letzte Änderung am 19. Sept. 2002

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Beschluss in dem Untersuchungsverfahren nach § 10 der Satzung gegen die Mitglieder

wegen gewerkschaftsschädigenden Verhaltens hat auf Antrag der Mitglieder Alfred Holle, Manfred Opper und Kurt Studenroth die von dem Ortsvorstand der IG Metall Nordhessen eingesetzte Untersuchungskommission in folgender Zusammensetzung

Karl-Heinz Janzen Vorsitzender
Gisela Walter

Beisitzerin der Antragsteller
Betriebsratsvorsitzende der Fa. Rheinmetall Landsysteme in Kassel

Manfred Schmidt

Beisitzer der Antragsteller
ehern. stellv. Vorsitzender VW
jetzt Rentner

Joachim Kuhnke

Beisitzer der Angeschuldigten
Betriebsratsmitglied Mercedes Benz, Düsseldorf

Wolfgang Schaumberg

Beisitzer der Angeschuldigten
ehern. BR-Mitglied Opel-Bochum
jetzt Vorruhestand

nach mündlicher Verhandlung am 01. August 2002 folgenden Beschluss gefasst:

Gemäß dem Antrag der Kollegen Alfred Holle, Manfred Opper und Kurt Studenroth ist die Untersuchungskommission mehrheitlich der Auffassung, dass die angeschuldigten Mitglieder entsprechend § 10 Ziff. 11 e aus der Organisation ausgeschlossen werden. Dieser Beschluss wurde mit 3 gegen 2 Stimmen gefasst.

Aufgrund des Antrages der Kollegen Alfred Holle, Manfred Opper und Kurt Studenroth hat der Ortsvorstand am 12.06.2002 beschlossen, gegen die angeschuldigten Mitglieder Klaus Ehlers, Klaus Berger, Werner Hellwig, Udo Brehm und Peter Reichhart gern. § 10 der Satzung der IG Metall ein Untersuchungsverfahren einzuleiten. Die o.g. Angeschuldigten hatten Gelegenheit, sich zu den Anschuldigungen schriftlich zu äußern. Dieser Aufforderung kamen sie innerhalb der dafür gesetzten Frist nach.

In der Untersuchungsverhandlung die vorschriftsmäßig zusammengesetzt war, bezogen sich die Antragsteller erneut auf ihr Schreiben vom 16.04.2002 gegen die vorher genannten angeschuldigten Mitglieder wegen gewerkschaftsschädigendem Verhalten ein Verfahren nach § 10 der Satzung durchzuführen. Zur Ergänzung der Antragsbegründung sowie zur Darstellung der angeschuldigten Mitglieder wird auf das Protokoll der Verhandlung vom 01.08.2002 und die der Untersuchungskommission vorgelegten Materialien verwiesen.

Begründung:

Das von der Untersuchungskommission festgestellte Verhalten schädigt die Interessen der Industriegewerkschaft Metall. Die Untersuchungskommission hat im Verfahren festgestellt, dass die Anschuldigungen im vollen Umfang berechtigt sind. Die Angeschuldigten. haben sich schon über Jahre über Satzungsbestimmungen, Richtlinien und Vorstandsbeschlüsse hinweggesetzt. Sie vertreten den Standpunkt, dass sie durchaus bei DaimlerChrysler als Mitglieder der IG Metall eine eigene Gruppe bilden können, die sich "Alternative Metaller" nennt. Diese Gruppe, die eine Zeitung mit dem Titel "Nachrichten vom Mercedesplatz" in gewisser Regelmäßigkeit herausgibt, in der die Politik der IG Metall und der Mehrheit der IG Metall Mitglieder im Betriebsrat ständiger Kritik unterliegt. Sie verstehen sich als "Alternative Metaller" als die "besseren" Metaller. Mehrheitsbeschlüsse des Betriebsrates und des Vertrauenskörpers werden ignoriert zum Teil wird die Arbeit des Betriebsrates auch in ihrem Organ "Nachrichten vom Mercedesplatz" heftig kritisiert. Das hat zur Desorientierung in der Mitgliedschaft und der Belegschaft geführt.

Sie sind der Meinung, dass man das unter dem Stichwort "Meinungsvielfalt" akzeptieren muss . Mehrheitlich gefasste Beschlüsse des Betriebsrates und Vertrauenskörpers sind sie mit der von ihnen vertretenen Politik in ihrem Betrieb nicht bereit zu akzeptieren, wenngleich sie auch Gelegenheit hatten, als Betriebsratsmitglieder und Vertrauensleute sich an Diskussion und Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

Auch bei der Aufstellung der Liste der IG Metall zur Betriebsratswahl haben sie erklärt, dass sie nicht bei der IG Metall und für die IG Metall kandidieren werden und eine eigene Liste zur Betriebsratswahl eingereicht.

Ursprünglich war geplant, durch eine "Urwahl" der IG Metall Mitglieder, zu einem Wahlvorschlag der IG Metall für eine Persönlichkeitswahl zu kommen. Alle IG Metall Mitglieder waren aufgefordert, sich an diesem von dem Vertrauenskörper beschlossenem Verfahren zu beteiligen.

Als das durch die Einreichung einer Liste "Metaller für Alle" zur Betriebsratswahl, eine Persönlichkeitswahl nicht mehr möglich war, waren sie nicht bereit, auf der "Sicherungsliste" der IG Metall zu kandidieren.

Mit ihrem Verhalten im Betrieb und dem kandidieren auf einer konkurrierenden Liste, haben sie die Solidarität in der Organisation missachtet, die Glaubwürdigkeit und Geschlossenheit der Organisation in Frage gestellt. Ihr Verhalten hat eine abträgliche Wirkung für das Gesamtbild der IG Metall und schaden damit der Organisation.

Als besonders erschwerend gilt, dass sie an einem gerichtlichen Verfahren durch mehrere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht z.T. beteiligt waren. Während sie in den ersten Instanzen gegen die IG Metall, die sie schon 1990 ausschließen wollte, obsiegt haben, hat das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidungen aufgehoben und die IG Metall mit ihren Beschlüssen zu diesem Kapitel in der Satzung ausdrücklich bestätigt und an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Auf dieser Basis hat dann das Oberlandesgericht festgestellt, dass die seinerzeit vorgenommen Ausschlüsse berechtigt sind. Obwohl ihnen das bekannt war, haben sie sich auch bei der Betriebsratswahl im Jahr 2002 in gleicher Weise wieder verhalten. Die Untersuchungskommission kam mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass das Verhalten der angeschuldigten Mitglieder Klaus Ehlers, Werner Hellwig, Klaus Berger, Peter Reichhart und Udo Brehm die Interessen der IG Metall stark geschädigt haben -und empfehlen dem Vorstand mit 3 zu 2 Stimmen sie aus der Organisation auszuschließen.

Unterschirften:

Ohne Unterschrift


Beschluss in dem Untersuchungsverfahren nach § 10 der Satzung gegen die Mitglieder

wegen gewerkschaftsschädigenden Verhaltens hat auf Antrag der Mitglieder Alfred Holle, Manfred Opper und Kurt Studenroth die von dem Ortsvorstand der IG Metall Nordhessen eingesetzte Untersuchungskommission in folgender Zusammensetzung

Karl-Heinz Janzen Vorsitzender
Gisela Walter

Beisitzerin der Antragsteller
Betriebsratsvorsitzende der Fa. Rheinmetall Landsysteme in Kassel

Manfred Schmidt

Beisitzer der Antragsteller
ehern. stellv. Vorsitzender VW
jetzt Rentner

Joachim Kuhnke

Beisitzer der Angeschuldigten
Betriebsratsmitglied Mercedes Benz, Düsseldorf

Wolfgang Schaumberg

Beisitzer der Angeschuldigten
ehern. BR-Mitglied Opel-Bochum
jetzt Vorruhestand

nach mündlicher Verhandlung am 02. August 2002 folgenden Beschluss gefasst:

Gemäß dem Antrag der Kollegen Alfred Holle, Manfred Opper und Kurt Studenroth ist die Untersuchungskommission mehrheitlich der Auffassung, dass die angeschuldigten Mitglieder entsprechend § 10 Ziff. 11 e aus der Organisation ausgeschlossen weiden. Dieser Beschluss wurde mit 3 gegen 2 Stimmen gefasst.

Der Vorsitzende verliest die Begründung, die Zeugen der Angeschuldigten, Klaus Ehlers, Klaus Berger und Werner Hellwig sind anwesend.

Aufgrund des Antrages der Kollegen Alfred Holle, Manfred Opper und Kurt Studenroth hat der Ortsvorstand am 12.06.2002 beschlossen, gegen die angeschuldigten Mitglieder Vincenzo Sicilia, Erich Hoppe, Thomas Müller, Michael Renner, Erich Bauer, Erich Behrend, Klaus Cornelius, Wolfgang Albus, Andreas Dietrichsen, Helmut Röse und Nicole Welke gem. § 10 der Satzung der IG Metall ein Untersuchungsverfahren einzuleiten. Die o.g. Angeschuldigten hatten Gelegenheit, sich zu den Anschuldigungen schriftlich zu äußern. Dieser Aufforderung kamen sie innerhalb der dafür gesetzten Frist nach.

In der Untersuchungsverhandlung, die vorschriftsmäßig zusammengesetzt war, bezogen sich die Antragsteller erneut auf ihr Schreiben vom 16.04.2002 gegen die vorher genannten angeschuldigten Mitglieder, wegen gewerkschaftsschädigendem Verhalten ein Verfahren nach § 10 der Satzung durchzuführen.

Zur Ergänzung der Antragsbegründung sowie zur Darstellung der angeschuldigten Mitglieder wird auf die Protokolle der Verhandlungen vom 01.08.02 und 02.08.2002 und die der Untersuchungskommission vorgelegten Materialien verwiesen.

Begründung:

Das von der Untersuchungskommission festgestellte Verhalten schädigt die Interessen der Industriegewerkschaft Metall. Die Untersuchungskommission hat im Verfahren festgestellt, dass die Anschuldigungen im vollen Umfang berechtigt sind.

Die Angeschuldigten haben sich schon über Jahre über Satzungsbestimmungen, Richtlinien und Vorstandsbeschlüsse hinweggesetzt . Sie vertreten den Standpunkt, dass sie durchaus bei DaimlerChrysler als Mitglieder der IG Metall eine eigene Gruppe bilden können, die sich "Alternative Metaller" nennt.

Diese Gruppe, die eine Zeitung mit dem Titel "Nachrichten vom Mercedesplatz" in gewisser Regelmäßigkeit herausgibt, in der die Politik der IG Metall und der Mehrheit der IG Metall Mitglieder im Betriebsrat ständiger Kritik unterliegt.

Sie verstehen sich als "Alternative Metaller" als die "besseren" Metaller.

Mehrheitsbeschlüsse des Betriebsrates und des Vertrauenskörpers werden ignoriert zum Teil wird die Arbeit des Betriebsrates auch in ihrem Organ "Nachrichten vom Mercedesplatz" heftig kritisiert. Das hat zur Desorientierung in der Mitgliedschaft und der Belegschaft geführt.

Sie sind der Meinung, dass man das unter dem Stichwort "Meinungsvielfalt" akzeptieren muss . Mehrheitlich gefasste Beschlüsse des Betriebsrates und Vertrauenskörpers sind sie mit der von ihnen vertretenen Politik in ihrem Betrieb nicht bereit zu akzeptieren, wenngleich sie auch Gelegenheit hatten, als Betriebsratsmitglieder und Vertrauensleute sich an Diskussionen und Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

Auch bei der Aufstellung der Liste der IG Metall zur Betriebsratswahl haben sie erklärt, dass sie nicht bei der IG Metall und für die IG Metall kandidieren werden und eine eigene Liste zur Betriebsratswahl eingereicht.

Ursprünglich war geplant, durch eine "Urwahl" der IG Metall Mitglieder, zu einem Wahlvorschlag der IG Metall für eine Persönlichkeitswahl zu kommen. Alle IG Metall Mitglieder waren aufgefordert, sich an diesem von dem Vertrauenskörper beschlossenem Verfahren zu beteiligen.

Als das durch die Einreichung einer Liste "Metaller für Alle" zur Betriebsratswahl eine Persönlichkeitswahl nicht mehr möglich war, waren sie nicht bereit, auf der "Sicherungsliste" der IG Metall zu kandidieren.

Mit ihrem Verhalten im Betrieb und dem kandidieren auf einer konkurrierenden Liste, haben sie die Solidarität in der Organisation missachtet, die Glaubwürdigkeit und Geschlossenheit der Organisation in Frage gestellt . Ihr Verhalten hat eine abträgliche Wirkung für das Gesamtbild der IG Metall und schaden damit der Organisation.

Als besonders erschwerend gilt, dass sie Kenntnis hatten von einem gerichtlichen Verfahren gegen Kollegen der "Alternativen Metaller" welches durch mehrere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht ging. Während in den ersten Instanzen gegen die IG Metall, die damaligen Kläger obsiegten. Hat das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidungen aufgehoben und die IG Metall mit ihren Beschlüssen zu diesem Kapitel in der Satzung ausdrücklich bestätigt und an. das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Auf dieser Basis hat dann das Oberlandesgericht festgestellt, dass die seinerzeit vorgenommen Ausschlüsse berechtigt sind. Obwohl ihnen das bekannt war, haben sie sich auch bei der Betriebsratswahl im Jahr 2002 in gleicher Weise wieder verhalten. Die Untersuchungskommission kam mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass das Verhalten der angeschuldigten Mitglieder Vincenzo Sicilia, Erich Hoppe, Thomas Müller, Michael Renner, Erich Bauer, Erich Behrend, Klaus Cornelius, Wolfgang Albus, Andreas Dietrichsen, Helmut Röse und Nicole Welke die Interessen der IG Metall stark geschädigt haben und empfehlen dem Vorstand mit 3 zu 2 Stimmen sie aus der Organisation auszuschließen.

Unterschirften:

Ohne Unterschrift

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