerika und Asien sowie in den Sonderwirtschaftszonen Chinas empirisch vielfach belegt. Insofern unterscheidet die meisten Betriebe dieser Zonen oftmals nur das Ausmaß an Ausbeutung oder der Verletzung von ArbeiterInnen- und Menschenrechten. Da nicht nur Wal-Mart, sondern die Mehrzahl der großen Einzelhandelskonzerne Waren aus Freien Produktionszonen bezieht, ist Wal-Mart nicht als Einzel-, sondern als exemplarischer Fall zu bewerten, der höchstens durch seine Größe und Einflussmöglichkeiten besondere Bedeutung besitzt.

Ferner belegen die Fallbeispiele die Problematik und Unzulänglichkeit eines unternehmensinternen und rein kommerziellen Monitorings. Wal-Mart lehnt ein unabhängiges und öffentliches Monitoring durch Gewerkschaften, kirchliche Gruppen oder Menschenrechtsorganisationen kategorisch ab. Unbeeindruckt von der öffentlichen Kritik beteuert der Konzern, dass die freiwillige Selbstkontrolle funktioniere. Im gleichen Zusammenhang lehnt Wal-Mart die Veröffentlichung von Zulieferern ab und begründet dies mit dem Schutz von Wettbewerbsvorteilen und Geschäftsgeheimnissen gegenüber Konkurrenten. Wal-Mart hielt an dieser Position auch dann noch fest, als die Arbeitsbedingungen von Betrieben in China, Saipan, Honduras und El Salvador öffentlich ausführlich kritisiert wurden und sich zum Teil lokale Menschenrechtsorganisationen, kirchliche Gruppen und Gruppen, die sich für die Rechte von ArbeiterInnenen einsetzten, zusammengefunden hatten, um unternehmensunabhängige Monitoringteams für diese Betriebe zusammenzustellen. Dieses Verhalten von Wal-Mart lässt nicht auf ein ernsthaftes Interesse der Konzernführung schließen, Mindestbedingungen für Lohnabhängige bei Zulieferern auch tatsächlich durchzusetzen.

 

Grundsätzliche Skepsis gegenüber Kodizes

Bewegungen für die Durchsetzung von Kodizes haben dazu geführt, dass internationale Sozialstandards und die Verantwortung von transnationalen Konzernen für die Arbeitsbedingungen in der gesamten Wertschöpfungskette verstärkt öffentlich diskutiert werden. Entsprechende Kampagnen weisen auf die Problemlagen der Beschäftigten von Zulieferern in Ländern der so genannten Dritten Welt hin und zeigen auch Mittel zu ihrer Veränderung auf. Durch den Druck, den sie auf das Image eines Unternehmens erzeugen, können Kodizes in Europa und Nordamerika durchaus strategische Bedeutung erlangen, um die Durchsetzung arbeitspolitischer Zugeständnisse zu unterstützen.

Jedoch stehen einige NGOs und Gewerkschaften aus der Dritten Welt Unternehmenskodizes als Instrument zur Durchsetzung von Arbeits- und Menschenrechten eher skeptisch gegenüber. Sie argumentieren, dass im Rahmen der Kampagnen immer nur einzelne Betriebe bzw. Marken und deren Arbeitsbedingungen – und dies auch nur kurzfristig – im "Scheinwerferlicht" stünden. Die übrigen Unternehmen und ihre Verhältnisse unterlägen weiterhin der Geheimhaltung, wobei Menschenrechte in den meisten Betrieben nur selektiv respektiert würden.

Diese Vorbehalte gegenüber Kodizes von Gruppen und Gewerkschaften in Ländern der Dritten Welt sind nicht nur deshalb ernst zu nehmen, weil sie sich am Beispiel Wal-Mart bestätigen. Ganz allgemein geht es zum einen um das Problem, dass arbeitspolitische Reformen zu Einkaufsübungen verkommen und von der Fragestellung verdrängt werden können, welche Bedingungen ein Konzern erfüllen muss, damit er Waren mit einem Etikett wie "No Sweatshop" versehen darf. Damit wird zugleich die Gefahr benannt, dass die Durchsetzung von Kodizes vor allem dem Interesse westlicher VerbraucherInnen dient, ohne schlechtes Gewissen Markenprodukte kaufen zu können. Zum anderen geht es um die Kritik des Objektstatus’, den die betroffenen Beschäftigten in Ländern Asiens und Lateinamerikas innerhalb dieser Prozesse und sogar innerhalb alternativer Netzwerke innehaben.

Für Träger der Mitbestimmung und NGOs ist deshalb entscheidend, Bemühungen zur Durchsetzung von Kodizes in Strategien zur Organisierung der Beschäftigten in Ländern des Südens einzubinden und Formen einer wirklichen Partnerschaft mit Gruppen im Süden aufzubauen. Diese Anforderung wird nicht bereits durch eine Mitgliedschaft im Rahmen der internationalen Gewerkschaftsverbände oder durch ein Bekenntnis, man habe Kontakte zu Gewerkschaften und NGOs aus dem Süden, eingelöst. Vielmehr geht es darum, die Selbstorganisation von ArbeiterInnen im Süden zu unterstützen, da sie immer noch die besten "Monitoren" ihrer Arbeitsbedingungen sind. Der Bewertungsmaßstab von Kampagnen um Kodizes ist aus dieser Sicht die Antwort auf die Frage, ob Kodizes die Organisierung der Beschäftigten und zentrale Forderungen wie die Durchsetzung eines Existenzlohns tatsächlich unterstützen.

Ein möglicher Ansatz in diese Richtung findet sich im Rahmen eines Kooperationsprojekts der Organisation TIE mit der ehemaligen HBV in Mannheim/Heidelberg. In diesem Projekt haben Beschäftigte und InteressenvertreterInnen aus Einzelhandelsunternehmen wie Wal-Mart, Metro, H&M oder Ikea vor, mit ArbeiterInnen aus diesen Unternehmen oder von deren Zulieferern in Ländern wie Sri Lanka, Thailand, Bangladesch, Indonesien oder der Türkei zusammenzuarbeiten und deren Organisierungsbemühungen zu unterstützen. Kelly Dent, Mitarbeiterin von TIE-Asien, formuliert die Stoßrichtung der Initiative folgendermaßen: "Es gilt, ein Programm zur Vereinigungsfreiheit und zum Recht auf Organisierung zu unterstützen. Der Schlüssel zur Verbesserung von Löhnen und Arbeitsbedingungen von allen Beschäftigten sowie zur Ermöglichung eines grundsätzlicheren gesellschaftlichen Wandels liegt in der Durchsetzung des Rechts auf Organisierung und Kollektivverhandlungen sowie der Freiheit, sich Organisationen der eigenen Wahl anzuschließen. Alle neueren Instrumente wie Verhaltenskodizes, die ArbeiterInnen etwas nutzen sollen, müssen aus unserer Sicht dahingehend überprüft werden, ob sie dazu beitragen, Organisierungsbemühungen der Beschäftigten in der Mehrheitswelt (majority world) zu unterstützen. Kodizes können Teil der Instrumentarien sein, dies zu erreichen, wenn sie die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Organisierung und auf Kollektivverhandlungen ermöglichen".

Im Rahmen des Projekts beabsichtigen Beschäftigte von Einzelhandelskonzernen und ihre InteressenvertreterInnen, durch (gemeinsame) Aktionen

Für das Jahr 2002 ist bereits eine Reise von InteressenvertreterInnen aus Einzelhandelsunternehmen nach Sri Lanka geplant, während der Beschäftigte von Zulieferern der Freien Produktionszonen besucht und direkte Kontakte hergestellt werden sollen.

 

Erschienen im express, Zeitschrift für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 11-12/01

Anmerkung:

1) Heiner Köhnen: "Haben Menschenrechtsverletzungen ein System? Wal-Mart’s Verhaltenskodex und die Realität bei Zulieferern in ausgewählten Ländern", Hans-Böckler-Stiftung Arbeitspapier. Im Erscheinen.


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