letzte Änderung am 26. März 2003

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IG Metall und Erwerbslose - Vorschläge für Anträge zum 20. ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall

Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag der IG Metall rückt näher und in den nächsten Wochen finden in den Verwaltungsstellen Delegiertenversammlungen statt. Engagierte GewerkschafterInnen haben eine Fülle von Vorlagen für mögliche Anträge entwickelt, die verändert, übernommen oder gar nicht genommen werden können. Wir stellen sie wie folgt gebündelt zur Verfügung:


Münchener Anträge an den IGM Gewerkschaftstag

Gleich vier Entwürfe für Anträge an den 20.IGM-Gewerkschaftstag haben KollegInnen aus den Kreisen der Münchener Gewerkschaftslinken erarbeitet. Wie immer: Diese pdf-Dateien sind auch als Anregung für andere gedacht...(zum runterladen)

  1. Zur Arbeitszeitverkürzung
  2. Zum Leitbild Gegenmacht
  3. Zur Sozialpolitik
  4. Zur Tarifpolitik

Antrag

Kampagne pro Erwerbslose

Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Festzustellen ist, dass in weiten Teilen der IGM, wie auch in der Bevölkerung, Erwerbslosigkeit immer noch als Makel und zumeist als selbst verschuldet angesehen wird. Aus diesem Grund fordern wir den Gewerkschaftstag auf,


Antrag

Personengruppenstatus für Erwerbslose

Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Die Richtlinie zur Mitgliedergruppenarbeit der IG Metall aus dem Jahr 2002 wird so verändert, dass Erwerbslose tatsächlich die Möglichkeit zur würdevollen Vertretung ihrer Interessen in der IG Metall haben. Außerbetriebliche Gewerkschaftsarbeit darf dabei nicht gegen die Erwerbslosen Mitglieder missbraucht werden, indem die notwendige separate Interessenvertretung durch die AGA gedeckelt wird und die Vertretung der Interessen der Erwerbslosen von anderen Mitgliedergruppen in den örtlichen, bezirklichen und zentralen Arbeitskreisen vorgenommen wird. Erwerbslose stellen innerhalb der IG Metall eine eigene Personengruppe dar. Die Richtlinie muss deshalb entsprechend klarer und eindeutiger werden.

Leider werden immer häufiger entsprechende Erfahrungen gemacht. Mit dem Hinweis auf außerbetriebliche Arbeitskreise, die üblicherweise von bereits gänzlich aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen Mitgliedern der IG Metall dominiert werden, wird die Mitarbeit von Erwerbslosen verhindert. Dies steht ausdrücklich im Widerspruch zur Satzung § 14 n , sowie im Widerspruch zur E 6/7 sowie der Intention der Richtlinie zur Arbeit mit Mitgliedergruppen.


Antrag

Ausbau der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit

Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Die IG Metall wird ihr Bildungsangebot mit Blick auf die große Anzahl erwerbsloser Mitglieder gestalten. Das heißt, dass künftig mehr zentrale Seminare zu den Themen "Entwicklung der Arbeitsgesellschaft", " Gewerkschaften und Erwerbslose", "Qualifizierung für Erwerbslosen- und Sozialberater" sowie Seminare zum "Erfahrungsaustausch" angeboten werden. Gleichzeitig wird den erwerbslosen Mitgliedern die Teilnahme an allen gewerkschaftlichen Seminaren (nicht nur theoretisch) ermöglicht.

Die Veränderung der Arbeitsgesellschaft lässt eines deutlich werden: Trotz immer neuer Konzepte zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit, verstetigt sich die Massenarbeitslosigkeit. Dies hat auch Auswirkungen auf die Mitgliederverteilung in unserer IG Metall. Bereits heute sind ca. 12 % der Mitglieder der IG Metall ohne einen Erwerbsarbeitsplatz. Eine breite Beschäftigung von Mitgliedern der IG Metall in den Personalservice Agenturen bedeutete schlussendlich auch künftig eine besondere Arbeitssituation unter besonderen Bedingungen.

Deshalb müssen sowohl

adäquate Seminar angeboten werden.

Das bedeutet, dass im Zuge der Modularisierung der Bildungsarbeit die Themen "Erwerbslosigkeit", "gewerkschaftliche Erwerbslosenarbeit" und die "Weiterentwicklung der Arbeitsgesellschaft" in den Modulen berücksichtigt werden sollten. Das bedeutet aber auch, dass für interessierte Mitglieder ein entsprechendes Seminarangebot bereit gehalten werden muss. Dies gilt in gleichem Maße für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch, sowohl auf örtlicher, bezirklicher als auch auf zentraler Ebene.


Antrag

Mitgliedschaft für Erwerbslose mit allen Rechten und Pflichten

Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Erwerbslose Menschen werden in Bezug auf eine Mitgliedschaft in der IG Metall, Menschen in einem Beschäftigungsverhältnis völlig gleichgestellt. Die in der Satzung der IG Metall geregelte Mitgliedsanwartschaft entfällt deshalb ersatzlos.

Die Veränderung der Arbeitsgesellschaft lässt eines deutlich werden: Trotz immer neuer Konzepte, verstetigt sich die Massenerwerbslosigkeit.

Zunehmende Entsolidarisierungstendenzen erschweren eine einheitliche Interessenvertretung aller auf abhängige Arbeit angewiesenen Menschen. Um dieser Entsolidarisierung entgegen zu wirken und gemeinsames, solidarisches Handeln in der IG Metall zu fördern, ist es notwendig, gleiche Voraussetzungen für einen Eintritt in die IG Metall zu schaffen. Erfahrungen aus anderen Gewerkschaften unterstreichen die Notwendigkeit und negieren etwaige Vorurteile, wie z. B. massenweiser Eintritt in die Gewerkschaft mit dem Ziel einer dramatischen Veränderung von bisherigen Aufgaben und Positionen.


Antrag

Unterstützung und Finanzierung der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen

Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Zur dauerhaften Bestandssicherung der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen soll der Vorstand der IG Metall auch in Zukunft mit dem DGB und weiteren Einzelgewerkschaften die finanzielle Basis zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der KOS sicherstellen. Dabei soll die Umlagefinanzierung durch die Einzelgewerkschaften und dem DGB realisiert werden.


Antrag

Erwerbslose in Tarifkommissionen

Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Im Bezirk Küste sind erwerbslose Mitglieder in der großen Tarifkommission vertreten. Damit in allen Bezirken erwerbslose Mitglieder in den Tarifkommissionen mitarbeiten können, wird der Vorstand der IG Metall beauftragt, die Richtlinie für Tarifkommissionen dahingehend zu ändern, dass erwerbslose Mitglieder in die Tarifkommissionen gewählt werden können und auf dieser Basis zukünftig gleichberechtigt mitarbeiten können..

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