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Der Betriebsrat ist doch die Gewerkschaftsvertretung im Unternehmen. Das denken nicht nur viele Arbeitgeber, sondern auch zahlreiche Beschäftigte. Denn die vordergründige Erfahrung zeigt ihnen, daß bei tariflichen und betrieblichen Problemen oder Meinungsverschiedenheiten in erster Linie der Betriebsrat anzusprechen ist und bei deren Lösung hilft. So liegt für manche(n) der Schluß nahe: Mit dem Betriebsrat ist die Gewerkschaft stark im Unternehmen vertreten, die Zahl der einzelnen Mitglieder im Betrieb also nicht so entscheidend.
Aktive Betriebsräte wissen natürlich, welche Vorteile und Unterstützung eine regelmäßige und engagierte gewerkschaftliche Betreuung bringt. Da werden nicht nur gemeinsam Tariffragen behandelt, sondern zunehmend auch knifflige Arbeitsrechtsfälle gelöst. Und immer häufiger müssen sich Betriebsrat und Gewerkschaft den Forderungen der Unternehmer nach einer betriebsspezifischen Ausgestaltung tarifvertraglicher Regelungen stellen. Die Flut von Betriebsvereinbarungen ist hierfür der beste Beweis.
Ohne die Zu- und Mitarbeit des Gewerkschaftssekretärs ginge vieles nur langsamer oder überhaupt nicht. Doch manchmal erscheint den Betriebsräten die Gewerkschaft wie eine "Gewerbeaufsicht"; nämlich dann, wenn sie sich vom Unternehmer selbstverständlich "ausschließlich zum Erhalt der Arbeitsplätze" zu einer Vereinbarung "breitschlagen" ließen, die nicht ganz dem Tarifvertrag entspricht oder diesen punktuell aushebelt. In solchen Sitautionen werden eine starke gewerkschaftliche Organisation und aktive Gewerkschafter außerhalb des Betriebsrates vielleicht als zusätzliche Belastung empfunden.
Vor dem Hintergrund eines gnadenlosen branchenweiten Wettbewerbs sowie den ständigen Drohungen der Unternehmer mit Betriebsschließung oder Standortverlagerung stecken heute zahlreiche Betriebsräte in diesem Dilemma des ständigen Drucks von oben und unten. Dieses läßt sich allerdings nur mit und nicht unter Ausschluß der Gewerkschaft überwinden. Denn sie allein ist in der Lage, die Interessen der Beschäftigten der einzelnen Unternehmen branchenweit zusammenzufassen und zu vertreten. Das gelingt natürlich am besten bei einem starken betrieblichen Rückhalt.
Gleichzeitig verfügt die Gewerkschaft über reichlich Erfahrungen in vielen Unternehmen des gleichen oder eines anderen Wirtschaftsbereichs, auf die die Betriebsräte zurückgreifen können. Dadurch bieten sich bereits erste Lösungsansätze für die angeblich betriebsspezifischen Probleme an, die von Betriebsrat und Belegschaft gemeinsam gegen das Management durchzusetzen sind. Auf diese Weise wächst das betriebliche und gewerkschaftliche Engagement zu einer Einheit zusammen, die den Erfolg einer konsequenten Interessenvertretung sichert.
Denn fachliche Kompetenz und überzeugende Argumente reichen immer weniger aus, die Forderungen der Beschäftigten aufzugreifen und die gezielten Angriffe der Unternehmer auf die tariflichen Regelungen abzuwehren. Ohne Druck von unten, das heißt mit solidarischer Rückendeckung der Belegschaft, sind weder Betriebsrat noch Gewerkschaft in der Lage, etwas Positives zu erreichen. Ein wichtiges Zeichen der Solidarität eines Beschäftigten ist selbstverständlich die Mitgliedschaft in der IG Medien. Und je höher der Organisationsgrad im Betrieb, desto größer der Respekt des Unternehmers vor den Beschäftigten, dem Betriebsrat und der Gewerkschaft.
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